Polit-Eklat wegen Covid-Test
Moosburger FPÖ-Gemeinderat empört, weil Selbsttest nicht für Gemeinderatssitzung reichte.
Hitzig kann es bei einer Gemeinderatssitzung schon einmal werden. In Moosburg gingen zuletzt aber schon im Vorfeld der Sitzung die Wogen hoch. Der Anlass war die 3GRegel. Gemeinderat Bernhard
Gräßl (FPÖ) empört sich: „Obwohl bei der Gemeindevorstandssitzung in der Vorwoche keine 3G-Regel einzuhalten war, galt sie nun bei der Gemeinderatssitzung. Meine Kollegin und ich wiesen einen Selbsttest vor, doch dieser wurde nicht akzeptiert.“
Der Amtsleiter hätte beiden FPÖ-Mitgliedern den Zutritt zum Sitzungssaal zuerst nicht gewährt, da sie keinen kontrollierten Antigentest vorweisen konnten. Er habe erst nachgegeben, als Bürgermeister Herbert Gaggl (ÖVP) den Zutritt, allerdings mit FFP2Maske, gestattete. Gräßl und seine Parteikollegin sehen sich durch die Diskussion in ihrer freien Mandatsausübung behindert. FPÖ-Landesparteisekretärin Isabella Theuermann sieht das Vorgehen in Moosburg ebenfalls kritisch und als Versuch, die Ausübung des freien Mandats zu beschränken. Der „Zwang, eine Maske zu tragen“, sei für die Fraktionskollegin, die eine Maskenbefreiung hat, besonders unangenehm gewesen. Den Vorwürfen widerspricht Gaggl entschieden: „Wir bemühen uns mit unserer Hausordnung lediglich, eine sichere Gemeinderatssitzung zu gewährleisten, denn wir sollten als Politiker ein Vorbild für die Bevölkerung in der Pandemie sein. Es stand nie zur Diskussion, den beiden Gemeinderäten die Teilnahme an der Sitzung zu verwehren.“25 Gemeinderäte, Zuseher und Mitarbeiter hätten ohne Probleme die 3G-Regel für die eigene Sicherheit und die der anderen befolgt. Nur bei den beiden FPÖ-Politikern gab es eine Diskussion. Für die Sitzung des Gemeindevorstandes gelte keine 3G-Regel, da sechs Personen in einem Raum für 100 Personen zusammentreffen, und es somit genug Abstand gibt.
Juristisch scheint das Thema komplex zu sein. Der renommierte Klagenfurter Jurist Bernhard Fink hinterfragt, „ob es eine rechtliche Grundlage gibt“, die eine 3G-Regel und deren Kontrolle bei Gemeinderatssitzungen erlaubt.