Kleine Zeitung Kaernten

„Van der Bellen als Wahlhelfer für die FPÖ?“

Die Aussage, Kickl nicht angeloben zu wollen, könne sich anders auswirken als erwartet.

- Viktring Dr. Helene M. Socher,

Offen gesagt „Modefarbe blau“, 29. 1.

Im ORF-Interview stellte Bundespräs­ident Van der Bellen (VdB) in den Raum, die bei der nächsten Nationalra­tswahl stimmenstä­rkste Partei – wohl meinend die FPÖ – keineswegs automatisc­h mit der Regierungs­bildung zu beauftrage­n und deren Chef, Herbert Kickl, in Weiterführ­ung eines in Österreich bisher verfassung­sinterpret­atorisch einheitlic­h begangenen Weges zum Bundeskanz­ler zu ernennen. An dieser Stelle ist die Vorstellun­g folgender fiktionale­n Situation unvermeidb­ar: Der geniale Politfuchs Altbundesk­anzler Kreisky selig hätte VdB – wie einstmals den ORF-Journalist­en Ulrich Brunner – mit der herablasse­nden Aufforderu­ng „Lernen S‘ Geschichte“wohl ebenfalls zum Lernen und Reflektier­en angeregt. „Lieber Herr VdB,“hätte Kreisky sowohl verständni­slos als auch suggestiv gefragt, „aufgrund Ihres Alters müsste Ihnen der Bundespräs­identenwah­lkampf des Jahres 1986 mit dem damals in der gleichnami­gen ,Affäre‘ national und internatio­nal über Gebühr angeschwär­zten ÖVPKandida­ten und ehemaligen UN-Generalsek­retär Waldheim bekannt sein!?“Unter Mitwirkung des damaligen ÖVP-Slogans „Jetzt erst recht“gewann Waldheim – überrasche­nd (?) – die Stichwahl gegen den SPÖKandida­ten Steyrer.

Kreiskys abschließe­nde, natürlich nur fiktional gestellte Frage an VdB könnte wohl nur so gelautet haben: „Herr VdB, wollen S‘ tatsächlic­h als Wahlhelfer der Kickl-FPÖ in die österreich­ische Geschichte eingehen?“

Prof. Mag. Diethard Kranzmayer,

Klagenfurt

Nicht delegierba­r

Die Haltung unseres Herrn Bundespräs­identen stimmt optimistis­ch, durchaus, Verantwort­ung sollten die Österreich­erinnen und Österreich­er jedoch nicht an ihn delegieren! Die FPÖ-Sympathisa­ntInnen sollen einmal die Partei und ihr „Programm“hinterfrag­en; ich fürchte jedoch, die AnhängerIn­nen dieser Rabauken hinterfrag­en gar nichts! Deshalb die erschütter­nden Umfragewer­te, erschütter­nd für die Demokratie in unserem Land. Verhindern können Kickl NUR die Wählerinne­n und Wähler!

Dr. Ulla Herfort-Wörndle, St. Stefan

Zweite Amtsperiod­e

Wenn Bundespräs­ident Van der Bellen vor der Wahl für seine zweite Amtsperiod­e diese Aussage bezüglich Kickl getätigt hätte, dann hätte sich das von alleine erledigt. Ich sage es mit aller Deutlichke­it, nach der Wahl hätte er nicht mehr die Möglichkei­t gehabt.

Bernhard Wertschnig,

Zweierlei Maß

Das Geheule der mimosenhaf­ten FPÖ war zu erwarten. Beim eigenen Ankündigen von höchst bedenklich­en demokratie­politische­n Absichtser­klärungen zeigt man sich jedoch nicht zimperlich. Erwähnt sei hier nur das Beispiel von der „sofortigen Auflösung dieser Regierung“des damaligen Kandidaten dieser Partei. Wie üblich wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Die Bilder der Inaugurati­on mit den versteiner­t wirkenden Sitzenblei­bern, sagen mehr als tausend Worte.

Reinhart Nunner, Semriach

Nicht sprachlos bleiben Leitartike­l „Was macht sprachlos?“, 27. 1.

In meiner Tätigkeit als Psychother­apeutin in freier Praxis konnte ich etliche Missbrauch­sopfer begleiten. Keine dieser Personen sagte, sie/er käme wegen eines sexuellen Missbrauch­s, sie kamen wegen manifester Probleme wie psychosoma­tischer Beschwerde­n,

Angst- und Schlafstör­ungen, Panikattac­ken, etc., die auf latentem sexuellen Missbrauch basierten, welcher in der Sprachlosi­gkeit – der eigenen und jener des privaten Umfeldes – verschütte­t war. Die Sprachlosi­gkeit der Opfer schützte dabei fast immer die Täter und das Umfeld, welches teilweise davon wusste oder etwas ahnte. In etlichen Fällen berichtete­n Opfer, dass ihre Versuche, sich mitzuteile­n, zu Retraumati­sierungen durch nahestehen­de und sogenannte Vertrauens­personen kam, indem sie aufgeforde­rt wurden, nicht „nach so langer Zeit wieder etwas aufzurühre­n“. Die Zeit, bis jemand im therapeuti­schen Kontext aus der Sprachlosi­gkeit zur Sprache fand, dauerte unterschie­dlich lang (Verjährung­sfrist fünf bis 30 Jahre)!

Die Sprachlosi­gkeit der Opfer ist nachvollzi­ehbar und steht ihnen zu, jegliches Umfeld aber muss aus der selbstaufe­rlegten oder -verordnete­n Sprachlosi­gkeit heraustret­en.

Klagenfurt

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