Die rote Eminenz
Aus einfachen Verhältnissen an die SPÖ-Machtspitze.
dung des Gerichts. Dazu habe der Insolvenzrichter eine Frist bis 5. März eingeräumt. Im Fokus stand dabei Zweierlei. Einerseits ging es um FinanzSchulden Benkos in Höhe von rund zwei Millionen Euro, andererseits um die Garantie des Signa-Gründers zur Zahlung von drei Millionen Euro im Insolvenzverfahren der Signa Holding. Während die ersten beiden Tranchen noch flossen, wartet man auf die dritte Million noch immer.
Im Hintergrund soll es einen Rechtsstreit zwischen Benkos Anwälten und dem Masseverwalter der Holding geben. Die Benko-Seite vertrete dabei die Rechtssicht, dass die Zahlung hinfällig sei, weil im Sanierungsverfahren die Eigenverwaltung entzogen wurde.
sich René Benko selbst die Zahlungsunfähigkeit ein – und kommt dem Richter damit zuvor. Wie zunächst von der „Krone“berichtet, meldete er beim Landesgericht Innsbruck Insolvenz an. Benko habe dabei „als Unternehmer“einen Eigenantrag auf
Jetzt gesteht
ls zweite Nationalratspräsidentin leitet Doris Bures hitzige Debatten im Hohen Haus, in der SPÖ ist sie hingegen als Strippenzieherin im Hintergrund bekannt. Die ehemalige Ministerin und Vertraute von Werner Faymann hat sich ihre Stellung in der Partei hart erarbeitet, Jahre der Loyalität und Treue machten sie zur gewichtigen Stimme. Begonnen hat Bures in einfachen Verhältnissen, sie wuchs als eines von sechs Kindern mit einer alleinerziehenden Mutter in WienLiesing auf und sorgte dank
AEröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, sagte die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink, zur Kleinen Zeitung. Das Verfahren selbst wurde dem Vernehmen nach aber noch nicht eröffnet.
Anfänglich war am Donnerstag auch von einer „Privatinsolvenz“die Rede. Das ist – zumindest formal – nicht korrekt. Ein Insolvenzprofi, der lieber nicht genannt werden will, spricht von einem „Graubereich“, der bei der Qualifizierung von Gesellschaftern auftreten kann. Es sei schlussendlich im Verfahren zu entscheiden, ob eine Bewertung als Privatperson oder Unternehmer aufliegt. Um als Unternehmer klassifiziert zu werden, muss jedenfalls der „Organisationsgrad eines Unternehmens“festgestellt werden. Das Halten von Anteilen oder die Funktion als Geschäftsführer reichen im Normalfall nicht aus. Klar ist, dass im Falle der Privatinsolvenz die Zuständigkeit zum Bezirksgericht gewandert wäre.
Die Qualifizierung als Unternehmer macht im Verfahren jedenfalls die zusätzlichen Möglichkeiten
Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin früh für ihr Einkommen. Später fand sie unter anderem über die AntiAtombewegung in die Politik, lernte bei der Sozialistischen Jugend Faymann kennen und wurde von Alfred Gusenbauer unter dessen Fittiche genommen. Mit einem durchaus ruppigen Ton und harter Verhandlungstaktik erkämpfte sie sich Führungsund Ministerposten und Respekt in den roten Reihen. Sie galt zuletzt als wichtigste Fürsprecherin von Pamela Rendi-Wagner. Zwischenzeitlich wurden der 61-Jährigen
des Unternehmensinsolvenzrechts auf. „So ein Verfahren gehört aufs Landesgericht“, befindet der Insolvenzspezialist im Gespräch. Dieses habe einfach „mehr Erfahrung mit komplizierten Insolvenzverfahren“. Und ein solches liege im Fall Benko zweifelsohne vor.
Frage, so der Experte, sei übrigens gar nicht, ob Benko als Privater oder als Unternehmer das Insolvenzverfahren bestreiten wird – in beiden Fällen ist die Haftung mit dem kompletten Privatvermögen wahrscheinlich. Entscheidend sei, ob er eine Verwertung anstrebe oder nicht. Falls nicht, muss den Gläubigern jedenfalls ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Und dieser sieht als Mindestquote René Benkos 20 Prozent vor.
Sollte das Verfahren eröffnet werden, kommt es in der Regel in knapp zwei Monaten zum nächsten wichtigen Termin. Dann wird in der Berichtstagsatzung entschieden, ob das Unternehmen René Benko fortgeführt wird oder nicht.
Die entscheidende
Die zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) Ambitionen auf Wiens Bürgermeistersessel nachgesagt, deutlich größer dürften diese hinsichtlich einer Hofburg-Kandidatur sein, womit Bures die erste Bundespräsidentin wäre. Als zweite Nationalratspräisdentin ist sie schon jetzt die höchste Frau im Staat.