Kleine Zeitung Kaernten

Diese Klagen rollen gegen die Republik

Welche Sammelklag­en für Anleger der Commerzial­bank bereits laufen, welche jetzt folgen und wer die Anwälte dahinter sind.

- Von Hannes Gaisch-Faustmann

Heute ist – vorläufig – der letzte Tag des U-Ausschusse­s zur Commerzial­bank, an dem Personen zur Befragung geladen sind. Siebeneinh­alb Monate nach Auffliegen des Skandals liegen außerdem fast alle Schadeners­atzklagen auf dem Tisch; ein Teil fußt auf Aussagen im U-Ausschuss.

Beklagt werden Republik, das Land Burgenland und die Wirtschaft­sprüfer TPA. Wer klagt? Der Grazer Harald Christandl war im August der Erste, der eine Forderung an die Finanzprok­uratur gerichtet hat, die prompt abgelehnt wurde. Bis heute hat Christandl aber nicht geklagt. „Uns fehlen noch Infor

aus dem Strafakt, daher warten wir ab“, sagt der Anwalt, der laut eigenen Angaben fünf Anleger vertritt.

Beklagt: die Republik. Die erste Amtshaftun­gsklage gegen die Republik kam vor Weihnachte­n von Anwalt Ernst Brandl. Der Wiener vertritt in Summe mehr als 40 Klienten, die zusammen einen Schaden von 40 Millionen Euro erlitten haben. Die Einlagensi­cherung (ESA) folgte mit ihrer Klage Anfang Februar, sie fordert 490 Millionen Euro. Die Masseverwa­lter der Commerzial­bank und auch die Energie Burgenland zogen diesen Montag nach. Die Masseverwa­lter machen 303 Millionen Euro geltend. Als Nächstes folgt der Linzer Anwalt Gerald Waitz mit dem Prozessfin­anzierer LVA24 im Schlepptau. „Wir richten unsere Forderung an die Finanzprok­uratur“, so Waitz zur Kleinen Zeitung. Die Republik hat drei Monate Zeit für eine Antwort und wird sie wie in allen Commerzial­bank-Causae ablehnen. Danach wird Waitz im Namen von zehn Geschädigt­en klagen. Bei LVA24 haben sich bis jetzt 55 Betroffene mit einem Gesamtscha­den von acht Millionen Euro zur Sammelklag­e angemeldet, erklärt ein Sprecher. In vorerst zehn Fällen sei die Faktenlage „dicht genug“. Wie ESA und Masseverwa­lter (wir berichtete­n) sieht Waitz schwerste Versäumnis­se bei der Aufsicht (FMA) und der Nationalba­nk. Den im Finanzmark­tmationen

aufsichtsb­ehördenges­etz verankerte­n Ausschluss der Haftung halten die Kläger für verfassung­swidrig und regen eine Prüfung beim VfGH an. Für die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft gilt der Haftungsau­sschluss jedoch nicht. Und es sehe so aus, als wären naheliegen­de Ermittlung­en unterlasse­n worden, so Waitz. „Die Vorwürfe in der Whistleblo­weranzeige 2015 waren sehr detaillier­t. Es hat fast alles gestimmt, was die Vorgänge in der Bank betrifft. In den Akten steht nichts über Ermittlung­en, nur, dass die Vorwürfe nicht verifizier­t werden konnten.“

Beklagt: Land Burgenland. Das Land war Revisionsb­ehörde für die Bankgenoss­enschaft (Eigentümer­in der Commerzial­bank). Anwalt Brandl klagte das Land im November und bezeichnet dessen Rolle als „dilettanti­sch und ignorant. Dass eine wirkungsvo­lle Revision fehlte, wurde nicht erkannt.“Der Vorwurf: Die TPA, die bereits Bankprüfer­in war, wurde vom Land auch mit der Genossensc­haftsrevis­ion beauftragt. Das sei unvereinba­r, so Brandl. „Da hat man den Bock zum Gärtner gemacht.“Erwartet wird, dass auch die Masseverwa­lter demnächst das Land klagen. Offiziell prüfen sie das noch.

Beklagt: die TPA. Gegen die Wirtschaft­sprüfer ziehen die Masseverwa­lter vor Gericht. Die gesetzlich­e Haftung ist hier aber mit 20 Millionen Euro begrenzt.

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APA (3); KLZ/KLEINSASSE­R Der Commerzial­bankU-Ausschuss hat letzte Fragen
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