Überraschende Wende in Terrorprozess
18-Jähriger soll Amokläufer verherrlicht und versucht haben, im Darknet dieselbe Schusswaffe wie die des Täters zu kaufen.
in 18-jähriger Klagenfurter hat sich am Dienstag wegen angeblichen offenen Sympathiebekundungen für terroristische Straftaten und versuchten illegalen Waffenkaufs vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Vom Vorwurf, er habe rechtsextreme Anschläge im Internet verherrlicht, wurde er freigesprochen. Er gab aber zu, dass er sich im Darknet eine Faustfeuerwaffe kaufen wollte. Dafür wurde er zu vier Monaten bedingt verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
EDer junge Klagenfurter verherrlichte laut Anklageschrift auf Social-Media-Plattformen Instagram, TikTok und Telegram insbesondere die Attentate von 2016 in München und von 2011 in Norwegen, bei denen rechtsradikal motivierte Täter 86 Menschen mit Faustfeuerwaffen getötet hatten. Eine solche wollte er sich selbst im Darknet besorgen, zweimal soll er es versucht haben. Der Angeklagte bekannte sich zu Beginn der Verhandlung „zu hundert Prozent schuldig“, dass er die Terrorakte verherrlicht habe, spielte er allerdings herunter.
Er gab an, sich online über die Attentate von David Sonboly und Anders Breivik informiert zu haben. Im Zuge dieser Recherchen hätte er Kontakt zu einem anderen Nutzer aufgenommen und sich mit ihm in rassistischer Weise über die Anschläge ausgetauscht. Gewaltverherrlichende Videos, wie es in der Anklageschrift geheißen hatte, habe er aber nie gepostet.
Bei der Befragung gab er an, dass er eine Glock 17 kaufen wollte, weil der Münchner Attentäter
ebenfalls eine solche besessen hatte. Richter Uwe Dumpelnik wollte wissen, wozu er diese Waffe haben wollte. „Mir war wichtig, dass Leute erkennen, dass ich Parallelen zu dem Amokläufer habe“, antwortete der Angeklagte. Er hätte sich mit diesem verbunden gefühlt. Die 300 Schuss Munition hätte er „einfach nur so, ohne richtigen Grund“mitgekauft.
Das Urteil solle ein klares Signal setzen, dass sich der Angeklagte außerhalb unseres Rechtsbogens bewegt hat, so der Richter. Ein Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Spezialprävention durch „Bewährungshilfe im hochfrequenten Bereich durch den Verein Neustart“notwendig sei.
Mildernd wirkte das umfassende Geständnis und der unbescholtene Lebenswandel des Klagenfurters. Das Urteil von vier Monaten bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren ist nicht rechtskräftig, der 18-jährige Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit.