Schneller Geld vom Land bei Unwetterschäden
Private müssen dem Land keinen Nachweis des Einkommens mehr vorlegen, wenn sie Geld vom Nothilfswerk beantragen.
er Keller des Einfamilienhauses steht wegen des Hochwassers komplett unter Wasser, die Ölheizungsanlage ist kaputt; eine Mure hat Hausmauern mitgerissen und Räume unbewohnbar gemacht; ein Sturm fegte das Hausdach weg: Wegen des Klimawandels sind Kärntnerinnen und Kärntner immer häufiger von Katastrophenschäden betroffen. Damit Privatpersonen rascher und besser zu Geld vom Nothilfswerk (Land und Bund finanzieren den Topf gemeinsam) kommen, wird jetzt bei Notlagen auf Einkommensnachweise verzichtet. Einkommensobergrenzen gibt es nicht mehr.
Die mit 1. Jänner dieses Jahres rückwirkende Änderung hat Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) in der letzten Regierungssitzung beschließen lassen. Der bürokratische Aufwand wird so
Dgeringer, wird betont. Betroffene können rascher zum Geld kommen. Ob es Neiddebatten geben könnte? Fellner hält fest, wie wichtig die finanzielle Hilfe in Ausnahmesituationen sei. Wobei es sich um „eine Beihilfe handelt. Es geht um Wiederherstellung und nicht um eine Förderung, also Verbesserung“. Vier Millionen Euro sind für das Jahr 2024 vorgesehen.
Im Reigen der Hilfe nach Unwetterkatastrophen steht das
Nothilfswerk an letzter Stelle. Als Soforthilfe hat das Land die Hilfe in besonderen Lebenslagen (Hibl) und hilft je nach Schadenshöhe mit bis zu 10.000 Euro je Fall. Spenden, die Gelder von Privaten – „Kärntner in Not“als Hilfsaktion der Kleinen Zeitung zählt dazu – und Versicherungsleistungen kommen hinzu. Wenn danach noch Schadenssummen offen bleiben, können Ansuchen ans Nothilfswerk gerichtet werden.