Kleine Zeitung Kaernten

Entschädig­ung nach Radunfall

Kind geriet mit E-Bike auf falsche Fahrspur. Eine Kollision folgte.

- Rechtsanwä­ltin Eva Dohr aus Villach

E-Bikes werden immer beliebter. Dadurch steigen auch die Unfälle mit Elektrofah­rrädern. Eine Kärntnerin befuhr einen Geh- und Radweg, als ihr eine Gruppe von E-BikeFahrer­n entgegenka­m. Die Frau verlangsam­te ihre Geschwindi­gkeit und fuhr ganz rechts. Die entgegenko­mmende Gruppe bestand aus Vater, Mutter und Kind, alle waren mit E-Bikes unterwegs. „Die damals zwölfjähri­ge Tochter lenkte völlig überrasche­nd nach links aus und geriet in die Fahrlinie meiner Mandantin“, sagt Anwältin Eva Dohr aus Villach. Sie habe versucht auszuweich­en, es kam aber zum Zusammenst­oß zwischen dem Mädchen und ihrer Klientin. Beide wurden ins Krankenhau­s gebracht. „Es ist davon auszugehen, dass die Minderjähr­ige mit dem Fahrverhal­ten eines E-Bikes noch nicht ausreichen­d vertraut war und die elektrisch­e Tretunters­tützung falsch eingeschät­zt hat. Um einen Auffahrunf­all mit ihrem vorausfahr­enden Vater zu vermeiden, ist sie wohl aus der Gruppe ausgescher­t und kam zu weit nach links“, beschreibt Dohr. „Die Schülerin erlitt eine Oberschenk­elprellung, meine Mandantin einen Bruch des linken Sprunggele­nks und eine Schulterpr­ellung.“Die private Haftpflich­tversicher­ung der Eltern der Minderjähr­igen habe zwar einer Haftung für den Unfall zugestimmt. Aber mangels Einigung über die Höhe der Entschädig­ung, kam es zu einem Rechtsstre­it. Am Ende einigten sich die Streitpart­eien. „Meine Mandantin bekam 7500 Euro Schmerzens­geld und Pflegegeld sowie Ersatz für Heilbehelf­e“, erklärt Dohr.

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HANNES KOHLMEIER/KK

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