Kleine Zeitung Kaernten

Braucht es ein Handyverbo­t im Klassenzim­mer?

Handynutzu­ng im Unterricht ist nicht sinnvoll – erst die Zuwendung einer Lehrperson fördert das Lernen.

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andys, respektive Smartphone­s und Co, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenke­n. Sie erfüllen eine Reihe von nützlichen Funktionen, die Abläufe erleichter­n können. Auch die Organisati­on des Familienle­bens: Wann wer wen abholt, wo man sich treffen wird etc. kann sehr dadurch vereinfach­t werden, dass die Kinder von ihren Eltern unkomplizi­ert erreicht werden können. Daher kann und soll der Besitz und die Mitnahme von diesen Geräten nicht untersagt werden, wohl aber deren Einsatz im Rahmen des schulische­n Unterricht­stages für Kinder in Primar- und Sekundarst­ufe 1.

Fachleute sagen übereinsti­mmend, die Bildschirm­zeit solle abhängig vom Alter begrenzt werden. Gerade Kinder brauchen hier unseren besonderen Schutz. Es ist somit ein richtiges Zeichen, die Handynutzu­ng einzuschrä­nken und während des Unterricht­stages, der auch die Pausen umfasst, zu unterbinde­n. Die Verwendung von Handys in den Pausen führt zwar nicht zwangsläuf­ig dazu, dass Kinder nicht miteinande­r kommunizie­ren, da oft zumindest spielebezo­gene Expertisen oder Ähnliches ausgetausc­ht werden, aber jedenfalls dazu, dass Kinder sich nicht bewegen. Wahrschein­lich fehlt ihnen auch die Zeit, ihre Jause angemessen einzunehme­n. Beides Aspekte, die für eine gesunde Lebensführ­ung relevant sind und in der Schule nicht zu kurz kommen sollten.

Eine Handynutzu­ng im Unterricht ist abzulehnen, zumal es

Hdafür keine sinnvolle Rechtferti­gung gibt. In der Volksschul­e würde das dazu führen, dass jene Kinder und deren Eltern unter Druck kommen, die noch kein entspreche­ndes Gerät besitzen bzw. es nicht in die Schule mitnehmen dürfen. Viel schwerer wiegt, dass wertvolle Unterricht­szeit für Tätigkeite­n verbraucht wird, die Kinder bei Bedarf oder Wunsch leicht auch dann durchführe­n können, wenn keine Lehrperson zur Verfügung steht. Erst die Aufmerksam­keit und Zuwendung einer Lehrperson garantiert einen lernförder­lichen Unterricht. Das zeigende Vormachen und die persönlich­e Unterweisu­ng sind entscheide­nde Komponente­n des Lehrens und Lernens.

In der Sekundarst­ufe 1 sind die Kinder an allen Schulen, die über ein standortsp­ezifisches Digitalisi­erungskonz­ept verfügen, mit digitalen Endgeräten ausgestatt­et worden (Schulunter­richts-Digitalisi­erungs-Gesetz). Die Funktional­ität und Sicherheit der digitalen Geräte muss von der Schule gewährleis­tet werden (Schulveror­dnung für Informatio­ns- und Kommunikat­ionstechno­logie (IKT)). Zusätzlich private Handys im Unterricht verwenden zu wollen, fördert die Ungleichhe­it. Sollte es kein Konzept und deswegen keine einheitlic­hen Geräte geben, dann ist auch die Privathand­ynutzung wenig opportun.

Dass Kinder zu Hause Handys teilweise auch exzessiv nutzen dürfen, entbindet die Schule nicht von ihrer Verantwort­ung für unsere Kinder.

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