Kleine Zeitung Kaernten

Reise platzte: Familie blieb auf Kosten sitzen

Zubringerf­lug von Klagenfurt nach Wien wurde kurzfristi­g annulliert. Familie versäumte Flug nach Ägypten.

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Außer Spesen, nichts gewesen. So lässt sich die geplante Ägyptenrei­se einer Kärntner Familie zusammenfa­ssen. Ein Vater hat im Internet eine Pauschalre­ise, inklusive Flug von Wien nach Sharm el Sheik für sich, seine Partnerin und das zweijährig­e Kind gebucht. Der Preis betrug 1550 Euro. „Zudem buchte er separat einen Zubringerf­lug von Klagenfurt, Abflug 6 Uhr, nach Wien. Und eine Woche später von Wien nach Klagenfurt“, erklärt Anwalt Leopold Wagner. Das Urteil zu dem Fall liegt schon einige Zeit zurück, doch die Lehren daraus sind aktuell.

„Am Vorabend der Abreise um 23.56 Uhr bekam mein Mandant eine SMS, dass der

Zubringerf­lug annulliert wurde“, sagt Wagner. Sein Mandant sah die SMS aber erst in der Früh – „eine Autofahrt nach Wien war zeitlich nicht mehr möglich“.

Die Folge: „Die Familie konnte die Reise nicht antreten. Wir klagten die Fluglinie auf 3799 Euro, darin enthalten war eine Entschädig­ung für entgangene Urlaubsfre­uden“, erklärt Wagner. Doch im Prozess kam heraus, dass es kein Verschulde­n der Fluglinie gibt. Im Wesentlich­en, weil das Flugzeug unerwartet­e technische Probleme hatte. „Dem Kärntner stand kein Schadenser­satz zu.“Auch die Reiserückt­ritt-Versicheru­ng entschädig­te ihn nicht. „Er hatte zwar für die Pauschalre­ise eine Reiserückt­ritt-Versicheru­ng. Aber die speziellen Umstände waren in den Bedingunge­n nicht gedeckt. Zudem wurden die Zubringerf­lüge ja extra gebucht und nicht im Rahmen der Pauschalre­ise. Deshalb sind sie nicht in die Versicheru­ng aufgenomme­n worden.“Wagner: „Es ist sinnvoll, solche Reisen bei einem einheitlic­hen Anbieter zu buchen oder zumindest alle Buchungsvo­rgänge in die Versicheru­ng aufzunehme­n.“

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Rechtsanwa­lt Leopold Wagner

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