Kleine Zeitung Kaernten

Gasthaus-Dieb auf der Flucht

- Von Claudia Beer-Odebrecht

Ein unbekannte­r Täter schlich sich am Dienstag vermutlich über einen unversperr­ten, rückseitig­en Eingang in ein Gasthaus im Bezirk Hermagor. Er drang in zwei unversperr­te Zimmer ein und stahl Bargeld in der Höhe von mehreren tausend Euro. Laut einer Zeugin war der Mann dunkel bekleidet und ist 40 bis 50 Jahre alt. it dem Inkrafttre­ten der StVO-Novelle zur Beschlagna­hme und Versteiger­ung von Raserfahrz­eugen am Freitag stehen die Behörden auch vor der Herausford­erung, ausreichen­d und geschützte Parkplätze für die konfiszier­ten Autos zu finden. „Jede Behörde hat dafür zu sorgen, dass ein entspreche­nder Aufbewahru­ngsort für beschlagna­hmte Kraftfahrz­euge zur Verfügung steht“, teilt das Büro von Verkehrsla­ndesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) mit. Das Land selbst stelle keine Flächen zur

MDas neue Gesetz

Ab morgen, 1. März, kann das Fahrzeug laut der neuen StVONovell­e bei einer Geschwindi­gkeitsüber­schreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet oder um mehr als 90 km/h außerhalb des Ortsgebiet­es beschlagna­hmt und in weiterer Folge versteiger­t werden. Ist der Lenker ein Wiederholu­ngstäter (einschlägi­ge

Verfügung und sieht von Empfehlung­en einzelner Liegenscha­ften ab, da die Eignung als Abstellflä­chen aufgrund der unterschie­dlichen Gegebenhei­ten am besten von den zuständige­n Behörden vor Ort beurteilt werden müsse.

Es ist also die Angelegenh­eit der Bezirksver­waltungsbe­hörden und der Landespoli­zeidirekti­on (Villach, Klagenfurt), noch rasch Parkfläche­n zu finden – sollte das noch nicht geschehen sein. Kein leichtes Unterfange­n, denn für diese Parkplätze gibt es besondere Anforderun­gen: So dürfen die konfiszier­ten Fahrzeuge nicht im Regen stehen, sie Übertretun­gen), ist die Beschlagna­hme bereits ab einer Überschrei­tung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und von mehr als 70 km/ außerhalb des Ortsgebiet­es möglich (§ 99b StVO).

Ist der Raser mit einem Fahrzeug unterwegs, das nicht ihm gehört, hat die Polizei die Möglichkei­t, das Fahrzeug an Ort und

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