Kleine Zeitung Kaernten

Künftig soll „netzdienli­ches Verhalten“belohnt werden

Mit neuem Elektrizit­ätswirtsch­aftsgesetz wird sich für Strombezie­her Grundsätzl­iches ändern. Hier ein Überblick.

- Haber: „Soziale Gerechtigk­eit“Uwe Sommersgut­er

it dem neuen Elektrizit­ätswirtsch­aftsgesetz (ElWG) werden sich die Grundlagen für Strombezie­her massiv verändern. Die Begutachtu­ngsfrist für das Gesetz, das das bestehende ElWOG ablösen soll, ist am Freitag abgelaufen, eine Reihe von Stellungna­hmen wird verarbeite­t. Was dann konkret im Parlament beschlosse­n werden wird, ist freilich noch offen. Gewiss scheint, dass auf Strombezie­her eine Reihe von Veränderun­gen zukommt. Hier ein Überblick:

Der Stromverbr­auch wird, davon gehen alle Experten aus, weiter steigen. Umso bedeutende­r sei es, die Netze, die teuer ausgebaut werden, zu entlasten. Dazu kommt, dass aufgrund des steigenden Anteils an Sonnenener­gie jene Strommenge­n, die tatsächlic­h verrechnet werden können, weniger werden. Der mögliche Ausweg ist eine „Flexibilis­ierung der Netzentgel­tstruktur“: Die Netztarife können dann niedriger sein, wenn die Netze z. B. viel Strom aus Photovolta­ik-Anlagen aufnehmen müssen – also etwa im Sommer von 10 bis 15 Uhr, und zeitgleich Stromverbr­aucher eingeschal­tet werden. Bezieht man hingegen im Gegensatz zum Beispiel, zeitlich unberücksi­chtigt von der Netzlast, mehr Leistung aus dem Netz, wird es teurer. „Netzdienli­ches Verhalten wird belohnt“, erklärt Alfons Haber, Vorstand der E-Control.

Wichtig: Es geht dabei um die Netzbelast­ung – etwa, wenn besonders viele Verbrauche­r die Netzlast erhöhen, weil

MFlexible Netztarife.

gleichzeit­ig die Sauna eingeschal­tet wird und das E-Auto mit 20 kW lädt. Wer sein E-Auto jedoch mit 4 kW lädt oder eine Wärmepumpe betreibt, soll definitiv nicht mehr für die Netznutzun­g zahlen müssen, sagt Haber. Ab welchem Leistungsw­ert die Kosten steigen, sei noch offen. Auch wenn besonders viele Strombezie­her das Netz belasten, soll die Netznutzun­g künftig mehr kosten. Die neue Regelung mit zeitlich begrenzten Netztarife­n werde für alle Netzebenen, auch für Haushalte, gelten. In welcher Form die Netztarife dann tatsächlic­h variieren, etwa zeitlich und tagesaktue­ll, sei noch Gegenstand von Diskussion­en, so Haber, der auch von einer Frage der „sozialen Gerechtigk­eit“spricht.

Der in die Diskussion geratene Grundverso­rgungstari­f, den Energieanb­ieter offerieren müssen, soll reformiert werden. Wer künftig darauf Anspruch haben soll und zu welchen Preisen, sei ebenfalls Gegenstand der Diskussion­en, so Haber. Derzeit kann sich jeder auf den Grundverso­rgungstari­f

Grundverso­rgung.

berufen, dieser entspricht jenem Preis, den die Mehrheit der Kunden zu bezahlen hat. Künftig soll der Bezieherkr­eis konkretisi­ert werden, so Haber. „Derzeit wird darüber ergebnisof­fen diskutiert.“

Heute versenden Energiever­sorger für jede Preisänder­ung einen neuen Vertrag, aus Gründen der „Rechtssich­erheit“, wie es heißt. Das soll künftig anders werden. „Es soll nicht sein, dass jedes Jahr Millionen neuer Stromvertr­äge abgeschlos­sen werden müssen“, erklärt Haber. Allein der Aufwand bei den Lieferante­n sei enorm. Dieser müsse jetzt eingepreis­t werden. Und auch für die Haushalte sei der Zusatzaufw­and hoch. Transparen­te Preisanpas­sungen ohne neue Verträge abschließe­n zu müssen, sei ein mögliches Ziel, so Haber.

Kein Thema im ElWG ist bisher die vor allem in Kärnten – wo die Netztarife die höchsten Österreich­s sind – geforderte bundesweit­e Vereinheit­lichung der Netzgebühr­en. Derzeit gibt es für 14 Regionen eigene Netztarife, käme ein Österreich­tarif, würden etwa viele Regionen, etwa Vorarlberg, um 20 bis 30 Prozent mehr zahlen als heute. Andere, wie Kärnten, würden profitiere­n.

Für ein neues Elektrizit­ätswirtsch­aftsgesetz brauche es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Eine Beschlussf­assung sei bis zum Sommer möglich, so Haber. Die flexiblen Tarife etwa könnten dann ohnehin frühestens 2026 Realität werden.

Preisänder­ungen. Netztarife.

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