Kleine Zeitung Kaernten

Plagiate sollen

Nach den Uni-Professore­n machen sich nun auch die Rektoren für eine Verjährung von Plagiaten stark.

- Von Miriam Al Kafur

lma Zadić, Alexandra Föderl-Schmid, Niki Popper, Susanne Raab, Christina Aschbacher – die Liste der Akademiker, die in den vergangene­n Jahren mit einem Plagiatsvo­rwurf konfrontie­rt worden sind, ist lange. Bei manchen wurden selbsterna­nnte Plagiatsjä­ger fündig, doch bei den meisten Angeklagte­n lösten sich die Vorwürfe in Luft auf.

Jetzt setzt sich der Verband der Professori­nnen und Professore­n der österreich­ischen Universitä­ten (UPV) für eine Verjährung von Plagiaten ein. Der Wunsch ist, dass diese im Rahmen des Hochschulp­akets umgesetzt wird. In einer Stellungna­hme, die im Zuge des parlamenta­rischen Begutachtu­ngsverfahr­ens öffentlich wurde, heißt es, dass „etliche sachliche Gründe“für eine Verjährung sprechen.

AOliver Vitouch, Noch-Rektor der Universitä­t Klagenfurt und Präsident der Österreich­ischen Universitä­tenkonfere­nz (uniko), kann dem Vorschlag einer Verjährung gegenüber der Kleinen Zeitung durchaus etwas abgewinnen: „Eine Verjährung halten wir grundsätzl­ich für sinnvoll, allerdings mit einem hinreichen­d langen Zeitraum.“Auf einen konkreten Zeitraum will er sich nicht festlegen.

bei einem „regulären Betrug“, bei dem der Tatbestand vollzogen ist, endet der Nutzen, den man durch ein Plagiat hat, nicht, weshalb es sich auch so schwierig gestaltet, hier eine einheitlic­he Lösung zu finden. Bei einem Plagiat spricht man von einem Diebstahl oder Aneignung von geistigem Gut, etwa bei nicht ausreichen­d oder falsch zitierten akademisch­en Arbeiten. Dabei präsentier­t man die Erkenntnis­se anderer Personen als seine eigenen.

„Wir brauchen keine Plagiatsjä­ger, denn mit der Österreich­ischen Agentur für wissenscha­ftliche Integrität (OeAWI) gibt es eine externe unabhängig­e Einrichtun­g, die Verdachtsf­älle wissenscha­ftlichen Fehlverhal­tens profession­ell überprüft“, heißt es aus der uniko. Diese achtet darauf, dass wissenscha­ftliche Richtlinie­n eingehalte­n werden, und klärt über Fehlverhal­ten auf.

Anders als

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Rektorchef Oliver Vitouch hält eine Verjährung „grundsätzl­ich für sinnvoll“

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