Mit Ruhe und Routine
Die Jugendstrafrichterin wird im U-Ausschuss auf die Regeln achten.
ie ist die oberste Einflüsterin des Vorsitzenden: Zwar sind Entscheidungen Sache von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), der laut Gesetz den Vorsitz in den Untersuchungsausschüssen zu den CofagFinanzhilfen und allfälligem rot-blauen Machtmissbrauch führt, aber Christa Edwards kommt als Verfahrensrichterin bei der parlamentarischen Aufklärung eine zentrale Rolle zu.
Die Richterin am Oberlandesgericht Wien und ehemalige Leiterin der Fachgruppe Jugendstrafrecht berät als Verfahrensrichterin den Vorsitzführenden in rechtlichen Fragen. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob eine Frage der Abgeordneten zulässig ist und ob die Auskunftsperson antworten muss oder sich entschlagen kann.
Dabei weiß Edwards sehr gut, was auf sie in den kommenden Monaten zukommt, war sie doch bereits stellvertretende Verfahrensrichterin im turbulenten ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss. Selbst will sie ihre Rolle auf
Sdie wohl einzig geziemende Art anlegen: nüchtern. „Das Gesetz gibt vor, wie die Fragen zu stellen sind. Ich werde darauf achten und, wenn nötig, schnell eingreifen, wenn Fragen zum Beispiel unterstellend sind“, erklärte sie kürzlich in einem ORF-Interview. Dass sie Gefallen an dem Job gefunden hat, zeigt sich nicht auch darin, dass sich Edwards sogar eine Aufwertung ihrer Rolle vorstellen kann. So könnte ein eigenes Vorschlagsrecht bei Ladungen von Auskunftspersonen für eine umfassendere Perspektive auf Problemstellungen sorgen.
Wenig Freude hat Edwards, wenn man nach allfälligen Parallelen zu ihrer Arbeit im Parlament und ihrem Beruf als Jugendstrafrichterin fragt. Ein Vergleich der Abgeordneten im U-Ausschuss mit einem schwer zu bändigenden Kindergarten käme ihr nie über die Lippen. Um das zu überprüfen, bräuchte es die Live-Übertragung, aber darauf konnten sich die Parteien nicht einigen.