Vom Land Kärnten bzw. KBV beauftragter Gutachter zerpflückt Gutachten von Flughafen-Mehrheitseigentümer Orasch zum Baurechtszins. Und die Aviation City sei „nur eine Projektidee“.
Wir wollten eine ordentliche Bewertung im Hinblick auf Grundstücke, Baurechtszins und geplante Vorhaben am Flughafen Klagenfurt. Damit wir uns nicht im Nachhinein den Vorwurf gefallen lassen müssen, es sei dem Land Kärnten ein Schaden entstanden“, sagt Beteiligungsreferent Martin Gruber (ÖVP). Aus diesem Grund habe man ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Erstellt hat dieses Gutachten Franz Josef Seiser, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen, der 2015 in Kärnten auch das Seengutachten erstellt hat. Gruber spricht von „erschütternden Ergebnissen“und einem „Millionenschaden“, welcher dem Land Kärnten entstehen würde, würde man den Baurechtszins akzeptieren, den Mehrheitseigentümer Franz Peter Orasch bereit ist, zu zahlen. Seiser kommt zu dem Schluss, dass der ausgewiesene Baurechtszins, auf den der von Orasch beauftragte Sachverständige in dessen Gutachten kommt, „nicht den Anforderungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes entspricht“. Auch das Gutachten insgesamt sei „nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Liegenschaftsbewertungsgesetzes erstellt“.
Der Baurechtszins sei zum Teil je nach Lage der Grundstücke um ein Vielfaches zu niedrig. Anhand eines Beispieles kommt
Seiser auf 157,50 Euro pro Quadratmeter, was dem 4,77-Fachen des Bewertungsergebnisses entspreche. Bei der Bewertung der Flughafengründe sei außerdem ein aus seiner Sicht falsches Wertermittlungsverfahren angewendet worden – nämlich das Residualwertverfahren anstatt des Vergleichswertverfahrens.
Der Baurechtszins sei nach Vorgaben des Auftraggebers – also des Mehrheitseigentümers – unzulässig „willkürlich festgesetzt“worden, weshalb der Baurechtszins als falsch einzustufen sei. Auf die Frage, wieweit das Projekt „Aviation City“sei, erklärt Seiser: „Es gibt kein Projekt ,Aviation City‘, sondern nur eine Projektidee ohne Grundlagenermittlung, ohne Machbarkeitsstudie und ohne behördliche Abstimmung.“Und: „Unter der theoretischen Annahme einer Umsetzung der ,Aviation City‘ laut dem zu plausibilisierenden Gutachten ergeben sich um ein Vielfaches höhere Grundwerte.“Angesichts der Passagierzahl, die auch 2022 nicht auf 100.000 gekommen ist, und bestärkt