„Die Befragten werden noch vorsichtiger sein“
er frühere Bundeskanzler
(ÖVP) und dessen Kabinettschef
haben im Ibiza-Untersuchungsausschuss 2020 ihre Rolle in der ÖBAGAufsichtsratsbestellung nicht ausreichend dargelegt. Zu diesem Schluss kam der Richter, der die beiden vergangene Woche wegen Falschaussage schuldig gesprochen hatte. Denn: In Untersuchungsausschüssen gilt Wahrheitspflicht, falsche Angaben sind strafbar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidiger haben entsprechende Rechtsmittel angemeldet. Die Causa wandert in die nächste Instanz und damit zum Oberlandesgericht Wien.
Noch bevor der Akt dort eintrudelt, starten bereits die nächsten U-Ausschüsse. Ab Mittwoch geht das parlamentarische Kontrollinstrument den Förderungen durch die Covid-Finanzierungsagentur nach, in der Folgewoche beginnt
Dder Ausschuss zu „rotblauem Machtmissbrauch“.
„Steigern wird das KurzUrteil die Auskunftsfreudigkeit in den U-Ausschüssen wohl nicht“, sagt Wolfgang Pöschl, der Verfahrensrichter im zurückliegenden ÖVP-UAusschuss. „Ich rechne schon mit mehr Entschlagungen, die Auskunftspersonen werden wohl noch besser aufpassen, was sie sagen, als vorher.“Auch ÖVP-Fraktionsführer
gibt sich skeptisch. Wie gern oder ungern sich Auskunftspersonen künftig äußern werden, hänge auch vom Verhalten der Abgeordneten ab. Sollte der Eindruck entstehen, diese wollten jemanden „in eine Falschaussage verwickeln“, würden die Befragten in Zukunft wohl „noch vorsichtiger“sein. PÖ-Fraktionsführer Jan Krainer sieht es hingegen positiv, „wenn alle den U-Ausschuss noch ernster nehmen als in der Vergangenheit“. Allgemein habe es aber immer schon „Leute gegeben, die kooperativ waren, und solche, die möglichst nichts gesagt haben“. Auch der freiheitliche Fraktionsführer
Ssieht „aktuell keinerlei Auswirkungen“des Urteils, dies „bekräftigt die Wichtigkeit des stärksten Kontrollinstruments im Parlament“. Genauso argumentiert auch Yannick Shetty von den Neos. Laut der grünen Fraktionsführerin Nina Tomaselli sei es zudem „eigentlich simpel“, im U-Ausschuss auszusagen. „Es soll wahrheitsgetreu und vollständig sein und man sollte sich möglichst gut erinnern“.
Pöschl ergänzt, dass grobe Erinnerungslücken zudem die Verweigerung einer Aussage darstellen würden. Nachzuweisen, dass sich die Betroffenen sehr wohl erinnern müssten, wäre aber schwierig. Neben „berechtigtem Aufklärungsinteresse“rechne Pöschl angesichts der Vorwahlzeit, in die die Ausschüsse fallen, zudem mit einem „verstärkt wahrnehmbaren Showeffekt“, auf den die Parteien setzen dürften.