Mordversuch an 14-jährigem Sohn: zehn Jahre Haft für Mutter. Sie spricht von einem Unfall.
Mutter (47) soll im Vorjahr versucht haben, ihren Sohn zu töten. Gestern wurde sie dafür zu zehn Jahren Haft verurteilt. Sie sprach bis zuletzt von Unfall. Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ich bin absolut nicht schuldig.“Bis zuletzt bestritt eine Kärntnerin gestern am Landesgericht Klagenfurt, dass sie im Vorjahr ihren Sohn und sich töten wollte. Die Geschworenen glaubten ihr schlussendlich aber nicht und sprachen die Angeklagte nach mehrstündiger Verhandlung schuldig. Die 47Jährige muss wegen Mordversuchs zehn Jahre in Haft. Der Schuldspruch fiel mit 5:3 Stimmen denkbar aus.
Zuvor hatte die Mutter alle Vorwürfe zurückgewiesen. Es sei ein Unfall gewesen, der sich am 19. August 2020 ereignet hat. Sie sei, wie öfter, früh aufgestanden, um mit ihrem Sohn (damals 14 Jahre) zu Grillen. „Um 7 Uhr?“, fragte Richterin Sabine Roßmann verwundert. Ihr Sohn habe öfter Wünsche gehabt, die eher als Mittagessen als zum Frühstück passen, so die Angeklagte. Sie habe auf dem Balkon die Kohlen in einem provisorischen Grill angezündet und ins Zimmer getragen. Danach habe sie sich zu ih
Sie sind Pädagogin und als solche wissen Sie, was passieren kann, wenn sie in einem geschlossenen
Raum grillen. Sabine Roßmann, Richterin
rem Sohn aufs Bett gesetzt, Pläne für den Ferientag und den Urlaub gemacht. Nachdem die „Kohlen weiß“geworden sind, wollte sie, wieder auf dem Balkon, das Fleisch auflegen, so die 47-Jährige. Doch dazu ist es nicht mehr gekommen: Mutter und Sohn wurden bewusstlos.
Erst viele Stunden später fand die Schwester der Angeklagten die beiden regungslosen Körper im komplett geschlossenen Zimmer. Die Balkontüre hatte die 47-Jährige geschlossen („unser Hund lief herein zum Fleisch“), das Fenster war zu („wie meistens“, so die Frau) und die Zimmertüre war von innen zugesperrt. „Ich habe sie nicht verschlossen“, sagte die Mutter auf die Frage von Staatsanwältin Tanja Wohlgemuth. Dass der Rauchmelder abmontiert gewesen ist, will die Kärntnerin nicht bemerkt haben.
Mutter und Sohn wurden mit lebensgefährlichen Kohlenmonoxidvergiftungen ins LKH Graz geflogen, wo sie gerettet werden konnten. Der damals 14Jährige überlebte nur knapp. Hat die Angeklagte sich deswegen Selbstvorwürfe gemacht, wollte Richterin Roßmann vom psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann wissen: „Nein, das hat es nicht gegeben, da war wichtiger zu erklären, dass sie die Tür zugemacht hat, damit der Hund das Fleisch nicht frisst“, sagte Hofmann.
Für ihn sei die Angeklagte zurechnungsfähig. Sie habe zwar eine Neigung zu Depressionen,
Bei der Internetsuche der Angeklagten hat ein sehr wichtiger Punkt gefehlt: Wie schütze ich Kinder
vor einem Suizid? Tanja Wohlgemuth, Staatsanwältin
eine leichte Form einer bipolaren Störung, aber keine schwere psychische Erkrankung, so Hofmann vor Gericht.
Dass die 47-Jährige fast 600 Suchanfragen im Internet zum Thema Suizid gemacht hat, ließ ihr Verteidiger Philipp Tschernitz nicht gelten: „Das war fast eineinhalb Jahre vor dem Vorfall.“Sie habe das Thema interessiert, weil ihr Sohn sie damals danach gefragt hat, so die Angeklagte. Überhaupt habe sie ihrem Sohn „alles bieten wollen“. Auch weil sein Vater, von dem die Frau geschieden war, keinen Kontakt zu dem Buben haben wollte.
Verteidiger Philipp Tschernitz erbat Bedenkzeit. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Meine Mandantin hat ein sehr gutes Verhältnis zu ihrem Sohn. Sie ist eine
liebevolle Mutter, die alles für ihren Sohn tut. Philipp Tschernitz, Verteidiger