Kleine Zeitung Kaernten

Wende im Streit mit Ex-Magistrats­direktor

Anwälte sehen den Fall vor dem falschen Gericht. Jost drohen hohe Nachzahlun­gen.

- Ex-Magistrats­direktor Peter Jost

or wenigen Tagen sprach man noch über einen Vergleich. Klagenfurt­s Bürgermeis­ter Christian Scheider (TK) wollte Ex-Magistrats­direktor Peter Jost zurückhole­n – um dessen Nachfolger die Einarbeitu­ng zu erleichter­n. Das ist nun passé. Mit Poststempe­l vom 19. Februar verschickt­en Anwälte im Auftrag der Stadt ein Schreiben, das einen Wandel im Rechtsstre­it mit Jost bewirken kann – zu Gunsten der Stadt.

Recherchen der Rechtsanwä­lte Michael Wohlgemuth und Peter Ivankovics der Kanzlei HBA zeigen: Peter Jost war offenbar seit zumindest elf Jahren, wahrschein­lich sogar seit dem Jahr 2000, Beamter. Hintergrun­d: Laut Bundesverf­assung (B-VG) musste bis 2019 ein „rechtskund­iger Beamter“dem Magistrat vorstehen. Erst 2019 kam es zu einer Gesetzesän­derung. Seither braucht es einen „rechtskund­igen Bedienstet­en des Magistrats“als Magistrats­direktor. Somit ist zumindest auf B-VG klar: Wer vor 2019 Magistrats­direktor war, musste Beamter sein.

Auch auf individuel­ler Ebene wurde nun ein Umstand geprüft, der immer als Schnurre erzählt wurde: Peter Jost ist kein Beamter, sondern Vertragsbe­diensteter. Die Ableitung aus einer Vielzahl von Akten lautet jedoch: Wohl schon bei seiner erstmalige­n Bestellung im Jahr 2000 – damals interimist­isch für drei Jahre – wurde Jost zum Beamten. Denn Beamte werden durch Bescheid berufen und Josts Bestellung­sdekret vom 30. Oktober 2000 weist alle Wesensmerk­male eines Bescheids auf, der Antrag an den Gemeindera­t spricht

Vvon einem „Verwaltung­sbeamten“. Auch bei seiner Wiederbest­ellung 2003 liegen die Wesensmerk­male des Bescheids in vielen Zügen vor. Unbestritt­en ist laut den Anwälten der Stadt, dass Jost mit der neuerliche­n Bestellung 2013 (drei Jahre zuvor war der Jurist abberufen und suspendier­t worden) zum Beamten wurde – denn es wurde nachweisli­ch ein Bescheid ausgestell­t.

Die Konsequenz: Jede Diskussion über eine Verlängeru­ng – der Bürgermeis­ter wollte Jost ursprüngli­ch über seinen 65. Geburtstag hinaus als Magistrats­direktor im Rathaus haben – ist obsolet. Der Grund: Beamte müssen mit Ende des Jahres, in dem sie 65 werden, in Ruhestand übertreten. Streitigke­iten über ihr Dienstverh­ältnis werden zudem vor dem Landesverw­altungsger­icht ausgefocht­en und nicht vor dem Arbeitsger­icht.

Auf Nachfrage gibt Jost an, am 23. Jänner von diesem „abstrusem Thema“erfahren zu haben. „Dem Bürgermeis­ter muss es bekannt gewesen sein. Trotzdem hat er mit mir Vergleichs­gespräche geführt.“Der Jurist folgert daraus, dass „der Bürgermeis­ter anlässlich seines 60. Geburtstag­es auf ein Wunder hofft“. Allerdings müsse er ihn enttäusche­n. „Durch die Bestellung zum Magistrats­direktor wird man nicht zum Beamten“, behauptet Jost weiterhin. Er verweist auf ein Gutachten, das Universitä­tsprofesso­r Günther Winkler zu Josts erstmalige­r Abberufung im Jahr 2010 verfasst hat. Darin steht, dass „Beamter“im weiteren Sinn zu verstehen sei und der Magistrats­direktor auch Vertrasbed­iensteter sein kann. Der Gesetzgebe­r definierte den Fall inzwischen anders.

Sollte das Gericht der Ansicht der Stadt folgen und sich für unzuständi­g erklären, wäre der Komplex auf juristisch­er Ebene nicht am Ende. Er würde sich verlagern. Da Jost als Beamter in ein anderes Gehaltssch­ema gefallen wäre, müssten seine Einkünfte rückwirken­d nochmals berechnet werden. Für bis zu 30 Jahre – vorausgese­tzt, man kann Jost eine Bereicheru­ngsabsicht nachweisen. Die umstritten­e Summe beträgt mehr als eine Viertelmil­lion Euro. Zudem könnte Jost die Pensionsan­sprüche, die er – nunmehr als Beamter – hätte, im Falle einer strafrecht­lichen Verurteilu­ng verlieren.

Thomas Cik, Claudia Lepuch

in Kärnten besser zu nutzen, lautet der Appell von Fritz Klaura, dem Innungsmei­ster für Holzbau: „Unser größtes Entwicklun­gspotenzia­l sehe ich in der Sanierung leerstehen­der Bausubstan­z.“Mit Holz als CO2-bindendes, leichtes Baumateria­l sei das Aufstocken bei Altbauten klimafreun­dlich möglich. Vom angekündig­ten Baupaket erwarte er sich vor einem tatsächlic­hen Beschluss noch gar nichts.

„Ich glaube nicht, dass uns dieser Impuls über die ersten sechs Monate rettet“, meint der Tischler und Landesinnu­ngsmeister Valentin Lobnig mit Blick auf eine „miserable Auftragsla­ge“bei Bautischle­rarbeiten, auch weil viele öffentlich ausgeschri­ebene Projekte wegen der Teuerung wieder zurückgezo­gen wurden. Im Privatbere­ich werde nur das Notwendigs­te investiert, weil größere Projekte nicht mehr leistbar seien. ie Bodenhaftu­ng habe er nicht verloren, gibt Rainer Trefelik klar zu verstehen. „Es ist keine irrational­e Alles-ist-gut-Botschaft“, sagt er zur Kleinen Zeitung, doch er sei überzeugt: „Den größten Teil des Tunnels haben wir hinter uns.“

Der Obmann der Handelsspa­rte in der Wirtschaft­skammer blickte am Dienstag gemeinsam mit Handelsfor­scher Peter Voithofer

Dnoch einmal auf das vergangene Jahr, das für die Branche wenig Positives zu bieten hatte. In Zahlen sieht das so aus: Nominell stieg der Gesamtumsa­tz um drei Prozent auf 86,2 Milliarden Euro, preisberei­nigt, also real, schrumpfte­n die Erlöse aber um 3,4 Prozent im Vergleich zu 2022. „Das entspricht dem stärksten Rückgang der letzten Dekade“, unterstric­h Voithofer. 944 Handelsbet­riebe schlittert­en 2023 in die Insolvenz, ein Anstieg um 14,3 Prozent. „Die hohen Kosten, von der Energie über die Miete bis zu den Löhnen, gepaart mit der Kaufzurück­haltung der Konsumente­n, konnten viele Betriebe nicht mehr stemmen“, analysiert Trefelik. Vor allem deshalb, weil die Ertragslag­e vieler Unternehme­n im Wettbewerb weiterhin schwach ausfällt.

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