ÖBB-Chaos: Kärntnerin erkämpft Kilometergeld
Passagierin bekam nach Schlichtungsverfahren 35 Euro Kilometergeld, weil sie mitten in der Nacht privat abgeholt werden musste.
as ÖBB-Chaos Anfang Dezember 2023 hat viele Fahrgäste verärgert. Wie berichtet hatten Schneefälle und Stromausfälle zu Verspätungen und Stillstand geführt. Ein Railjet, der am Nachmittag des 2. Dezembers von Wien nach Kärnten unterwegs war, wurde sogar in der Nacht nach Graz umgeleitet. Hunderte Passagiere sind zwischen zwei und drei Uhr mit dem Zug in der steirischen Landeshauptstadt angekommen und wussten nicht, wohin.
Was tun? Eine Passagierin ließ sich in der Nacht von ihrem Sohn am Bahnhof in Graz abholen und übernachtete dann bei ihm – mehr als 30 Kilometer von Graz entfernt. Am nächsten Tag wurde sie wieder – von ihrem anderen Sohn – zu einem Bahnhof in der Nähe gefahren. Mit 24stündiger Verspätung kam sie schließlich per Zug in St. Veit/ Glan an. Für all den Aufwand wollte sie eine Entschädigung von den ÖBB. Doch damit ging
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der Ärger weiter. „Ich erhielt weder Geld für die mehr als 70 Kilometer, die privat gefahren wurden, noch eine Aufwandsentschädigung für Übernachtung oder Verpflegung“, sagt die Frau. Alles, was sie bekam, waren 11,90 Euro als Ersatz für die Tickets.
Doch das war der Passagierin zu wenig. Deshalb wandte sie sich an die Agentur für Passagier
und Fahrgastrechte. Die hat ein Schlichtungsverfahren gegen die ÖBB eingeleitet. Und siehe da. „Jetzt habe ich Kilometergeld von 35 Euro zurückbekommen.“
Georg Loderbauer, Sprecher der Agentur für Fahrgastrechte bestätigt: „Das Verfahren war erfolgreich. Die ÖBB haben die private Autofahrt relativ anstandslos bezahlt – mit dem Argument,
dass eine Taxifahrt zur privaten Unterkunft weitaus kostenintensiver geworden wäre, als die private Fahrt.“In dem Schreiben der ÖBB heißt es: „Wir ersetzen gerne den persönlichen Mehraufwand in Höhe des amtlichen Kilometergeldes von 42 Cent pro Kilometer.“
So eine Schlichtung kostet Passagieren übrigens nichts, jeder kann sich an die Agentur für Fahrgastrechte wenden. Im konkreten Fall war das Hauptproblem, dass die Kundin keine Rechnung von den privaten Autofahrten hatte. „Aber beide Söhne haben eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass sie mich mit dem Auto abgeholt und zum Bahnhof gebracht haben“, schildert die Frau. Die eidesstattlichen Erklärungen und Kopien der Ausweise halfen als Beweis. „Komplizierter geht’s nicht mehr“, fasst die Frau zusammen. Die 35 Euro hat sie ihren Söhnen geschenkt. Eine Aufwandsentschädigung für die private Übernachtung und die zusätzlichen Verpflegungskosten zahlten die ÖBB nicht.
„Eine Beförderung zwischen Bahnhof und Unterkunft muss laut Fahrgastrechten ersetzt werden. Wir als Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte raten betroffenen Fahrgästen, in solchen Fällen