Grenzkontrolle ist Fall für Höchstgericht
Geldstrafe für Kärntner, weil er an Grenzübergang nicht stehen blieb. Berufung abgelehnt, jetzt berät Verfassungsgerichtshof.
Ein Vorfall am kleinen Grenzübergang Grablach/ Grablje in der Gemeinde Bleiburg beschäftigt derzeit den Österreichischen Verfassungsgerichtshof. Unter den mehreren Hundert Anträgen und Beschwerden ist auch der Fall eines Kärntners.
Der war am 26. Dezember 2021 von Slowenien nach Kärnten eingereist. Nach seinen Angaben konnte er keine Beamten der Grenzkontrolle sehen und ist deshalb langsam weitergefahren. Ein Irrtum: Wenig später bekam er per Post eine Strafverfügung. Er musste 50 Euro bezahlen, weil er sich der Grenzkontrolle nicht gestellt habe, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre.
Der Mann legte dagegen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) ein. „Begründet ist die Beschwerde meines Mandanten damit, dass sowohl Österreich als auch Slowenien Mitglieder des Schengenraums sind und systematische Personengrenzkontrollen daher nicht mehr stattzufinden haben. Und das Unionsrecht steht über nationalem Recht“, begründete damals Rudolf Vouk, der Rechtsanwalt des Kärntners.
Er berief sich auf ein Urteil des Gerichtshofes vom April 2022: Laut diesem seien Einführung und Verlängerung von Grenzkontrollen im Schengenraum nur zulässig, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliege. Eine solche Bedrohung sei 2021 nicht erkennbar gewesen, argumentierte der Kärntner. Die vom Innenministerium im November 2021 neuerlich eingeführten Grenzkontrollen seien sachlich nicht gerechtfertigt.
Das LVwG sah es anders, wies die Beschwerde ab und bestätigte im März 2023 die Strafe. Das Gericht ging in seiner Begründung davon aus, dass die damaligen Grenzkontrollen nicht rechtswidrig gewesen seien.
Der Kärntner hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wandte sich daher an den Verfassungsgerichtshof.