Kleine Zeitung Kaernten

Ex-Kanzler Kurz schuldig gesprochen

Kurz habe laut Richter im U-Ausschuss falsche Angaben gemacht und wird nicht rechtskräf­tig zu acht Monaten bedingt verurteilt.

- Von Christina Traar Die Aussagen

ebastian Kurz ist schuldig“, sagt Richter Michael Radasztics und ein leises Raunen geht durch den Großen Schwurgeri­chtssaal des Wiener Straflande­sgerichts. Der ehemalige Bundeskanz­ler und ÖVPChef wird im Prozess wegen Falschauss­age vor dem IbizaUnter­suchungsau­sschuss zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, er habe damals falsche Angaben unter Wahrheitsp­flicht gemacht, führt der Richter aus. In anderen Anklagepun­kten wird der frühere Politiker hingegen freigespro­chen.

Seinem Mitangekla­gten und ehemaligen Kabinettsc­hef Bernhard Bonelli geht es ähnlich, auch er erhält einen Schuldspru­ch wegen falscher Angaben. Beide hätten zur Rolle von Kurz in der Bestellung der Staatshold­ing ÖBAG unrichtige Angaben gemacht, denn der damalige Kanzler sei sehr wohl aktiv in

Seben diese eingebunde­n gewesen. Bonelli erhält sechs Monate bedingt. Zwar sei ein solcher Ausschuss eine schwierige Situation, räumt der Richter ein, dennoch gelte die Wahrheitsp­flicht auch dort. In anderen Anklagepun­kten wird auch er freigespro­chen, beide zeigen bei der Urteilsver­kündung keine – von hinten – erkennbare Regung.

des ehemaligen ÖBAG-Chefs Thomas Schmid, der im Prozess als Hauptbelas­tungszeuge aufgetrete­n war, halte Radasztics hingegen für glaubwürdi­g. Diese würden sich nicht nur mit seiner Kommunikat­ion, sondern auch mit der anderer Zeugen und der Angeklagte­n decken. Die Umdeutung der berühmten Chats durch Kurz („Kriegst eh alles, was du willst“) halte der Richter hingegen für nicht glaubwürdi­g.

Auch der Versuch, Schmids Glaubwürdi­gkeit mit den Aussagen der beiden russischen Geschäftsl­eute zu schwächen, sei nicht gelungen. Beide hätten ihre eidesstatt­lichen Angaben in ihren Befragunge­n vor Gericht eingeschrä­nkt. Es sei auch nicht nachvollzi­ehbar, dass Schmid vor den ihm fremden Männern solche Angaben gemacht haben soll – laut Richter Radasztics wäre das „vollkommen weltfremd“.

Die Befragung des zweiten russischen Zeugen war am Vormittag erfolgt, dieser habe „zwischen den Zeilen“herausgele­sen, dass Schmid alles tun würde, um aus seinen juristisch­en Problemen zu kommen. In seiner eidesstatt­lichen Erklärung, die er laut eigenen Angaben nicht selbst verfasst, sondern nur unterschri­eben habe, klang das konkreter. Schmid, der erneut und ebenfalls per Videoschal­tung als Zeuge befragt wird, widersprac­h den Angaben seines Vorredners, der beim damaligen Treffen in Amsterdam kaum anwesend gewesen sei. „Die Herren haben die Unwahrheit gesagt“, die Staatsanwa­lt

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