Auf einem Auge blind: Klage gegen Gemeinde
Mädchen blieb mit Auge bei Zaun eines Tennisplatzes hängen, weil Schraube hervorstand. Prozess gegen Tennisverein und Gemeinde.
EVon Manuela Kalser
in vierjähriges Mädchen ging an einem Zaun entlang. Was dann geschah, klingt so unfassbar, dass allein schon die Vorstellung davon schmerzhaft ist.
Das Kind blieb mit dem linken Auge an einer Schraube hängen, die beim Zaun hervorstand. „Das Mädchen war mit einem Elternteil unterwegs. Das Kind ist stehen geblieben, hat seinen Kopf zur Seite gedreht, kam bei der Schraube an und dabei schlitzte diese das Auge regelrecht auf“, sagt Anwalt Franz Oberlercher. „Das Mädchen ist nun auf dem verletzten Auge blind. Das ist irreparabel“, sagt der Anwalt.
Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2018 in einer Oberkärntner Gemeinde: Der Zaun gehört zu einem Tennisplatz, verpachtet werde das Areal von der Gemeinde, so Oberlercher. Die Frage ist: Wer haftet nun für den Unfall?
Oberlercher klagte mittlerweile die Gemeinde und den Tennisverein. Klägerin ist das heute sechsjährige Mädchen. „Das Kind wird gewisse Berufe und Sportarten nie ausüben können. Das ist alles zu berücksichtigen. Wir fordern da
Der Techniker sagt, dass der Überstand der Schraube eine fehlerhafte Montage war. Alle anderen Schrauben wurden gekappt.
Anwalt her 70.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld plus Haftung für alle Folgeschäden“, sagt Oberlercher. Der Zivilprozess ist am Landesgericht Klagenfurt anhängig und wird von Richter Janko Ferk geleitet. Es liegen nun die Gutachten eines Augenmediziners und eines Technikers vor. „Der Techniker sagt, dass der Über
In diesem Bereich ereignete sich der dramatische Zwischenfall. Das damals vierjährige Kind war auf dem Heimweg vom Kindergarten, der in der Nähe ist
stand der Schraube eine fehlerhafte Montage war“, so Oberlercher. Am Zaun ist eine einzige Schraube herausgestanden und bei dieser hat sich das Kind verletzt. „Alle anderen Schrauben wurden gekappt.“Die Gemeinde (als Verpächter) oder der Tennisverein (als Pächter) hätten den Montagefehler erkennen und beseitigen müssen, so der Anwalt.
und Tennisverein bestreiten die Haftung. Herbert Steinwandter, der Anwalt des Vereins sagt: „Der Überstand der Schraube als mögliche Gefahrenquelle war für den Tennisverein nicht erkennbar.“Der Verein habe sich darauf verlassen können, dass der von der Gemeinde errichtete Zaun sach- und fachgerecht hergestellt wird. Der Unfallbereich (siehe Foto) sei zudem nicht als Durchgangsweg vorgesehen gewesen. Sollte der Tennisverein trotzdem haften müssen, würde er sich das Geld dafür bei der Gemeinde zurückholen.
Der Anwalt der Gemeinde war trotz mehrmaliger Anfragen für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Der Bürgermeister zeigt sich von dem Vorfall sehr betroffen.