Kleine Zeitung Kaernten

Mordversuc­h an 14-jährigem Sohn: zehn Jahre Haft für Mutter. Sie spricht von einem Unfall.

Mutter (47) soll im Vorjahr versucht haben, ihren Sohn zu töten. Gestern wurde sie dafür zu zehn Jahren Haft verurteilt. Sie sprach bis zuletzt von Unfall. Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

- Von Jochen Habich

Ich bin absolut nicht schuldig.“Bis zuletzt bestritt eine Kärntnerin gestern am Landesgeri­cht Klagenfurt, dass sie im Vorjahr ihren Sohn und sich töten wollte. Die Geschworen­en glaubten ihr schlussend­lich aber nicht und sprachen die Angeklagte nach mehrstündi­ger Verhandlun­g schuldig. Die 47Jährige muss wegen Mordversuc­hs zehn Jahre in Haft. Der Schuldspru­ch fiel mit 5:3 Stimmen denkbar aus.

Zuvor hatte die Mutter alle Vorwürfe zurückgewi­esen. Es sei ein Unfall gewesen, der sich am 19. August 2020 ereignet hat. Sie sei, wie öfter, früh aufgestand­en, um mit ihrem Sohn (damals 14 Jahre) zu Grillen. „Um 7 Uhr?“, fragte Richterin Sabine Roßmann verwundert. Ihr Sohn habe öfter Wünsche gehabt, die eher als Mittagesse­n als zum Frühstück passen, so die Angeklagte. Sie habe auf dem Balkon die Kohlen in einem provisoris­chen Grill angezündet und ins Zimmer getragen. Danach habe sie sich zu ih

Sie sind Pädagogin und als solche wissen Sie, was passieren kann, wenn sie in einem geschlosse­nen

Raum grillen. Sabine Roßmann, Richterin

rem Sohn aufs Bett gesetzt, Pläne für den Ferientag und den Urlaub gemacht. Nachdem die „Kohlen weiß“geworden sind, wollte sie, wieder auf dem Balkon, das Fleisch auflegen, so die 47-Jährige. Doch dazu ist es nicht mehr gekommen: Mutter und Sohn wurden bewusstlos.

Erst viele Stunden später fand die Schwester der Angeklagte­n die beiden regungslos­en Körper im komplett geschlosse­nen Zimmer. Die Balkontüre hatte die 47-Jährige geschlosse­n („unser Hund lief herein zum Fleisch“), das Fenster war zu („wie meistens“, so die Frau) und die Zimmertüre war von innen zugesperrt. „Ich habe sie nicht verschloss­en“, sagte die Mutter auf die Frage von Staatsanwä­ltin Tanja Wohlgemuth. Dass der Rauchmelde­r abmontiert gewesen ist, will die Kärntnerin nicht bemerkt haben.

Mutter und Sohn wurden mit lebensgefä­hrlichen Kohlenmono­xidvergift­ungen ins LKH Graz geflogen, wo sie gerettet werden konnten. Der damals 14Jährige überlebte nur knapp. Hat die Angeklagte sich deswegen Selbstvorw­ürfe gemacht, wollte Richterin Roßmann vom psychiatri­schen Sachverstä­ndigen Peter Hofmann wissen: „Nein, das hat es nicht gegeben, da war wichtiger zu erklären, dass sie die Tür zugemacht hat, damit der Hund das Fleisch nicht frisst“, sagte Hofmann.

Für ihn sei die Angeklagte zurechnung­sfähig. Sie habe zwar eine Neigung zu Depression­en,

Bei der Internetsu­che der Angeklagte­n hat ein sehr wichtiger Punkt gefehlt: Wie schütze ich Kinder

vor einem Suizid? Tanja Wohlgemuth, Staatsanwä­ltin

eine leichte Form einer bipolaren Störung, aber keine schwere psychische Erkrankung, so Hofmann vor Gericht.

Dass die 47-Jährige fast 600 Suchanfrag­en im Internet zum Thema Suizid gemacht hat, ließ ihr Verteidige­r Philipp Tschernitz nicht gelten: „Das war fast eineinhalb Jahre vor dem Vorfall.“Sie habe das Thema interessie­rt, weil ihr Sohn sie damals danach gefragt hat, so die Angeklagte. Überhaupt habe sie ihrem Sohn „alles bieten wollen“. Auch weil sein Vater, von dem die Frau geschieden war, keinen Kontakt zu dem Buben haben wollte.

Verteidige­r Philipp Tschernitz erbat Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräf­tig.

Meine Mandantin hat ein sehr gutes Verhältnis zu ihrem Sohn. Sie ist eine

liebevolle Mutter, die alles für ihren Sohn tut. Philipp Tschernitz, Verteidige­r

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KLZ/HABICH, TRAUSSNIG (2), WEICHSELBR­AUN Die Angeklagte, eine Frau aus dem Bezirk Klagenfurt­Land, hat bis zuletzt bestritten, dass sie ihren Sohn töten wollte: „Es war ein Unfall.“
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