„Sie haben den Buben zerstört, zumindest seelisch“
Eigenen Sohn in Hundebox gesperrt: Mutter (33) und ihre Komplizin (40) wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
inale einer Verhandlung über eine „monströse kriminellen Handlung“. Bevor sich die Geschworenen am Landesgericht Krems zu Beratungen zurückzogen, waren Gutachter, Anklage und Anwälte am Wort. „Die beiden Frauen“hätten den Buben „zerstört – zumindest seelisch“, betonte die Staatsanwältin. Die Anwältin der Hauptangeklagten 33-Jährigen führte „verzerrte Wahrnehmung“an, versuchter Mord liege nicht vor. Der Anwalt der Freundin der Alleinerzieherin sagte, dass die „Mandantin nicht wusste, dass das in der Form stattfindet“. Der Opferanwalt bestätigte, der 13-Jährige wisse
Fvom Prozesstag. Er wünsche sich Gerechtigkeit. Nachsatz: „Offen bleibt, ob die Behörde alles getan hat, um das Kind zu schützen.“
Tagsüber stand Peter Hofmanns psychiatrisches Gutachten im Zentrum. Der Mutter wurde eine „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“attestiert. Die Frau hätte „kein Empfinden mehr“gehabt. Laut Gutachten bestehe große Wahrscheinlichkeit, dass die Frau erneut schwere Körperverletzungsdelikte begehen werde. Die mögliche Komplizin ebenso. Falls sich die Zweitangeklagte gemäß Anklage verhalten hat, deute das auf „innerlich große
Abgründe“. Die Frau soll der Jüngeren Anweisungen zur Misshandlung gegeben haben, darunter, den Buben in die Hundebox zu sperren. Das wies die 40Jährige zurück. Für beide Frauen beantragte die Staatsanwaltschaft auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Beleuchtet wurde zudem die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe. Auf zwei Gefährdungsmeldungen folgten zwei unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn. Geortet wurden nur „Auffälligkeiten“. Die Frauen wurden (nicht rechtskräftig) zu 20 beziehungsweise 14 Jahre verurteilt.