Kleine Zeitung Kaernten

Coronatest bei Baby: Krankenhau­s geklagt

Bei Baby mit hohem Fieber wurde Nasenabstr­ich gemacht. Eltern wollten Schmerzeng­eld: Sie hätten dem Test nicht zugestimmt.

- Von Manuela Kalser

in Baby kam mit 40 Grad Fieber ins Krankenhau­s. Danach verklagten die Eltern das Klinikum Klagenfurt, weil bei dem Kind ein Coronatest durchgefüh­rt wurde. Die Klage wurde abgewiesen, bestätigt Martina Löbel, Sprecherin des Bezirksger­ichtes Klagenfurt. Das Urteil wurde zwar angefochte­n, inzwischen ist die Entscheidu­ng rechtskräf­tig.

„Das Kind hatte hohe Entzündung­swerte und war wegen eines möglichen Harnwegsin­fektes ins Klinikum überwiesen worden“, sagt Löbel. Die Erkrankung war im Frühjahr 2021: Corona und die 3G-Regel waren aktuell.

„Da beim Baby auch Symptome einer Covid-19-Infektion vorlagen, wurde der Mutter mitgeteilt, dass ein Coronatest erfolgt. Zuerst wurde bei ihr, dann beim Baby ein Schnelltes­t in Form eines Nasenabstr­iches durchgefüh­rt“, schildert Löbel. Weil Ärzte eine Harnwegsin­fektion diagnostiz­ierten, sei bei dem Baby ein Venenweg sowie ein Harnkathet­er gelegt worden und es erhielt eine Antibiotik­atherapie.

Knapp ein Jahr später bekam das Klinikum eine Klage. Darin wurden 100 Euro Schmerzeng­eld gefordert. Das Kind habe im Zuge des Nasenabstr­iches Irritation­en und Schmerzen erlitten. Das Urteil der Richterin: „Das Baby hat während des Coronatest­s kurz aufgeschri­en. Aber der nur wenige Sekunden dauernde Abstrich führte bei dem Kind zu keiner Verletzung, es gingen damit keine Schmerzen einher, eine etwaige Irritation durch den Abstrich wurde von den Schmerzen

Eder Harnwegsin­fektion völlig überlagert“, erläutert die Gerichtssp­recherin. Florina Ozegovic, Anwältin des Klinikums, sagt: „Die Eltern waren mit dem Abstrich einverstan­den, sie haben sich nicht aktiv dagegen ausgesproc­hen.“Michael Seeber, der Rechtsanwa­lt der Eltern, sieht das anders: „Tatsächlic­h wurde, nachdem ein Abstrich bei der Mutter vorgenomme­n wurde, ohne vorherige Ankündigun­g der Abstrich beim Säugling durchgefüh­rt. Die Eltern wurden nicht gefragt und hatten keine Gelegenhei­t, abzulehnen.“Und weiter meint Seeber: „Nach Ansicht des Berufungsg­erichtes gehen die Schmerzen der Abstrichna­hme in den bestehende­n Schmerzen eines akut aufgenomme­nen Patienten unter. Dies muss unzutreffe­nd sein, da das Kind erst bei der Abstrichna­hme merklich aufschrie.“Mit der Frage, ob ein Covidtest bei einem Säugling überhaupt nötig ist, habe sich das Gericht erst gar nicht auseinande­rgesetzt, kritisiert der Anwalt.

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