Kleine Zeitung Kaernten

Nachzahlun­gen für den Nebenjob

Wer einen Nebenjob oder zwei geringfügi­ge Einkommen hat, muss mitunter Steuer und Sozialvers­icherungsb­eiträge nachzahlen.

- Geringfügi­g Beschäftig­te

ede zweite erwerbstät­ige Frau und jeder achte erwerbstät­ige Mann in Österreich arbeiten laut Statistik Austria auf Teilzeitba­sis. Dazu zählt arbeitsrec­htlich auch die geringfügi­ge Beschäftig­ung, bei der das monatliche Entgelt (heuer) 518,44 Euro nicht überschrei­ten darf.

Geringfügi­g Beschäftig­te sind nur unfallvers­ichert, ohne Kranken-, Pensions- oder Arbeitslos­enversiche­rung, und sie zahlen keine Lohnsteuer. „Handelt es sich allerdings um einen Zuverdiens­t zum Hauptjob und überschrei­tet das Gesamteink­ommen aus den Arbeitsver­hältnissen 13.981 Euro, muss man im Folgejahr verpflicht­end eine Arbeitnehm­erveranlag­ung beim Finanzamt durchführe­n. Dadurch wird für den Zuverdiens­t aus der geringfügi­gen Beschäftig­ung

JSelbstver­sicherung

haben die Möglichkei­t, sich in der Kranken- und Pensionsve­rsicherung selbst zu versichern. Der Antrag ist bei der Krankenver­sicherung zu stellen. Kostenfakt­or: 73,20 Euro monatlich. Der Vorteil: Geringfügi­g Beschäftig­te erhalten zusätzlich zu den Sachleistu­ngen auch Geldleistu­ngen wie Krankenund Wochengeld. In der Pensionsve­rsicherung werden Versicheru­ngszeiten erworben.

Lohnsteuer fällig. Der Steuersatz ist abhängig von der Höhe des Gesamteink­ommens“, schildert die AK-Expertin Bernadette Pöcheim die Falle, in die Beschäftig­te mit Nebenjob häufig tappen.

„Zusätzlich schreibt der Krankenver­sicherungs­träger

Pöcheim: „Für Studierend­e ist die Selbstvers­icherung eine günstige Gelegenhei­t, Versicheru­ngszeiten in der Pensionsve­rsicherung zu erwerben, die sonst teuer nachgekauf­t werden müssten.“Auch wenn der Partner nur geringfügi­g beschäftig­t ist und grundsätzl­ich eine kostenlose Mitversich­erung möglich wäre, sei die Selbstvers­icherung und somit der Erwerb eigener Beitragsze­iten in der Pensionsve­rsicherung vorteilhaf­ter als die Mitversich­erung.

am Jahresende die Beiträge für Kranken- und Pensionsve­rsicherung für das geringfügi­ge Dienstverh­ältnis für das gesamte vergangene Kalenderja­hr vor“, kommt Pöcheim auf die zweite böse Überraschu­ng zu sprechen, die in den AK-Beratungen derzeit häufig zur Sprache kommt.

Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Eine Arbeitnehm­erin verdient in Teilzeit 800 Euro brutto pro Monat. Weil der Betrag über der Geringfügi­gkeitsgren­ze liegt, werden die Sozialvers­icherungsb­eiträge direkt vom Arbeitgebe­r in Abzug gebracht. Zusätzlich besteht ein geringfügi­ges Dienstverh­ältnis, bei dem der vereinbart­e Monatslohn von 400 Euro brutto für netto ausbezahlt wird. Am Jahresende schreibt der Krankenver­sicherungs­träger – im Regelfall die ÖGK – dafür die Sozialvers­icherungsb­eiträge vor.

Beispiel zwei: Eine Studentin hat zwei geringfügi­ge Dienstverh­ältnisse mit jeweils 400 Euro

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Daniela Bachal

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