„Es kommt meistens ein Guthaben heraus“
Anschaffungen fürs Homeoffice, Begräbniskosten, Freibeträge, wenn das studierende Kind wegen Corona zu Hause war: AK-Steuerrechtsexperten gaben Tipps für steuerliche Abschreibmöglichkeiten.
Wir haben voriges Jahr im April unser erstes Kind bekommen. Meine Frau war im vorzeitigen Mutterschutz und hat von Jänner bis Ende Mai monatlich 1100 Euro Wochengeld bekommen, danach Kinderbetreuungsgeld. Steht mir der Alleinverdienerabsetzbetrag zu?
Ja, weil Sie für ein Kind für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen haben und die Einkünfte Ihrer Frau den Grenzbetrag von 6000 Euro nicht überschritten haben. Sie erhalten vom Finanzamt 494 Euro zurück. Das Wochengeld zählt dabei als Einkommen, das Kinderbetreuungsgeld nicht.
Ich habe von März bis Juni 2020 teilweise in Kurzarbeit gearbeitet. Im Herbst habe ich zwei Monate überwiegend im Homeoffice gearbeitet. Bei meiner Gehaltsabrechnung wurde das Pendlerpauschale noch nicht berücksichtigt. Kann ich es bei der Arbeitnehmerveranlagung beantragen?
Ja, und das Gute daran: Wenn Ihnen das Pendlerpauschale schon vor der Kurzarbeit und auch vor Ihrem Einsatz im Homeoffice zugestanden ist, können Sie es in gleicher Höhe auch für Zeiträume, in denen Sie seltener zur Arbeit gefahren sind, beim Finanzamt beantragen. Diese Ausnahmebestimmung gilt noch bis Juni 2021.
Ich bin voriges Jahr gekündigt worden und habe Ende Mai meinen Arbeitsplatz verloren. Von Juni bis Ende September habe ich Arbeitslosengeld bekommen. Seit
Oktober habe ich ein neues Dienstverhältnis. Ich habe die Steuerbroschüre der Arbeiterkammer gelesen, aber keine Steuerbegünstigungen gefunden, die mir zustehen. Soll ich überhaupt einen Jahresausgleich machen? Sie sollten jedes Jahr die Arbeitnehmerveranlagung beantragen, es kommt fast immer zu Gutschriften. In Ihrem Fall wird sich eine Gutschrift ergeben, weil Ihr erster Arbeitgeber die Lohnsteuer noch mit der alten Lohnsteuertabelle errechnet und Ihnen zu viel Lohnsteuer abgezogen hat. Sie bekommen daher für die Monate Jänner bis Mai jeweils noch 29,17 Euro zurück, gesamt also etwa 146 Euro.
Ich habe mir im Ausland um 5000 Euro Zahnkronen machen lassen. Kann ich die Kosten abschreiben?
Ja, sie sind „außergewöhnliche Belastungen“. Sie können den Aufwand für die Zahnsanierung, aber auch die Fahrtkosten zum Ort, wo die Behandlung stattgefunden hat, als Krankheitskosten geltend machen. Ein Teil der Kosten wird jedoch nicht berücksichtigt, das ist der Selbstbehalt, der etwa einen Bruttomonatslohn beträgt. Vergessen Sie nicht, andere Krankheitskosten aus 2020 in die Gesamtsumme in die Beilage L1ab einzutragen.
Mein Sohn studiert seit zwei Jahren in Wien. Ich habe bisher immer den Freibetrag für die auswärtige Berufsausbildung beantragt und berücksichtigt bekommen. Im vorigen Jahr war mein Sohn aber teilweise auch zuhause