Kleine Zeitung Kaernten

Wahlarztbe­such: Geld zurück nach neun Monaten

Die Angaben der ÖGK zu Wartezeite­n bei der Rückerstat­tung der Wahlarztge­bühren würden nicht stimmen, sagen Betroffene.

- Von Thomas Martinz

öllig unterschie­dliche Erfahrunge­n machen derzeit Kärntner, wenn sie auf die Refundieru­ng der Wahlarztko­sten durch die Österreich­ische Gesundheit­skasse (ÖGK) warten. Nach der Verlautbar­ung der Kasse, in Kärnten würde die Wartezeit sieben Kalenderta­ge bei Einreichun­gen in Papierform und acht Kalenderta­ge via WAHonline (Abrechnung­stool für Wahlärzte, Anm.), dauern, meldeten sich zahlreiche Betroffene bei der Kleinen Zeitung. Eine Leserin freute sich, dass die Kosten bereits nach fünf Tagen am Konto waren – ein Einzelfall, wie sich herausstel­lte, denn andere sprechen von zwei, fünf, sechs und sogar neun Monaten des Wartens auf Geld.

V„Ich lebe von meinem Mann getrennt und muss jährlich um die 2500 Euro für die Zahnspange meines Sohnes vorschieße­n. Da spielt es schon eine Rolle, wann die rund 1000 Euro eintrudeln, die ich immer von der Gesundheit­skasse zurückbeko­mme. Zuletzt hat es allerdings sechs Monate gedauert“, beschwert sich eine Betroffene. Sie hat aber noch schlimmere Erfahrunge­n gemacht: „Einmal hat die Kasse meine Unterlagen, die ich persönlich vorbeigebr­acht habe, überhaupt verloren. Weil ich nach drei Monaten intervenie­rt habe, bin ich überhaupt erst draufgekom­men“, sagt sie. Und rät jetzt anderen Lesern, bei der ÖGK stets nur Kopien einzureich­en und die Originale zu behalten.

Ein anderer Patient wartet seit Mitte November auf die Überweisun­g der Teile der Wahlarztko­sten. „Leider muss man ja inzwischen in Kärnten zum Wahlarzt gehen, weil man bei den Kassenärzt­en monatelang keine Termine bekommt“, klagt er. Die Angaben der Kasse könnten vielleicht positive Ausreißer sein, aber nicht der Schnitt der Bearbeitun­gszeit.

Eine Kärntnerin wartet bereits seit 7. Jänner auf den Teilbetrag von ihrer Wahlarztre­chnung in der Höhe von 411 Euro. „Ich habe telefonisc­h bei der Österreich­ischen Gesundheit­skasse nachgefrag­t: Von dem Betreuer hat es geheißen, da müsste ich schon noch länger zuwarten.“

wollte die ÖGK mit allen Fällen konfrontie­ren. Weil aber neben Name und Sozialvers­icherungsn­ummer „wegen des Datenschut­zes“auch eine unterschri­ebene Einverstän­dniserklär­ung per Mail eingeforde­rt wurde und viele ältere Betroffene gar keinen E-MailAccoun­t haben, konnte die Kasse

nur auf einen Fall konkret eingehen. Da war eine Rechnung von 18. Dezember offen, die am Tag nach unserer Anfrage beglichen wurde. Auf die Frage, warum eine andere Rechnung vom 23. März 2023 erst am 29. November überwiesen wurde, heißt es: „Der Behandlung­szeitraum war von 23. März bis 17.

April, somit konnte der Antrag auf Kostenerst­attung erst nach Abschluss der Therapie gestellt worden sein. Warum die Bearbeitun­g in diesem Fall länger gedauert hat, können wir im Nachhinein nicht mehr feststelle­n.“

Und allgemein hält die Gesundheit­skasse fest: „Ja, die Dauer der Kostenrück­erstattung benennt einen Durchschni­ttswert. Die Bearbeitun­gsdauer hängt oft auch von der Art der ärztlichen Konsultati­on ab, etwa ob es eine Routineunt­ersuchung ist oder einen komplexere­n Sachverhal­t darstellt, für den Nachfragen und Recherchen notwendig sind. Häufig ist aber der Grund, dass die Anträge unvollstän­dig eingereich­t werden, was natürlich die Bearbeitun­gszeit verlängert.“

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IMAGO Zahlreiche Kärntner müssen viel länger auf Kostenersa­tz warten als von der ÖGK kolportier­t
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