Reise platzte: Familie blieb auf Kosten sitzen
Zubringerflug von Klagenfurt nach Wien wurde kurzfristig annulliert. Familie versäumte Flug nach Ägypten.
Außer Spesen, nichts gewesen. So lässt sich die geplante Ägyptenreise einer Kärntner Familie zusammenfassen. Ein Vater hat im Internet eine Pauschalreise, inklusive Flug von Wien nach Sharm el Sheik für sich, seine Partnerin und das zweijährige Kind gebucht. Der Preis betrug 1550 Euro. „Zudem buchte er separat einen Zubringerflug von Klagenfurt, Abflug 6 Uhr, nach Wien. Und eine Woche später von Wien nach Klagenfurt“, erklärt Anwalt Leopold Wagner. Das Urteil zu dem Fall liegt schon einige Zeit zurück, doch die Lehren daraus sind aktuell.
„Am Vorabend der Abreise um 23.56 Uhr bekam mein Mandant eine SMS, dass der
Zubringerflug annulliert wurde“, sagt Wagner. Sein Mandant sah die SMS aber erst in der Früh – „eine Autofahrt nach Wien war zeitlich nicht mehr möglich“.
Die Folge: „Die Familie konnte die Reise nicht antreten. Wir klagten die Fluglinie auf 3799 Euro, darin enthalten war eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden“, erklärt Wagner. Doch im Prozess kam heraus, dass es kein Verschulden der Fluglinie gibt. Im Wesentlichen, weil das Flugzeug unerwartete technische Probleme hatte. „Dem Kärntner stand kein Schadensersatz zu.“Auch die Reiserücktritt-Versicherung entschädigte ihn nicht. „Er hatte zwar für die Pauschalreise eine Reiserücktritt-Versicherung. Aber die speziellen Umstände waren in den Bedingungen nicht gedeckt. Zudem wurden die Zubringerflüge ja extra gebucht und nicht im Rahmen der Pauschalreise. Deshalb sind sie nicht in die Versicherung aufgenommen worden.“Wagner: „Es ist sinnvoll, solche Reisen bei einem einheitlichen Anbieter zu buchen oder zumindest alle Buchungsvorgänge in die Versicherung aufzunehmen.“