Kleine Zeitung Kaernten

Warum Auswandern hier nichts bringt

Fast alle EU-Länder besteuern Übergabe von Vermögen. Rat vom Steuerbera­ter.

- Lukas Hagleitner­Woschnak

peziell wenn Wahlen anstehen, hänge das Damoklessc­hwert der Erbschafts- und Schenkungs­steuer über den Köpfen der Menschen in Österreich, lautete der Befund beim Expertenfo­rum der MKP Invest Gesellscha­ft. Immer wieder tauche die Frage auf, ob man etwaigen Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenss­teuern entkommen könne, wenn man seinen Lebensmitt­elpunkt ins Ausland verlegt.

SCornelius Necas, Partner bei der NWT Wirtschaft­sprüfung & Steuerbera­tung, sagt: „In Europa und im internatio­nalen Vergleich gibt es nur wenige Länder ohne Erbschafts- und Schenkungs­steuer: Österreich, Estland, Lettland, Schweden, Slowakei und Zypern. Wir sind in kleinster Gesellscha­ft.“Somit sei es nicht ganz unerwartba­r, dass die Erbschafts- und Vermögenss­teuer, die in Östereich 2008 abgeschaff­t wurde, wieder eingeführt werde.

Von 1995 bis 2008 fielen beim Erben und Schenken hierzuland­e je nach Verwandtsc­haftsgrad und Vermögen 2 bis 60 Prozent Steuer an. Bis 1993 gab es in Österreich auch eine Vermögenss­teuer.

Ein Blick auf Deutschlan­d zeigt: Vermögenss­teuern sind seit 1997 abgeschaff­t, es gibt aber eine Erbschafts- und Schenkungs­steuer: je nach Verwandtsc­haftsverhä­ltnis und Art der Vermögensü­bertragung zwischen 7 und 50 Prozent.

In Frankreich wurde zwar die „Reichenste­uer“im Jahr 2015 abgeschaff­t, wie Necas sagt, es gebe aber noch immer eine Vermögens- und Schenkungs­steuer in der Höhe bis zu 60 Prozent. Spanien wartet seit dem Vorjahr mit einer auf zwei Jahre befristete­n Vermögenss­teuer auf, die Erb- und Schenkungs­steuer liegt zwischen 7,65 und 34 Prozent.

In der Schweiz liegt das Besteuerun­gsrecht bei den Kantonen. Es gibt Vermögenss­teuern auf das Gesamtverm­ögen. Die Erbschafts- und Schenkungs­steuern liegen zwischen null und 50 Prozent. Arbeit ist dafür weit geringer besteuert als in Österreich, wie Necas ausführt.

In Österreich gibt es aktuell keine Vermögenss­teuern und, so Necas, nur eine Art von Erbschafts­und Schenkungs­steuer light bei der unentgeltl­ichen Übertragun­g von Grundstück­en. Abhängig vom Grundstück­swert werden 0,5 bis 3,5 Prozent als Ersatz für die Grunderwer­bssteuer verlangt.

(15) aus Villach ein Herz auf das Eis – ein Abschiedsg­ruß.

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PULWEY Die Wiedereinf­ührung der Steuer wird ständig diskutiert
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