Kein Rückflug: Statt Urlaub gab es Ärger
Ehepaar buchte Reise nach Sansibar. Weil Airline den Heimflug storniert hat, kam es zu einem Streit um die Kosten. Rechtsanwalt gibt Tipps, was Urlauber beachten müssen.
Statt auf Sansibar landete ein Ehepaar in der Kanzlei eines Villacher Rechtsanwalts. Die Kärntner hatten vor Kurzem eine Reise nach Ostafrika geplant. „Hin- und Rückflug wurden über ein OnlinePortal einer Airline gebucht. Mein Mandant bezahlte rund 1000 Euro“, erklärt Anwalt Alexander Brandl.
Doch nur wenige Tage vor Reisebeginn habe das Ehepaar aus Villach schlechte Nachrichten erhalten. „Mein Mandant wurde seitens der Fluglinie informiert, dass der Rückflug annulliert wurde. Ein zeitnaher alternativer Termin für einen Heimflug wurde nicht angeboten.“, sagt Brandl. „Aber ohne Heimflug-Ticket wollten mein Mandant und seine Frau nicht nach Sansibar. Aus diesem Grund entschieden sie, auch den Hinflug zu stornieren und
Verordnung Schutz.
die bezahlten Kosten von mehr als 1000 Euro zurückzuverlangen.“
Aber das war nicht so einfach, wie es klingt: „In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluglinie stand, dass eine Rückerstattung des Geldes nur erfolgt, wenn man die Annullierung an der Telefonhotline beantragt.“Der Kärntner habe den Flug dann telefonisch storniert, doch er bekam laut Brandl keine schriftliche Bestätigung dafür. „Er hat keine Mail erhalten und auch am Online-Account der Fluglinie war seine Stornierung nicht sichtbar.“Sicherheitshalber schickte der Kärntner noch eine Mail. „Als Reaktion bot die Fluglinie an, nur einen Betrag in Höhe von 100 Euro rückzuerstatten.“
Erst als sich der Anwalt eingeschaltet hat, wurde der gesamte
„Im konkreten Fall war die Fluggastrechteverordnung anzuwenden. Diese gilt sowohl für europäische Fluglinien als auch für Flüge außerhalb der EU, die in einem EU-Land starten“, erklärt Brandl. Mit dieser
Flugpreis zurückerstattet. „Zwei Wochen nach dem ersten Anwaltsschreiben hat die Fluggesellschaft das ganze Geld auf das Konto meines Mandanten überwiesen“, berichtet Brandl.
Er rät, in so einem Fall nicht klein beizugeben. „Fluglinien sind verpflichtet, im Falle einer Stornierung eines Fluges durch die Airline den Gesamtpreis samt Steuern und sonstigen Abgaben innerhalb von sieben Tagen ab Mitteilung der Annullierung zurückzuerstatten.“Erfahrungsgemäß werde die Sieben-Tage-Frist nur in seltenen Fällen eingehalten.
Airlines im Falle einer Flugannullierung Gutscheine angeboten, weiß der Anwalt. „Die müssen von Kunden nicht akzeptiert werden.“Denn bei einer Insolvenz der Airline werden diese ungültig. Lehnt man den Gutschein ab, bleibt der Anspruch auf Kostenerstattung bestehen.“
Noch einen Tipp hat Brandl: „Wenn die Fluglinie nach einer Annullierung eines Heimfluges nicht von sich aus mit den Passagieren Kontakt aufnimmt und
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der Reisende selbst eine alternative Beförderung organisieren muss, empfehle ich, alle Rechnungen aufzubewahren und die Kosten gering zu halten.“So erspare man sich „den Einwand der Fluglinie, dass man ja einen billigeren Rückflug nehmen hätte können“.
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