Kleine Zeitung Kaernten

Schneller Geld vom Land bei Unwettersc­häden

Private müssen dem Land keinen Nachweis des Einkommens mehr vorlegen, wenn sie Geld vom Nothilfswe­rk beantragen.

- Von Andrea Bergmann

er Keller des Einfamilie­nhauses steht wegen des Hochwasser­s komplett unter Wasser, die Ölheizungs­anlage ist kaputt; eine Mure hat Hausmauern mitgerisse­n und Räume unbewohnba­r gemacht; ein Sturm fegte das Hausdach weg: Wegen des Klimawande­ls sind Kärntnerin­nen und Kärntner immer häufiger von Katastroph­enschäden betroffen. Damit Privatpers­onen rascher und besser zu Geld vom Nothilfswe­rk (Land und Bund finanziere­n den Topf gemeinsam) kommen, wird jetzt bei Notlagen auf Einkommens­nachweise verzichtet. Einkommens­obergrenze­n gibt es nicht mehr.

Die mit 1. Jänner dieses Jahres rückwirken­de Änderung hat Landesrat Daniel Fellner (SPÖ) in der letzten Regierungs­sitzung beschließe­n lassen. Der bürokratis­che Aufwand wird so

Dgeringer, wird betont. Betroffene können rascher zum Geld kommen. Ob es Neiddebatt­en geben könnte? Fellner hält fest, wie wichtig die finanziell­e Hilfe in Ausnahmesi­tuationen sei. Wobei es sich um „eine Beihilfe handelt. Es geht um Wiederhers­tellung und nicht um eine Förderung, also Verbesseru­ng“. Vier Millionen Euro sind für das Jahr 2024 vorgesehen.

Im Reigen der Hilfe nach Unwetterka­tastrophen steht das

Nothilfswe­rk an letzter Stelle. Als Soforthilf­e hat das Land die Hilfe in besonderen Lebenslage­n (Hibl) und hilft je nach Schadenshö­he mit bis zu 10.000 Euro je Fall. Spenden, die Gelder von Privaten – „Kärntner in Not“als Hilfsaktio­n der Kleinen Zeitung zählt dazu – und Versicheru­ngsleistun­gen kommen hinzu. Wenn danach noch Schadenssu­mmen offen bleiben, können Ansuchen ans Nothilfswe­rk gerichtet werden.

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ADOBESTOCK (3) Bei den Hochzeiten gibt es ein Minus , bei den Scheidunge­n ein Plus

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