Baby weggelegt: Strafe für Mutter verringert
Frau wurde zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt, verurteilt. Oberlandesgericht hat Strafe auf vier Monate unbedingt reduziert.
Vor fünf Jahren wurde in Klagenfurt ein Baby gefunden. Der Säugling lag in einer Mülltonne. Eine Anrainerin entdeckte das Kind zufällig. Es war ein Bub, er war unterkühlt, überlebte aber. Die Mutter hatte das Baby unmittelbar nach der Geburt in eine Mülltonne gelegt. In der Folge wurde das Findelkind adoptiert.
Im Vorjahr konnte überraschend die leibliche Mutter des Kindes ausgeforscht werden. Ein zufälliger DNA-Treffer hatte zu einer Kärntnerin (36) geführt. Es folgte eine Anklage wegen „versuchter Tötung eines Kindes bei der Geburt“. Ende November wurde die 36jährige Angeklagte zu zwei Jahren Haft verurteilt, acht Monate davon unbedingt.
Das Oberlandesgericht Graz hat jetzt die Strafe für die Mutter verringert, wie Gerichtssprecherin Elisabeth Dieber bestätigt. „Der unbedingte Teil der Strafe wurde von acht Monate auf vier Monate herabgesetzt“, sagt Dieber. Eine viermonatige, unbedingte Gefängnisstrafe erscheine dem Berufungssenat ausreichend. Das aktuelle Urteil gegen die Frau lautete nun: Zwei Jahre Haft, vier Monate davon unbedingt. Es ist rechtskräftig. Die Berufungsverhandlung fand gestern, Mittwoch, statt, nachdem die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sowie die Mutter gegen die Strafe berufen hatten.
Die Hintergründe der Tat und unter welchen Umständen die Geburt stattfand, sind nicht bekannt. Die Hauptverhandlung am Landesgericht Klagenfurt hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Das Allerwichtigste sei, dass es dem Buben gut gehe, sagte der Richter in der Urteilsverkündung.
Der Bub lebt heute bei einem Paar in Kärnten, das schon lange auf der Adoptionsliste gestanden hatte.