Ex-Kanzler Kurz schuldig gesprochen
Kurz habe laut Richter im U-Ausschuss falsche Angaben gemacht und wird nicht rechtskräftig zu acht Monaten bedingt verurteilt.
ebastian Kurz ist schuldig“, sagt Richter Michael Radasztics und ein leises Raunen geht durch den Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts. Der ehemalige Bundeskanzler und ÖVPChef wird im Prozess wegen Falschaussage vor dem IbizaUntersuchungsausschuss zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, er habe damals falsche Angaben unter Wahrheitspflicht gemacht, führt der Richter aus. In anderen Anklagepunkten wird der frühere Politiker hingegen freigesprochen.
Seinem Mitangeklagten und ehemaligen Kabinettschef Bernhard Bonelli geht es ähnlich, auch er erhält einen Schuldspruch wegen falscher Angaben. Beide hätten zur Rolle von Kurz in der Bestellung der Staatsholding ÖBAG unrichtige Angaben gemacht, denn der damalige Kanzler sei sehr wohl aktiv in
Seben diese eingebunden gewesen. Bonelli erhält sechs Monate bedingt. Zwar sei ein solcher Ausschuss eine schwierige Situation, räumt der Richter ein, dennoch gelte die Wahrheitspflicht auch dort. In anderen Anklagepunkten wird auch er freigesprochen, beide zeigen bei der Urteilsverkündung keine – von hinten – erkennbare Regung.
des ehemaligen ÖBAG-Chefs Thomas Schmid, der im Prozess als Hauptbelastungszeuge aufgetreten war, halte Radasztics hingegen für glaubwürdig. Diese würden sich nicht nur mit seiner Kommunikation, sondern auch mit der anderer Zeugen und der Angeklagten decken. Die Umdeutung der berühmten Chats durch Kurz („Kriegst eh alles, was du willst“) halte der Richter hingegen für nicht glaubwürdig.
Auch der Versuch, Schmids Glaubwürdigkeit mit den Aussagen der beiden russischen Geschäftsleute zu schwächen, sei nicht gelungen. Beide hätten ihre eidesstattlichen Angaben in ihren Befragungen vor Gericht eingeschränkt. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass Schmid vor den ihm fremden Männern solche Angaben gemacht haben soll – laut Richter Radasztics wäre das „vollkommen weltfremd“.
Die Befragung des zweiten russischen Zeugen war am Vormittag erfolgt, dieser habe „zwischen den Zeilen“herausgelesen, dass Schmid alles tun würde, um aus seinen juristischen Problemen zu kommen. In seiner eidesstattlichen Erklärung, die er laut eigenen Angaben nicht selbst verfasst, sondern nur unterschrieben habe, klang das konkreter. Schmid, der erneut und ebenfalls per Videoschaltung als Zeuge befragt wird, widersprach den Angaben seines Vorredners, der beim damaligen Treffen in Amsterdam kaum anwesend gewesen sei. „Die Herren haben die Unwahrheit gesagt“, die Staatsanwalt