Wende im Streit mit Ex-Magistratsdirektor
Anwälte sehen den Fall vor dem falschen Gericht. Jost drohen hohe Nachzahlungen.
or wenigen Tagen sprach man noch über einen Vergleich. Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider (TK) wollte Ex-Magistratsdirektor Peter Jost zurückholen – um dessen Nachfolger die Einarbeitung zu erleichtern. Das ist nun passé. Mit Poststempel vom 19. Februar verschickten Anwälte im Auftrag der Stadt ein Schreiben, das einen Wandel im Rechtsstreit mit Jost bewirken kann – zu Gunsten der Stadt.
Recherchen der Rechtsanwälte Michael Wohlgemuth und Peter Ivankovics der Kanzlei HBA zeigen: Peter Jost war offenbar seit zumindest elf Jahren, wahrscheinlich sogar seit dem Jahr 2000, Beamter. Hintergrund: Laut Bundesverfassung (B-VG) musste bis 2019 ein „rechtskundiger Beamter“dem Magistrat vorstehen. Erst 2019 kam es zu einer Gesetzesänderung. Seither braucht es einen „rechtskundigen Bediensteten des Magistrats“als Magistratsdirektor. Somit ist zumindest auf B-VG klar: Wer vor 2019 Magistratsdirektor war, musste Beamter sein.
Auch auf individueller Ebene wurde nun ein Umstand geprüft, der immer als Schnurre erzählt wurde: Peter Jost ist kein Beamter, sondern Vertragsbediensteter. Die Ableitung aus einer Vielzahl von Akten lautet jedoch: Wohl schon bei seiner erstmaligen Bestellung im Jahr 2000 – damals interimistisch für drei Jahre – wurde Jost zum Beamten. Denn Beamte werden durch Bescheid berufen und Josts Bestellungsdekret vom 30. Oktober 2000 weist alle Wesensmerkmale eines Bescheids auf, der Antrag an den Gemeinderat spricht
Vvon einem „Verwaltungsbeamten“. Auch bei seiner Wiederbestellung 2003 liegen die Wesensmerkmale des Bescheids in vielen Zügen vor. Unbestritten ist laut den Anwälten der Stadt, dass Jost mit der neuerlichen Bestellung 2013 (drei Jahre zuvor war der Jurist abberufen und suspendiert worden) zum Beamten wurde – denn es wurde nachweislich ein Bescheid ausgestellt.
Die Konsequenz: Jede Diskussion über eine Verlängerung – der Bürgermeister wollte Jost ursprünglich über seinen 65. Geburtstag hinaus als Magistratsdirektor im Rathaus haben – ist obsolet. Der Grund: Beamte müssen mit Ende des Jahres, in dem sie 65 werden, in Ruhestand übertreten. Streitigkeiten über ihr Dienstverhältnis werden zudem vor dem Landesverwaltungsgericht ausgefochten und nicht vor dem Arbeitsgericht.
Auf Nachfrage gibt Jost an, am 23. Jänner von diesem „abstrusem Thema“erfahren zu haben. „Dem Bürgermeister muss es bekannt gewesen sein. Trotzdem hat er mit mir Vergleichsgespräche geführt.“Der Jurist folgert daraus, dass „der Bürgermeister anlässlich seines 60. Geburtstages auf ein Wunder hofft“. Allerdings müsse er ihn enttäuschen. „Durch die Bestellung zum Magistratsdirektor wird man nicht zum Beamten“, behauptet Jost weiterhin. Er verweist auf ein Gutachten, das Universitätsprofessor Günther Winkler zu Josts erstmaliger Abberufung im Jahr 2010 verfasst hat. Darin steht, dass „Beamter“im weiteren Sinn zu verstehen sei und der Magistratsdirektor auch Vertrasbediensteter sein kann. Der Gesetzgeber definierte den Fall inzwischen anders.
Sollte das Gericht der Ansicht der Stadt folgen und sich für unzuständig erklären, wäre der Komplex auf juristischer Ebene nicht am Ende. Er würde sich verlagern. Da Jost als Beamter in ein anderes Gehaltsschema gefallen wäre, müssten seine Einkünfte rückwirkend nochmals berechnet werden. Für bis zu 30 Jahre – vorausgesetzt, man kann Jost eine Bereicherungsabsicht nachweisen. Die umstrittene Summe beträgt mehr als eine Viertelmillion Euro. Zudem könnte Jost die Pensionsansprüche, die er – nunmehr als Beamter – hätte, im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung verlieren.
Thomas Cik, Claudia Lepuch
in Kärnten besser zu nutzen, lautet der Appell von Fritz Klaura, dem Innungsmeister für Holzbau: „Unser größtes Entwicklungspotenzial sehe ich in der Sanierung leerstehender Bausubstanz.“Mit Holz als CO2-bindendes, leichtes Baumaterial sei das Aufstocken bei Altbauten klimafreundlich möglich. Vom angekündigten Baupaket erwarte er sich vor einem tatsächlichen Beschluss noch gar nichts.
„Ich glaube nicht, dass uns dieser Impuls über die ersten sechs Monate rettet“, meint der Tischler und Landesinnungsmeister Valentin Lobnig mit Blick auf eine „miserable Auftragslage“bei Bautischlerarbeiten, auch weil viele öffentlich ausgeschriebene Projekte wegen der Teuerung wieder zurückgezogen wurden. Im Privatbereich werde nur das Notwendigste investiert, weil größere Projekte nicht mehr leistbar seien. ie Bodenhaftung habe er nicht verloren, gibt Rainer Trefelik klar zu verstehen. „Es ist keine irrationale Alles-ist-gut-Botschaft“, sagt er zur Kleinen Zeitung, doch er sei überzeugt: „Den größten Teil des Tunnels haben wir hinter uns.“
Der Obmann der Handelssparte in der Wirtschaftskammer blickte am Dienstag gemeinsam mit Handelsforscher Peter Voithofer
Dnoch einmal auf das vergangene Jahr, das für die Branche wenig Positives zu bieten hatte. In Zahlen sieht das so aus: Nominell stieg der Gesamtumsatz um drei Prozent auf 86,2 Milliarden Euro, preisbereinigt, also real, schrumpften die Erlöse aber um 3,4 Prozent im Vergleich zu 2022. „Das entspricht dem stärksten Rückgang der letzten Dekade“, unterstrich Voithofer. 944 Handelsbetriebe schlitterten 2023 in die Insolvenz, ein Anstieg um 14,3 Prozent. „Die hohen Kosten, von der Energie über die Miete bis zu den Löhnen, gepaart mit der Kaufzurückhaltung der Konsumenten, konnten viele Betriebe nicht mehr stemmen“, analysiert Trefelik. Vor allem deshalb, weil die Ertragslage vieler Unternehmen im Wettbewerb weiterhin schwach ausfällt.