Zwei Prozent der Eltern verweigern Tests. 800 Schüler werden in Kärnten daheim unterrichtet.
Kärntnerin beklagt, dass sie ihren Ehemann im Altersheim nur selten besuchen darf. „Er hat extrem abgebaut, weil er so wenig Kontakt zur Familie hat.“Viele leiden unter den strengen Besuchsregeln.
Es war ein verzweifelter Anruf, der die Redaktion erreicht hat. Am Telefon: Eine Frau, deren Mann in einem Altersheim in Kärnten ist. Er hat schwere Demenz, obwohl er erst etwas über 70 Jahre alt ist. „Wir sind eine große Familie. Wir wissen, dass wir nicht mehr viel Zeit mit meinem Mann haben. Aber wegen Corona dürfen wir ihn nur selten besuchen. Das macht uns unglaublich traurig“, sagt die Frau.
Lange habe sie ihren Mann daheim gepflegt. Gegen Jahresende sei er dann wegen seiner Krankheit vier Wochen im Krankenhaus gewesen. „Da durften wir ihn nicht besuchen, nicht einmal Kleidung haben wir ihm bringen können.“Danach kam er ins Heim. Wegen der Besuchsregelung darf derzeit nur ein Familienmitglied in der Woche zu ihm (siehe Bericht unten).
„Mein Mann und ich haben viele Kinder und Enkelkinder“, schildert die Frau. Derzeit besucht ihn einmal wöchentlich eine Tochter, zu der er besonders engen Kontakt hat. „Weil er die anderen Kinder nicht sehen darf, hat er jetzt schon den Bezug zu ihnen verloren. Er muss uns sehen, sonst vergisst er uns bald komplett“, meint die Kärntnerin.
in letzter Zeit extrem abgebaut, weil der Kontakt zur Familie so eingeschränkt ist. „Mein Gatte wird vorher gestorben sein, bevor ihn alle aus der Familie wiedersehen dürfen“, befürchtet sie. „Es ist höchste Zeit, die Besuchsregeln endlich zu lockern“, sagt die Betroffene und spricht damit wohl vielen Familien aus der Seele. So wie ihr geht es derzeit zahlreichen Angehörigen in Kärnten. Auch in der Sozialabteilung des Landes steigen deshalb die Anfragen. Ihr Mann sei ein Familienmensch, schildert die Betroffene, „er war immer für mich und die Kinder da. Jetzt möchten wir für ihn da sein und werden daran gehindert.“
so mild sind, wollte die Kärntnerin vergangene Woche mehrmals mit ihrem Gatten im Freien spazieren gehen. „Aufgrund seiner Krankheit schläft mein Mann nachts kaum. Wenn er einmal am Tag an der frischen Luft ist, kann er Nachts besser schlafen“, erklärt sie. Deshalb sei ihr das Spazieren gehen so ein Anliegen. Heimbewohner abzuholen, das ist grundsätzlich erlaubt, heißt es aus der Sozialabteilung des Landes.
„Einmal durfte ich mit meinem Mann zwar Spazieren geeinmal
hen. Aber als ich ihn an einem anderen Tag wieder abholen wollte, hieß es vom Heim, das sei nicht möglich.“Nachsatz: „Ich will dem Heim keinen Vorwurf machen. Im Gegenteil, mein Mann ist dort gut aufgehoben und alle sind sehr nett. Aber die Politik muss endlich ermöglichen, dass wir unsere Angehörigen öfter sehen können.“
Sie fühle sich wie ein Bittsteller, nur weil sie sich um ihren kranken Ehemann kümmern wolle, sagt die Frau. „Mir kommt es manchmal so vor, als wäre mein Mann im Gefängnis.“