Diese Klagen rollen gegen die Republik
Welche Sammelklagen für Anleger der Commerzialbank bereits laufen, welche jetzt folgen und wer die Anwälte dahinter sind.
Heute ist – vorläufig – der letzte Tag des U-Ausschusses zur Commerzialbank, an dem Personen zur Befragung geladen sind. Siebeneinhalb Monate nach Auffliegen des Skandals liegen außerdem fast alle Schadenersatzklagen auf dem Tisch; ein Teil fußt auf Aussagen im U-Ausschuss.
Beklagt werden Republik, das Land Burgenland und die Wirtschaftsprüfer TPA. Wer klagt? Der Grazer Harald Christandl war im August der Erste, der eine Forderung an die Finanzprokuratur gerichtet hat, die prompt abgelehnt wurde. Bis heute hat Christandl aber nicht geklagt. „Uns fehlen noch Infor
aus dem Strafakt, daher warten wir ab“, sagt der Anwalt, der laut eigenen Angaben fünf Anleger vertritt.
Beklagt: die Republik. Die erste Amtshaftungsklage gegen die Republik kam vor Weihnachten von Anwalt Ernst Brandl. Der Wiener vertritt in Summe mehr als 40 Klienten, die zusammen einen Schaden von 40 Millionen Euro erlitten haben. Die Einlagensicherung (ESA) folgte mit ihrer Klage Anfang Februar, sie fordert 490 Millionen Euro. Die Masseverwalter der Commerzialbank und auch die Energie Burgenland zogen diesen Montag nach. Die Masseverwalter machen 303 Millionen Euro geltend. Als Nächstes folgt der Linzer Anwalt Gerald Waitz mit dem Prozessfinanzierer LVA24 im Schlepptau. „Wir richten unsere Forderung an die Finanzprokuratur“, so Waitz zur Kleinen Zeitung. Die Republik hat drei Monate Zeit für eine Antwort und wird sie wie in allen Commerzialbank-Causae ablehnen. Danach wird Waitz im Namen von zehn Geschädigten klagen. Bei LVA24 haben sich bis jetzt 55 Betroffene mit einem Gesamtschaden von acht Millionen Euro zur Sammelklage angemeldet, erklärt ein Sprecher. In vorerst zehn Fällen sei die Faktenlage „dicht genug“. Wie ESA und Masseverwalter (wir berichteten) sieht Waitz schwerste Versäumnisse bei der Aufsicht (FMA) und der Nationalbank. Den im Finanzmarktmationen
aufsichtsbehördengesetz verankerten Ausschluss der Haftung halten die Kläger für verfassungswidrig und regen eine Prüfung beim VfGH an. Für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gilt der Haftungsausschluss jedoch nicht. Und es sehe so aus, als wären naheliegende Ermittlungen unterlassen worden, so Waitz. „Die Vorwürfe in der Whistlebloweranzeige 2015 waren sehr detailliert. Es hat fast alles gestimmt, was die Vorgänge in der Bank betrifft. In den Akten steht nichts über Ermittlungen, nur, dass die Vorwürfe nicht verifiziert werden konnten.“
Beklagt: Land Burgenland. Das Land war Revisionsbehörde für die Bankgenossenschaft (Eigentümerin der Commerzialbank). Anwalt Brandl klagte das Land im November und bezeichnet dessen Rolle als „dilettantisch und ignorant. Dass eine wirkungsvolle Revision fehlte, wurde nicht erkannt.“Der Vorwurf: Die TPA, die bereits Bankprüferin war, wurde vom Land auch mit der Genossenschaftsrevision beauftragt. Das sei unvereinbar, so Brandl. „Da hat man den Bock zum Gärtner gemacht.“Erwartet wird, dass auch die Masseverwalter demnächst das Land klagen. Offiziell prüfen sie das noch.
Beklagt: die TPA. Gegen die Wirtschaftsprüfer ziehen die Masseverwalter vor Gericht. Die gesetzliche Haftung ist hier aber mit 20 Millionen Euro begrenzt.