Wahlarztbesuch: Geld zurück nach neun Monaten
Die Angaben der ÖGK zu Wartezeiten bei der Rückerstattung der Wahlarztgebühren würden nicht stimmen, sagen Betroffene.
öllig unterschiedliche Erfahrungen machen derzeit Kärntner, wenn sie auf die Refundierung der Wahlarztkosten durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) warten. Nach der Verlautbarung der Kasse, in Kärnten würde die Wartezeit sieben Kalendertage bei Einreichungen in Papierform und acht Kalendertage via WAHonline (Abrechnungstool für Wahlärzte, Anm.), dauern, meldeten sich zahlreiche Betroffene bei der Kleinen Zeitung. Eine Leserin freute sich, dass die Kosten bereits nach fünf Tagen am Konto waren – ein Einzelfall, wie sich herausstellte, denn andere sprechen von zwei, fünf, sechs und sogar neun Monaten des Wartens auf Geld.
V„Ich lebe von meinem Mann getrennt und muss jährlich um die 2500 Euro für die Zahnspange meines Sohnes vorschießen. Da spielt es schon eine Rolle, wann die rund 1000 Euro eintrudeln, die ich immer von der Gesundheitskasse zurückbekomme. Zuletzt hat es allerdings sechs Monate gedauert“, beschwert sich eine Betroffene. Sie hat aber noch schlimmere Erfahrungen gemacht: „Einmal hat die Kasse meine Unterlagen, die ich persönlich vorbeigebracht habe, überhaupt verloren. Weil ich nach drei Monaten interveniert habe, bin ich überhaupt erst draufgekommen“, sagt sie. Und rät jetzt anderen Lesern, bei der ÖGK stets nur Kopien einzureichen und die Originale zu behalten.
Ein anderer Patient wartet seit Mitte November auf die Überweisung der Teile der Wahlarztkosten. „Leider muss man ja inzwischen in Kärnten zum Wahlarzt gehen, weil man bei den Kassenärzten monatelang keine Termine bekommt“, klagt er. Die Angaben der Kasse könnten vielleicht positive Ausreißer sein, aber nicht der Schnitt der Bearbeitungszeit.
Eine Kärntnerin wartet bereits seit 7. Jänner auf den Teilbetrag von ihrer Wahlarztrechnung in der Höhe von 411 Euro. „Ich habe telefonisch bei der Österreichischen Gesundheitskasse nachgefragt: Von dem Betreuer hat es geheißen, da müsste ich schon noch länger zuwarten.“
wollte die ÖGK mit allen Fällen konfrontieren. Weil aber neben Name und Sozialversicherungsnummer „wegen des Datenschutzes“auch eine unterschriebene Einverständniserklärung per Mail eingefordert wurde und viele ältere Betroffene gar keinen E-MailAccount haben, konnte die Kasse
nur auf einen Fall konkret eingehen. Da war eine Rechnung von 18. Dezember offen, die am Tag nach unserer Anfrage beglichen wurde. Auf die Frage, warum eine andere Rechnung vom 23. März 2023 erst am 29. November überwiesen wurde, heißt es: „Der Behandlungszeitraum war von 23. März bis 17.
April, somit konnte der Antrag auf Kostenerstattung erst nach Abschluss der Therapie gestellt worden sein. Warum die Bearbeitung in diesem Fall länger gedauert hat, können wir im Nachhinein nicht mehr feststellen.“
Und allgemein hält die Gesundheitskasse fest: „Ja, die Dauer der Kostenrückerstattung benennt einen Durchschnittswert. Die Bearbeitungsdauer hängt oft auch von der Art der ärztlichen Konsultation ab, etwa ob es eine Routineuntersuchung ist oder einen komplexeren Sachverhalt darstellt, für den Nachfragen und Recherchen notwendig sind. Häufig ist aber der Grund, dass die Anträge unvollständig eingereicht werden, was natürlich die Bearbeitungszeit verlängert.“