Land überprüft Bürgermeister und seine Doppelrolle
Moosburger FPÖ wittert eine mögliche Befangenheit des Bürgermeisters bei Gemeinderatsbeschlüssen.
ber 30 Jahre lenkt Herbert Gaggl (ÖVP) als Bürgermeister die Geschicke in Moosburg. Im Jahr 2003 wurde unter ihm die „Moosburg Betriebs- und BeteiligungsgmbH“zur Abwickelung diverser Gemeindeprojekte gegründet. Ein Unternehmen, das zu 100 Prozent der Gemeinde gehört und Gaggl als Geschäftsführer leitet. Die Doppelrolle könnte ihm nun aber zum Verhängnis werden.
Denn in der Vergangenheit war Gaggl bei Beratungen und Beschlüssen, die die
GmbH betreffen, im Gemeinderat häufig anwesend. Gaggl habe unter anderem im Dezember 2022 im Zuge der GmbH-Bilanz der Abstimmung über die Entlastung des Geschäftsführers, also seiner eigenen, beigewohnt. Für die FPÖ sei dies ein klarer Fall von Befangenheit, die in einer an das Land gerichteten Aufsichtsbeschwerde mehrere Beschlüsse aufzählt, an denen Gaggl möglicherweise zu Unrecht beteiligt war. In anderen Gemeinden würden Bürgermeister in derselben Situation den Beschlüssen fernbleiben. Die Prüfung durch die Gemeindeaufsicht soll Klarheit bringen. „Wenn alles in Ordnung ist, ist das für uns ok. Wenn nicht, müssen wir handeln“, sagt FPÖ-Gemeindevorstand Bernhard Gräßl.
In der Kärntner Gemeindeordnung ist Befangenheit im Paragrafen 40 geregelt. Laut
Ükommentierter Fassung gilt ein Bürgermeister, der als Geschäftsführer einer Gesellschaft tätig ist, an der die Gemeinde beteiligt ist, als befangen und muss sich aus Abstimmungen und Beratungen hinsichtlich gesellschaftsrelevanter Maßnahmen heraushalten. Pauschal könne man eine Befangenheit aber nicht feststellen, sagt Stefan Primosch, Leiter der Gemeindeaufsicht: „Konkret weiß man das erst bei der Prüfung.“Gibt es einen Verstoß, hebt das einen Beschluss nicht automatisch auf. Entscheidend ist, ob die Stimme des Bürgermeisters ausschlaggebend war. „Ich glaube, dass die Abstimmungsverhältnisse oft anders aussehen, wenn der Bürgermeister nicht anwesend ist“, sagt Gräßl, der eine Überprüfung durch den Landesrechnungshof sowie eine Neuaufstellung des Unternehmens fordert.
Momentan könne der Bürgermeister Projekte im Alleingang gestalten, der komplette Gemeindevorstand soll aber aus seiner Sicht Entscheidungen treffen dürfen. Von einer Änderung hält Gaggl nichts: „Die Arbeit hat bisher immer wunderbar funktioniert.“Die Beschwerde liegt ihm noch nicht vor, daher kann er sich dazu nicht äußern.