Nachzahlungen für den Nebenjob
Wer einen Nebenjob oder zwei geringfügige Einkommen hat, muss mitunter Steuer und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
ede zweite erwerbstätige Frau und jeder achte erwerbstätige Mann in Österreich arbeiten laut Statistik Austria auf Teilzeitbasis. Dazu zählt arbeitsrechtlich auch die geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Entgelt (heuer) 518,44 Euro nicht überschreiten darf.
Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert, ohne Kranken-, Pensions- oder Arbeitslosenversicherung, und sie zahlen keine Lohnsteuer. „Handelt es sich allerdings um einen Zuverdienst zum Hauptjob und überschreitet das Gesamteinkommen aus den Arbeitsverhältnissen 13.981 Euro, muss man im Folgejahr verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt durchführen. Dadurch wird für den Zuverdienst aus der geringfügigen Beschäftigung
JSelbstversicherung
haben die Möglichkeit, sich in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst zu versichern. Der Antrag ist bei der Krankenversicherung zu stellen. Kostenfaktor: 73,20 Euro monatlich. Der Vorteil: Geringfügig Beschäftigte erhalten zusätzlich zu den Sachleistungen auch Geldleistungen wie Krankenund Wochengeld. In der Pensionsversicherung werden Versicherungszeiten erworben.
Lohnsteuer fällig. Der Steuersatz ist abhängig von der Höhe des Gesamteinkommens“, schildert die AK-Expertin Bernadette Pöcheim die Falle, in die Beschäftigte mit Nebenjob häufig tappen.
„Zusätzlich schreibt der Krankenversicherungsträger
Pöcheim: „Für Studierende ist die Selbstversicherung eine günstige Gelegenheit, Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung zu erwerben, die sonst teuer nachgekauft werden müssten.“Auch wenn der Partner nur geringfügig beschäftigt ist und grundsätzlich eine kostenlose Mitversicherung möglich wäre, sei die Selbstversicherung und somit der Erwerb eigener Beitragszeiten in der Pensionsversicherung vorteilhafter als die Mitversicherung.
am Jahresende die Beiträge für Kranken- und Pensionsversicherung für das geringfügige Dienstverhältnis für das gesamte vergangene Kalenderjahr vor“, kommt Pöcheim auf die zweite böse Überraschung zu sprechen, die in den AK-Beratungen derzeit häufig zur Sprache kommt.
Nehmen wir ein konkretes Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient in Teilzeit 800 Euro brutto pro Monat. Weil der Betrag über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, werden die Sozialversicherungsbeiträge direkt vom Arbeitgeber in Abzug gebracht. Zusätzlich besteht ein geringfügiges Dienstverhältnis, bei dem der vereinbarte Monatslohn von 400 Euro brutto für netto ausbezahlt wird. Am Jahresende schreibt der Krankenversicherungsträger – im Regelfall die ÖGK – dafür die Sozialversicherungsbeiträge vor.
Beispiel zwei: Eine Studentin hat zwei geringfügige Dienstverhältnisse mit jeweils 400 Euro