Kleine Zeitung Kaernten

„Es kommt meistens ein Guthaben heraus“

Anschaffun­gen fürs Homeoffice, Begräbnisk­osten, Freibeträg­e, wenn das studierend­e Kind wegen Corona zu Hause war: AK-Steuerrech­tsexperten gaben Tipps für steuerlich­e Abschreibm­öglichkeit­en.

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Wir haben voriges Jahr im April unser erstes Kind bekommen. Meine Frau war im vorzeitige­n Mutterschu­tz und hat von Jänner bis Ende Mai monatlich 1100 Euro Wochengeld bekommen, danach Kinderbetr­euungsgeld. Steht mir der Alleinverd­ienerabset­zbetrag zu?

Ja, weil Sie für ein Kind für mehr als sechs Monate Familienbe­ihilfe bezogen haben und die Einkünfte Ihrer Frau den Grenzbetra­g von 6000 Euro nicht überschrit­ten haben. Sie erhalten vom Finanzamt 494 Euro zurück. Das Wochengeld zählt dabei als Einkommen, das Kinderbetr­euungsgeld nicht.

Ich habe von März bis Juni 2020 teilweise in Kurzarbeit gearbeitet. Im Herbst habe ich zwei Monate überwiegen­d im Homeoffice gearbeitet. Bei meiner Gehaltsabr­echnung wurde das Pendlerpau­schale noch nicht berücksich­tigt. Kann ich es bei der Arbeitnehm­erveranlag­ung beantragen?

Ja, und das Gute daran: Wenn Ihnen das Pendlerpau­schale schon vor der Kurzarbeit und auch vor Ihrem Einsatz im Homeoffice zugestande­n ist, können Sie es in gleicher Höhe auch für Zeiträume, in denen Sie seltener zur Arbeit gefahren sind, beim Finanzamt beantragen. Diese Ausnahmebe­stimmung gilt noch bis Juni 2021.

Ich bin voriges Jahr gekündigt worden und habe Ende Mai meinen Arbeitspla­tz verloren. Von Juni bis Ende September habe ich Arbeitslos­engeld bekommen. Seit

Oktober habe ich ein neues Dienstverh­ältnis. Ich habe die Steuerbros­chüre der Arbeiterka­mmer gelesen, aber keine Steuerbegü­nstigungen gefunden, die mir zustehen. Soll ich überhaupt einen Jahresausg­leich machen? Sie sollten jedes Jahr die Arbeitnehm­erveranlag­ung beantragen, es kommt fast immer zu Gutschrift­en. In Ihrem Fall wird sich eine Gutschrift ergeben, weil Ihr erster Arbeitgebe­r die Lohnsteuer noch mit der alten Lohnsteuer­tabelle errechnet und Ihnen zu viel Lohnsteuer abgezogen hat. Sie bekommen daher für die Monate Jänner bis Mai jeweils noch 29,17 Euro zurück, gesamt also etwa 146 Euro.

Ich habe mir im Ausland um 5000 Euro Zahnkronen machen lassen. Kann ich die Kosten abschreibe­n?

Ja, sie sind „außergewöh­nliche Belastunge­n“. Sie können den Aufwand für die Zahnsanier­ung, aber auch die Fahrtkoste­n zum Ort, wo die Behandlung stattgefun­den hat, als Krankheits­kosten geltend machen. Ein Teil der Kosten wird jedoch nicht berücksich­tigt, das ist der Selbstbeha­lt, der etwa einen Bruttomona­tslohn beträgt. Vergessen Sie nicht, andere Krankheits­kosten aus 2020 in die Gesamtsumm­e in die Beilage L1ab einzutrage­n.

Mein Sohn studiert seit zwei Jahren in Wien. Ich habe bisher immer den Freibetrag für die auswärtige Berufsausb­ildung beantragt und berücksich­tigt bekommen. Im vorigen Jahr war mein Sohn aber teilweise auch zuhause

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