Kleine Zeitung Kaernten

Auf einem Auge blind: Klage gegen Gemeinde

Mädchen blieb mit Auge bei Zaun eines Tennisplat­zes hängen, weil Schraube hervorstan­d. Prozess gegen Tennisvere­in und Gemeinde.

- Uwe Sommersgut­er Franz Oberlerche­r Doch Gemeinde

EVon Manuela Kalser

in vierjährig­es Mädchen ging an einem Zaun entlang. Was dann geschah, klingt so unfassbar, dass allein schon die Vorstellun­g davon schmerzhaf­t ist.

Das Kind blieb mit dem linken Auge an einer Schraube hängen, die beim Zaun hervorstan­d. „Das Mädchen war mit einem Elternteil unterwegs. Das Kind ist stehen geblieben, hat seinen Kopf zur Seite gedreht, kam bei der Schraube an und dabei schlitzte diese das Auge regelrecht auf“, sagt Anwalt Franz Oberlerche­r. „Das Mädchen ist nun auf dem verletzten Auge blind. Das ist irreparabe­l“, sagt der Anwalt.

Der Vorfall ereignete sich im Dezember 2018 in einer Oberkärntn­er Gemeinde: Der Zaun gehört zu einem Tennisplat­z, verpachtet werde das Areal von der Gemeinde, so Oberlerche­r. Die Frage ist: Wer haftet nun für den Unfall?

Oberlerche­r klagte mittlerwei­le die Gemeinde und den Tennisvere­in. Klägerin ist das heute sechsjähri­ge Mädchen. „Das Kind wird gewisse Berufe und Sportarten nie ausüben können. Das ist alles zu berücksich­tigen. Wir fordern da

Der Techniker sagt, dass der Überstand der Schraube eine fehlerhaft­e Montage war. Alle anderen Schrauben wurden gekappt.

Anwalt her 70.000 Euro Schadenser­satz und Schmerzens­geld plus Haftung für alle Folgeschäd­en“, sagt Oberlerche­r. Der Zivilproze­ss ist am Landesgeri­cht Klagenfurt anhängig und wird von Richter Janko Ferk geleitet. Es liegen nun die Gutachten eines Augenmediz­iners und eines Technikers vor. „Der Techniker sagt, dass der Über

In diesem Bereich ereignete sich der dramatisch­e Zwischenfa­ll. Das damals vierjährig­e Kind war auf dem Heimweg vom Kindergart­en, der in der Nähe ist

stand der Schraube eine fehlerhaft­e Montage war“, so Oberlerche­r. Am Zaun ist eine einzige Schraube herausgest­anden und bei dieser hat sich das Kind verletzt. „Alle anderen Schrauben wurden gekappt.“Die Gemeinde (als Verpächter) oder der Tennisvere­in (als Pächter) hätten den Montagefeh­ler erkennen und beseitigen müssen, so der Anwalt.

und Tennisvere­in bestreiten die Haftung. Herbert Steinwandt­er, der Anwalt des Vereins sagt: „Der Überstand der Schraube als mögliche Gefahrenqu­elle war für den Tennisvere­in nicht erkennbar.“Der Verein habe sich darauf verlassen können, dass der von der Gemeinde errichtete Zaun sach- und fachgerech­t hergestell­t wird. Der Unfallbere­ich (siehe Foto) sei zudem nicht als Durchgangs­weg vorgesehen gewesen. Sollte der Tennisvere­in trotzdem haften müssen, würde er sich das Geld dafür bei der Gemeinde zurückhole­n.

Der Anwalt der Gemeinde war trotz mehrmalige­r Anfragen für eine Stellungna­hme nicht erreichbar. Der Bürgermeis­ter zeigt sich von dem Vorfall sehr betroffen.

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