Viele Fitnesscenter zahlen Beiträge trotz Coronasperre nicht an Mitglieder zurück. Hunderte Kärntner betroffen.
Mehrere Studios wollen trotz Corona-Sperre Mitgliedsbeiträge nicht zurückzahlen. Hunderte Beschwerden bei Arbeiterkammer.
Viele Fitnessstudios in Kärnten haben während der Corona-Trainingspause „keine gute Figur“gemacht: Sie haben trotz behördlicher Schließung weiterhin die Mitgliedsbeiträge eingehoben.
„Einige Betriebe haben eine falsche Rechtsauffassung und vertreten diese auch hartnäckig“, sagt Herwig Höfferer, Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer Kärnten. „Es gibt bereits hunderte anhängige Fälle – und täglich kommen rund zehn Beschwerden dazu.“Mehrere Klagen sind anhängig. Dabei ist die Rechtslage laut AK eindeutig: Die Unternehmen konnten aufgrund höherer Gewalt ihre Leistungen nicht erbringen, deshalb müssen Konsumentinnen und Konsumenten für diese Zeit auch nicht zahlen.
So manches Fitnesscenter sieht es anders und hat die Beiträge auch ohne Gegenleistung verlangt beziehungsweise hat wegen der Schließung die Mitgliedsverträge automatisch verlängert. Für beide Vorgehensweisen gebe es laut Höfferer keine gesetzliche Grundlage.
Ein Klagenfurter hat sich aufgrund dieser Vorgehensweise seines Fitnesscenters an die Arbeiterkammer gewandt. Er sagt: „Es ist schockierend, mit welchen Methoden gearbeitet wird.“Er habe für die Lockdown-Monate voll bezahlen müssen. Als er seinen Vertrag kündigen wollte, sei niemand erreichbar gewesen: „Sogar eine eingeschriebene Kündigung per Post blieb unbeantwortet.“Erst als das Studio am 19. Mai wieder öffnete, konnte er mit der Chefin sprechen. „Diese erklärte mir, dass ein Vertrag, der auf zwölf Monate abgeschlossen wurde, auch für zwölf Monate bezahlt werden muss, ganz gleich, ob das Studio geöffnet ist oder nicht.“Da man sich nicht einigen konnte, wandte er sich an die Arbeiterkammer. Erst nach deren Intervention hat er die eingezahlten Beiträge der Lockdown-Monate zurückerstattet bekommen.
Die Arbeiterkammer rät Konsumenten, die sich bei Fitnesscentern beschweren wollen, an diese den AK-Musterbrief zu schicken (zu finden auf www.arbeiterkammer.at). Die meisten Betriebe lenken daraufhin ein, sagt Höfferer.