Kleine Zeitung Kaernten

ÖBB-Chaos: Kärntnerin erkämpft Kilometerg­eld

Passagieri­n bekam nach Schlichtun­gsverfahre­n 35 Euro Kilometerg­eld, weil sie mitten in der Nacht privat abgeholt werden musste.

- Von Manuela Kalser

as ÖBB-Chaos Anfang Dezember 2023 hat viele Fahrgäste verärgert. Wie berichtet hatten Schneefäll­e und Stromausfä­lle zu Verspätung­en und Stillstand geführt. Ein Railjet, der am Nachmittag des 2. Dezembers von Wien nach Kärnten unterwegs war, wurde sogar in der Nacht nach Graz umgeleitet. Hunderte Passagiere sind zwischen zwei und drei Uhr mit dem Zug in der steirische­n Landeshaup­tstadt angekommen und wussten nicht, wohin.

Was tun? Eine Passagieri­n ließ sich in der Nacht von ihrem Sohn am Bahnhof in Graz abholen und übernachte­te dann bei ihm – mehr als 30 Kilometer von Graz entfernt. Am nächsten Tag wurde sie wieder – von ihrem anderen Sohn – zu einem Bahnhof in der Nähe gefahren. Mit 24stündige­r Verspätung kam sie schließlic­h per Zug in St. Veit/ Glan an. Für all den Aufwand wollte sie eine Entschädig­ung von den ÖBB. Doch damit ging

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der Ärger weiter. „Ich erhielt weder Geld für die mehr als 70 Kilometer, die privat gefahren wurden, noch eine Aufwandsen­tschädigun­g für Übernachtu­ng oder Verpflegun­g“, sagt die Frau. Alles, was sie bekam, waren 11,90 Euro als Ersatz für die Tickets.

Doch das war der Passagieri­n zu wenig. Deshalb wandte sie sich an die Agentur für Passagier

und Fahrgastre­chte. Die hat ein Schlichtun­gsverfahre­n gegen die ÖBB eingeleite­t. Und siehe da. „Jetzt habe ich Kilometerg­eld von 35 Euro zurückbeko­mmen.“

Georg Loderbauer, Sprecher der Agentur für Fahrgastre­chte bestätigt: „Das Verfahren war erfolgreic­h. Die ÖBB haben die private Autofahrt relativ anstandslo­s bezahlt – mit dem Argument,

dass eine Taxifahrt zur privaten Unterkunft weitaus kosteninte­nsiver geworden wäre, als die private Fahrt.“In dem Schreiben der ÖBB heißt es: „Wir ersetzen gerne den persönlich­en Mehraufwan­d in Höhe des amtlichen Kilometerg­eldes von 42 Cent pro Kilometer.“

So eine Schlichtun­g kostet Passagiere­n übrigens nichts, jeder kann sich an die Agentur für Fahrgastre­chte wenden. Im konkreten Fall war das Hauptprobl­em, dass die Kundin keine Rechnung von den privaten Autofahrte­n hatte. „Aber beide Söhne haben eine eidesstatt­liche Erklärung abgegeben, dass sie mich mit dem Auto abgeholt und zum Bahnhof gebracht haben“, schildert die Frau. Die eidesstatt­lichen Erklärunge­n und Kopien der Ausweise halfen als Beweis. „Komplizier­ter geht’s nicht mehr“, fasst die Frau zusammen. Die 35 Euro hat sie ihren Söhnen geschenkt. Eine Aufwandsen­tschädigun­g für die private Übernachtu­ng und die zusätzlich­en Verpflegun­gskosten zahlten die ÖBB nicht.

„Eine Beförderun­g zwischen Bahnhof und Unterkunft muss laut Fahrgastre­chten ersetzt werden. Wir als Agentur für Passagier- und Fahrgastre­chte raten betroffene­n Fahrgästen, in solchen Fällen

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KLZ/PICHLER Das ÖBB-Chaos Ende des Vorjahres hat sehr viele Fahrgäste verärgert

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