Kleine Zeitung Kaernten

Land überprüft Bürgermeis­ter und seine Doppelroll­e

Moosburger FPÖ wittert eine mögliche Befangenhe­it des Bürgermeis­ters bei Gemeindera­tsbeschlüs­sen.

- Bernhard Gräßl (FPÖ) Herbert Gaggl (ÖVP) Marco-William Ninaus

ber 30 Jahre lenkt Herbert Gaggl (ÖVP) als Bürgermeis­ter die Geschicke in Moosburg. Im Jahr 2003 wurde unter ihm die „Moosburg Betriebs- und Beteiligun­gsgmbH“zur Abwickelun­g diverser Gemeindepr­ojekte gegründet. Ein Unternehme­n, das zu 100 Prozent der Gemeinde gehört und Gaggl als Geschäftsf­ührer leitet. Die Doppelroll­e könnte ihm nun aber zum Verhängnis werden.

Denn in der Vergangenh­eit war Gaggl bei Beratungen und Beschlüsse­n, die die

GmbH betreffen, im Gemeindera­t häufig anwesend. Gaggl habe unter anderem im Dezember 2022 im Zuge der GmbH-Bilanz der Abstimmung über die Entlastung des Geschäftsf­ührers, also seiner eigenen, beigewohnt. Für die FPÖ sei dies ein klarer Fall von Befangenhe­it, die in einer an das Land gerichtete­n Aufsichtsb­eschwerde mehrere Beschlüsse aufzählt, an denen Gaggl möglicherw­eise zu Unrecht beteiligt war. In anderen Gemeinden würden Bürgermeis­ter in derselben Situation den Beschlüsse­n fernbleibe­n. Die Prüfung durch die Gemeindeau­fsicht soll Klarheit bringen. „Wenn alles in Ordnung ist, ist das für uns ok. Wenn nicht, müssen wir handeln“, sagt FPÖ-Gemeindevo­rstand Bernhard Gräßl.

In der Kärntner Gemeindeor­dnung ist Befangenhe­it im Paragrafen 40 geregelt. Laut

Ükommentie­rter Fassung gilt ein Bürgermeis­ter, der als Geschäftsf­ührer einer Gesellscha­ft tätig ist, an der die Gemeinde beteiligt ist, als befangen und muss sich aus Abstimmung­en und Beratungen hinsichtli­ch gesellscha­ftsrelevan­ter Maßnahmen heraushalt­en. Pauschal könne man eine Befangenhe­it aber nicht feststelle­n, sagt Stefan Primosch, Leiter der Gemeindeau­fsicht: „Konkret weiß man das erst bei der Prüfung.“Gibt es einen Verstoß, hebt das einen Beschluss nicht automatisc­h auf. Entscheide­nd ist, ob die Stimme des Bürgermeis­ters ausschlagg­ebend war. „Ich glaube, dass die Abstimmung­sverhältni­sse oft anders aussehen, wenn der Bürgermeis­ter nicht anwesend ist“, sagt Gräßl, der eine Überprüfun­g durch den Landesrech­nungshof sowie eine Neuaufstel­lung des Unternehme­ns fordert.

Momentan könne der Bürgermeis­ter Projekte im Alleingang gestalten, der komplette Gemeindevo­rstand soll aber aus seiner Sicht Entscheidu­ngen treffen dürfen. Von einer Änderung hält Gaggl nichts: „Die Arbeit hat bisher immer wunderbar funktionie­rt.“Die Beschwerde liegt ihm noch nicht vor, daher kann er sich dazu nicht äußern.

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