Entschädigung nach Radunfall
Kind geriet mit E-Bike auf falsche Fahrspur. Eine Kollision folgte.
E-Bikes werden immer beliebter. Dadurch steigen auch die Unfälle mit Elektrofahrrädern. Eine Kärntnerin befuhr einen Geh- und Radweg, als ihr eine Gruppe von E-BikeFahrern entgegenkam. Die Frau verlangsamte ihre Geschwindigkeit und fuhr ganz rechts. Die entgegenkommende Gruppe bestand aus Vater, Mutter und Kind, alle waren mit E-Bikes unterwegs. „Die damals zwölfjährige Tochter lenkte völlig überraschend nach links aus und geriet in die Fahrlinie meiner Mandantin“, sagt Anwältin Eva Dohr aus Villach. Sie habe versucht auszuweichen, es kam aber zum Zusammenstoß zwischen dem Mädchen und ihrer Klientin. Beide wurden ins Krankenhaus gebracht. „Es ist davon auszugehen, dass die Minderjährige mit dem Fahrverhalten eines E-Bikes noch nicht ausreichend vertraut war und die elektrische Tretunterstützung falsch eingeschätzt hat. Um einen Auffahrunfall mit ihrem vorausfahrenden Vater zu vermeiden, ist sie wohl aus der Gruppe ausgeschert und kam zu weit nach links“, beschreibt Dohr. „Die Schülerin erlitt eine Oberschenkelprellung, meine Mandantin einen Bruch des linken Sprunggelenks und eine Schulterprellung.“Die private Haftpflichtversicherung der Eltern der Minderjährigen habe zwar einer Haftung für den Unfall zugestimmt. Aber mangels Einigung über die Höhe der Entschädigung, kam es zu einem Rechtsstreit. Am Ende einigten sich die Streitparteien. „Meine Mandantin bekam 7500 Euro Schmerzensgeld und Pflegegeld sowie Ersatz für Heilbehelfe“, erklärt Dohr.