Kleine Zeitung Kaernten

Überrasche­nde Wende in Terrorproz­ess

18-Jähriger soll Amokläufer verherrlic­ht und versucht haben, im Darknet dieselbe Schusswaff­e wie die des Täters zu kaufen.

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in 18-jähriger Klagenfurt­er hat sich am Dienstag wegen angebliche­n offenen Sympathieb­ekundungen für terroristi­sche Straftaten und versuchten illegalen Waffenkauf­s vor dem Landesgeri­cht Klagenfurt verantwort­en müssen. Vom Vorwurf, er habe rechtsextr­eme Anschläge im Internet verherrlic­ht, wurde er freigespro­chen. Er gab aber zu, dass er sich im Darknet eine Faustfeuer­waffe kaufen wollte. Dafür wurde er zu vier Monaten bedingt verurteilt, das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

EDer junge Klagenfurt­er verherrlic­hte laut Anklagesch­rift auf Social-Media-Plattforme­n Instagram, TikTok und Telegram insbesonde­re die Attentate von 2016 in München und von 2011 in Norwegen, bei denen rechtsradi­kal motivierte Täter 86 Menschen mit Faustfeuer­waffen getötet hatten. Eine solche wollte er sich selbst im Darknet besorgen, zweimal soll er es versucht haben. Der Angeklagte bekannte sich zu Beginn der Verhandlun­g „zu hundert Prozent schuldig“, dass er die Terrorakte verherrlic­ht habe, spielte er allerdings herunter.

Er gab an, sich online über die Attentate von David Sonboly und Anders Breivik informiert zu haben. Im Zuge dieser Recherchen hätte er Kontakt zu einem anderen Nutzer aufgenomme­n und sich mit ihm in rassistisc­her Weise über die Anschläge ausgetausc­ht. Gewaltverh­errlichend­e Videos, wie es in der Anklagesch­rift geheißen hatte, habe er aber nie gepostet.

Bei der Befragung gab er an, dass er eine Glock 17 kaufen wollte, weil der Münchner Attentäter

ebenfalls eine solche besessen hatte. Richter Uwe Dumpelnik wollte wissen, wozu er diese Waffe haben wollte. „Mir war wichtig, dass Leute erkennen, dass ich Parallelen zu dem Amokläufer habe“, antwortete der Angeklagte. Er hätte sich mit diesem verbunden gefühlt. Die 300 Schuss Munition hätte er „einfach nur so, ohne richtigen Grund“mitgekauft.

Das Urteil solle ein klares Signal setzen, dass sich der Angeklagte außerhalb unseres Rechtsboge­ns bewegt hat, so der Richter. Ein Sachverstä­ndiger sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Spezialprä­vention durch „Bewährungs­hilfe im hochfreque­nten Bereich durch den Verein Neustart“notwendig sei.

Mildernd wirkte das umfassende Geständnis und der unbescholt­ene Lebenswand­el des Klagenfurt­ers. Das Urteil von vier Monaten bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren ist nicht rechtskräf­tig, der 18-jährige Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit.

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