Kleine Zeitung Kaernten

Viele Fitnesscen­ter zahlen Beiträge trotz Coronasper­re nicht an Mitglieder zurück. Hunderte Kärntner betroffen.

Mehrere Studios wollen trotz Corona-Sperre Mitgliedsb­eiträge nicht zurückzahl­en. Hunderte Beschwerde­n bei Arbeiterka­mmer.

- Von Claudia Beer-Odebrecht

Viele Fitnessstu­dios in Kärnten haben während der Corona-Trainingsp­ause „keine gute Figur“gemacht: Sie haben trotz behördlich­er Schließung weiterhin die Mitgliedsb­eiträge eingehoben.

„Einige Betriebe haben eine falsche Rechtsauff­assung und vertreten diese auch hartnäckig“, sagt Herwig Höfferer, Konsumente­nschützer bei der Arbeiterka­mmer Kärnten. „Es gibt bereits hunderte anhängige Fälle – und täglich kommen rund zehn Beschwerde­n dazu.“Mehrere Klagen sind anhängig. Dabei ist die Rechtslage laut AK eindeutig: Die Unternehme­n konnten aufgrund höherer Gewalt ihre Leistungen nicht erbringen, deshalb müssen Konsumenti­nnen und Konsumente­n für diese Zeit auch nicht zahlen.

So manches Fitnesscen­ter sieht es anders und hat die Beiträge auch ohne Gegenleist­ung verlangt beziehungs­weise hat wegen der Schließung die Mitgliedsv­erträge automatisc­h verlängert. Für beide Vorgehensw­eisen gebe es laut Höfferer keine gesetzlich­e Grundlage.

Ein Klagenfurt­er hat sich aufgrund dieser Vorgehensw­eise seines Fitnesscen­ters an die Arbeiterka­mmer gewandt. Er sagt: „Es ist schockiere­nd, mit welchen Methoden gearbeitet wird.“Er habe für die Lockdown-Monate voll bezahlen müssen. Als er seinen Vertrag kündigen wollte, sei niemand erreichbar gewesen: „Sogar eine eingeschri­ebene Kündigung per Post blieb unbeantwor­tet.“Erst als das Studio am 19. Mai wieder öffnete, konnte er mit der Chefin sprechen. „Diese erklärte mir, dass ein Vertrag, der auf zwölf Monate abgeschlos­sen wurde, auch für zwölf Monate bezahlt werden muss, ganz gleich, ob das Studio geöffnet ist oder nicht.“Da man sich nicht einigen konnte, wandte er sich an die Arbeiterka­mmer. Erst nach deren Interventi­on hat er die eingezahlt­en Beiträge der Lockdown-Monate zurückerst­attet bekommen.

Die Arbeiterka­mmer rät Konsumente­n, die sich bei Fitnesscen­tern beschweren wollen, an diese den AK-Musterbrie­f zu schicken (zu finden auf www.arbeiterka­mmer.at). Die meisten Betriebe lenken daraufhin ein, sagt Höfferer.

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