Kleine Zeitung Kaernten

Anschlag auf die ärztliche Gewissensf­reiheit

- Florian Baumgartne­r über den umstritten­en, vom Europaparl­ament jüngst angenommen­en Matic´ -Bericht. Florian Baumgartne­r ist Mitglied des Salzburger Ärzteforum­s für das Leben.

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments zum sogenannte­n Matic´-Bericht wurde unlängst ein historisch­er Anschlag auf die Menschenre­chte und auf das ethische Selbstvers­tändnis der Ärzteschaf­t verübt: Wörtlich heißt es: „Eines der problemati­schsten Hinderniss­e ist die Verweigeru­ng der medizinisc­hen Versorgung aufgrund persönlich­er Überzeugun­gen.“Dadurch werde Frauen „ihr Recht auf Gesundheit und medizinisc­he Behandlung verwehrt“. Künftig solle die Verweigeru­ng an einer Mitwirkung an einer Abtreibung „als Verweigeru­ng der medizinisc­hen Versorgung und nicht als sogenannte Verweigeru­ng aus Gewissensg­ründen behandelt werden“.

Diese Argumentat­ion beruht auf einer durch jahrelange­s Lobbying subtil vorbereite­ten, manipulati­v erfolgten Umdeutung von Schlüsselb­egriffen: 1. Aus der Straffreih­eit von Schwangers­chaftsabbr­üchen unter

bestimmten Bedingunge­n lässt sich kein

Rechtsansp­ruch ableiten. 2. Eine Schwangers­chaft – erwünscht oder nicht –

ist keine Erkrankung, ein Schwangers­chaftsabbr­uch keine medizinisc­he Versorgung­sleistung, die zur Gesundheit beiträgt. 3. Es gibt keine gesetzlich­e Pflicht für Ärzte, Abtreibung durchzufüh­ren und damit ungeborene­s Leben zu beenden – eine Ablehnung aus welchen Gründen immer entspricht keiner Verweigeru­ng einer medizinisc­hen Versorgung.

Dass der Matic´-Antrag selbst gegen tatsächlic­he Rechte (auf Leben, Gewissens- und Religionsf­reiheit) und gegen das Toleranzge­bot gegenüber Andersdenk­enden verstößt, lässt tief blicken.

„Eine Einschränk­ung der Gewissensf­reiheit bedeutet, aus Ärztinnen und Ärzten Handlanger machen zu wollen.“

Nun soll in diesem Zusammenha­ng die Gewissenkl­ausel für Mediziner fallen. Droht Ähnliches künftig auch in Bezug auf assistiert­en Suizid oder Tötung auf Verlangen? Eine Einschränk­ung der ärztlichen Gewissensf­reiheit bedeutet, aus Ärztinnen und Ärzten Handlanger machen zu wollen. Es ist eine Frage der eigenen Menschenwü­rde, in der Ausübung unseres ärztlichen Berufes unserem Gewissen mit Blick auf den Hippokrati­schen Eid zu folgen. Dieses Recht müssen wir unter allen Umständen verteidige­n – nicht zuletzt zum Wohl der uns anvertraut­en Patienten.

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