Gasthaus-Dieb auf der Flucht
Ein unbekannter Täter schlich sich am Dienstag vermutlich über einen unversperrten, rückseitigen Eingang in ein Gasthaus im Bezirk Hermagor. Er drang in zwei unversperrte Zimmer ein und stahl Bargeld in der Höhe von mehreren tausend Euro. Laut einer Zeugin war der Mann dunkel bekleidet und ist 40 bis 50 Jahre alt. it dem Inkrafttreten der StVO-Novelle zur Beschlagnahme und Versteigerung von Raserfahrzeugen am Freitag stehen die Behörden auch vor der Herausforderung, ausreichend und geschützte Parkplätze für die konfiszierten Autos zu finden. „Jede Behörde hat dafür zu sorgen, dass ein entsprechender Aufbewahrungsort für beschlagnahmte Kraftfahrzeuge zur Verfügung steht“, teilt das Büro von Verkehrslandesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) mit. Das Land selbst stelle keine Flächen zur
MDas neue Gesetz
Ab morgen, 1. März, kann das Fahrzeug laut der neuen StVONovelle bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder um mehr als 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes beschlagnahmt und in weiterer Folge versteigert werden. Ist der Lenker ein Wiederholungstäter (einschlägige
Verfügung und sieht von Empfehlungen einzelner Liegenschaften ab, da die Eignung als Abstellflächen aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten am besten von den zuständigen Behörden vor Ort beurteilt werden müsse.
Es ist also die Angelegenheit der Bezirksverwaltungsbehörden und der Landespolizeidirektion (Villach, Klagenfurt), noch rasch Parkflächen zu finden – sollte das noch nicht geschehen sein. Kein leichtes Unterfangen, denn für diese Parkplätze gibt es besondere Anforderungen: So dürfen die konfiszierten Fahrzeuge nicht im Regen stehen, sie Übertretungen), ist die Beschlagnahme bereits ab einer Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und von mehr als 70 km/ außerhalb des Ortsgebietes möglich (§ 99b StVO).
Ist der Raser mit einem Fahrzeug unterwegs, das nicht ihm gehört, hat die Polizei die Möglichkeit, das Fahrzeug an Ort und