Das letzte Wort im Boxen-Streit
Minimärkte wie Ackerbox und Unibox dürfen nicht rund um die Uhr öffnen, entschied das Höchstgericht. Ungelöst bleibt die Frage der Nahversorgung in hunderten Gemeinden.
Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (Geschäftszahl E1604/2022) vom 14. Dezember 2023 schlägt Wellen. Das Höchstgericht hält darin endgültig fest, dass Ackerboxen – Container, in denen regionale, bäuerliche Lebensmittel in Selbstbedienung angeboten werden – keine Automaten sind. Damit hat sich nach langem Hin und Her die Ansicht durchgesetzt, dass für die Ackerboxen, die mit „nonstop einkaufen“werben, die Öffnungszeiten des Handels gelten, das sind höchstens 72 Stunden pro Woche.
Im Klartext, Öffnen am Wochenende oder rund um die Uhr ist vom Tisch. Nicht nur das junge, 2018 gegründete Unternehmen wertet dies als Rückschlag, sondern auch andere Anbieter auf dem Markt – wie Andreas Haider, Eigentümer der Unimarkt-Gruppe. Unimarkt hatte ab dem Frühjahr 2021 das Konzept
der Uniboxen ausgerollt. Die autonomen Minimärkte mit rund 1000 Artikeln sollen in Gemeinden ohne Lebensmittelgeschäft die Rolle des Nahversorgers übernehmen. Weitgehend ohne Personal: Man registriert sich via App, erhält so Zutritt und scannt am Ende die Waren an der Kassa selbst.
14 Standorte gibt es in Oberösterreich, drei in der Steiermark – doch sie alle sind mit Ende des Monats Geschichte, wie Haider erklärt. Eine Folge des höchstgerichtlichen Spruches. Denn rentabel seien die Boxen nur, wenn man sie an sieben Tagen die Woche 24 Stunden betreiben könne. „Zu normalen Handelszeiten haben Bewohner von Kleingemeinden andere Einkaufsmöglichkeiten, sie fahren zur Arbeit und sind nicht an ihrem Wohnort“,
das Automaten definiert, stammt aus den 1980erJahren. Der Gesetzgeber ist aber nicht bereit, es an die heutige Zeit anzupassen.“Im Bemühen darum, dass autonome Minimärkte als Automaten klassifiziert werden, „gab es Widerstand von allen Seiten, auch von den marktbeherrschenden Unternehmen“, kritisiert Haider im Gespräch mit der Kleinen Zeitung. Die einst ambitionierten Ausbaupläne für die Unibox – in Österreich gibt es hunderte Gemeinden ohne Nahversorger – sind begraben.
„Schwer nachvollziehbar“ist das VfGH-Erkenntnis auch für den Ackerbox-Gründer Christoph Raunig, der wegen der Strafen für das Offenhalten am Sonntag bis zum Höchstgericht
Ackerbox-Gründer Christoph Raunig und Patrick Kleinfercher