Coronatest bei Baby: Krankenhaus geklagt
Bei Baby mit hohem Fieber wurde Nasenabstrich gemacht. Eltern wollten Schmerzengeld: Sie hätten dem Test nicht zugestimmt.
in Baby kam mit 40 Grad Fieber ins Krankenhaus. Danach verklagten die Eltern das Klinikum Klagenfurt, weil bei dem Kind ein Coronatest durchgeführt wurde. Die Klage wurde abgewiesen, bestätigt Martina Löbel, Sprecherin des Bezirksgerichtes Klagenfurt. Das Urteil wurde zwar angefochten, inzwischen ist die Entscheidung rechtskräftig.
„Das Kind hatte hohe Entzündungswerte und war wegen eines möglichen Harnwegsinfektes ins Klinikum überwiesen worden“, sagt Löbel. Die Erkrankung war im Frühjahr 2021: Corona und die 3G-Regel waren aktuell.
„Da beim Baby auch Symptome einer Covid-19-Infektion vorlagen, wurde der Mutter mitgeteilt, dass ein Coronatest erfolgt. Zuerst wurde bei ihr, dann beim Baby ein Schnelltest in Form eines Nasenabstriches durchgeführt“, schildert Löbel. Weil Ärzte eine Harnwegsinfektion diagnostizierten, sei bei dem Baby ein Venenweg sowie ein Harnkatheter gelegt worden und es erhielt eine Antibiotikatherapie.
Knapp ein Jahr später bekam das Klinikum eine Klage. Darin wurden 100 Euro Schmerzengeld gefordert. Das Kind habe im Zuge des Nasenabstriches Irritationen und Schmerzen erlitten. Das Urteil der Richterin: „Das Baby hat während des Coronatests kurz aufgeschrien. Aber der nur wenige Sekunden dauernde Abstrich führte bei dem Kind zu keiner Verletzung, es gingen damit keine Schmerzen einher, eine etwaige Irritation durch den Abstrich wurde von den Schmerzen
Eder Harnwegsinfektion völlig überlagert“, erläutert die Gerichtssprecherin. Florina Ozegovic, Anwältin des Klinikums, sagt: „Die Eltern waren mit dem Abstrich einverstanden, sie haben sich nicht aktiv dagegen ausgesprochen.“Michael Seeber, der Rechtsanwalt der Eltern, sieht das anders: „Tatsächlich wurde, nachdem ein Abstrich bei der Mutter vorgenommen wurde, ohne vorherige Ankündigung der Abstrich beim Säugling durchgeführt. Die Eltern wurden nicht gefragt und hatten keine Gelegenheit, abzulehnen.“Und weiter meint Seeber: „Nach Ansicht des Berufungsgerichtes gehen die Schmerzen der Abstrichnahme in den bestehenden Schmerzen eines akut aufgenommenen Patienten unter. Dies muss unzutreffend sein, da das Kind erst bei der Abstrichnahme merklich aufschrie.“Mit der Frage, ob ein Covidtest bei einem Säugling überhaupt nötig ist, habe sich das Gericht erst gar nicht auseinandergesetzt, kritisiert der Anwalt.