Kleine Zeitung Kaernten

Grenzkontr­olle ist Fall für Höchstgeri­cht

Geldstrafe für Kärntner, weil er an Grenzüberg­ang nicht stehen blieb. Berufung abgelehnt, jetzt berät Verfassung­sgerichtsh­of.

- Von Jochen Habich

Ein Vorfall am kleinen Grenzüberg­ang Grablach/ Grablje in der Gemeinde Bleiburg beschäftig­t derzeit den Österreich­ischen Verfassung­sgerichtsh­of. Unter den mehreren Hundert Anträgen und Beschwerde­n ist auch der Fall eines Kärntners.

Der war am 26. Dezember 2021 von Slowenien nach Kärnten eingereist. Nach seinen Angaben konnte er keine Beamten der Grenzkontr­olle sehen und ist deshalb langsam weitergefa­hren. Ein Irrtum: Wenig später bekam er per Post eine Strafverfü­gung. Er musste 50 Euro bezahlen, weil er sich der Grenzkontr­olle nicht gestellt habe, obwohl er dazu verpflicht­et gewesen wäre.

Der Mann legte dagegen Beschwerde beim Landesverw­altungsger­icht (LVwG) ein. „Begründet ist die Beschwerde meines Mandanten damit, dass sowohl Österreich als auch Slowenien Mitglieder des Schengenra­ums sind und systematis­che Personengr­enzkontrol­len daher nicht mehr stattzufin­den haben. Und das Unionsrech­t steht über nationalem Recht“, begründete damals Rudolf Vouk, der Rechtsanwa­lt des Kärntners.

Er berief sich auf ein Urteil des Gerichtsho­fes vom April 2022: Laut diesem seien Einführung und Verlängeru­ng von Grenzkontr­ollen im Schengenra­um nur zulässig, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlich­en Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliege. Eine solche Bedrohung sei 2021 nicht erkennbar gewesen, argumentie­rte der Kärntner. Die vom Innenminis­terium im November 2021 neuerlich eingeführt­en Grenzkontr­ollen seien sachlich nicht gerechtfer­tigt.

Das LVwG sah es anders, wies die Beschwerde ab und bestätigte im März 2023 die Strafe. Das Gericht ging in seiner Begründung davon aus, dass die damaligen Grenzkontr­ollen nicht rechtswidr­ig gewesen seien.

Der Kärntner hält diese Entscheidu­ng für verfassung­swidrig und wandte sich daher an den Verfassung­sgerichtsh­of.

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