Benko muss sein Vermögen
Was das Konkursverfahren gegen den Tiroler Investor und sein in Stiftungen geparktes Vermögen bedeutet.
Definitiv ja. Das heißt nicht, dass Benko über keinerlei Vermögen mehr verfügt. Zumindest drei Privatstiftungen, die seiner Familie zuzurechnen sind und in die Erlöse aus seiner Unternehmertätigkeit geflossen sind, existieren. Es ist ihm in den zwei Monaten aber offenkundig nicht gelungen, die (wenigen) benötigen Millio- nen Euro liquide zu bekommen.
Nein, nicht grundsätzlich.
Wenn nachgewiesen werden kann, dass dort etwa nicht korrekt versteuerte Erträge geparkt wurden, kann zugriffen werden. Überprüfungen oder Anfechtungen sind rückwirkend bis zu zehn Jahre mög- lich, bei Verdacht auf arglistige Täuschung bis 30 Jahre. Vermögensbewegungen
Im Vorjahr wies das „Forbes“Magazin Benko ein Vermögen von 6 Milliarden US-Dollar zu. Am Freitag änderte Forbes die Zahl auf null. Was tatsächlich in den Stiftungen liegt, ist ein Rätsel. Da jede Gewinnausschüttung in Richtung Stiftun- gen steuerpflichtig ist, müsste der Staat zumindest wissen, wie viel insgesamt hineingeflossen ist. Doch die Stiftungen sind eng mit dem gesamten Konglomerat verbunden, etwa Gesellschaftern. Im Jänner
berichtete „News“aus geheimen Unterlagen, die auf hohe Schulden hinweisen.
Das Konkursverfahren führt zu einer Postsperre. Der Insolvenzverwalter erhält nun sämtliche Korrespondenz an Benko. Er könnte dadurch Kenntnis über neue Verpflichtungen, aber auch über Vermögen erhalten. Die Republik hatte ursprünglich 3 Millionen Euro angemeldet. Dieser Betrag dürfte jetzt höher sein. Auch Vermögenswerte müssen eruiert werden, was für den Insolvenzverwalter „die erste Herausforderung sein wird“, heißt es vom Kreditorenverband AKV.
Das hängt davon ab, ob das Gericht nicht doch ein Sanierungsverfahren anstrebt. Das ist weiterhin möglich. Wird der Konkurs abgewickelt und kommt es zu einer Vermögensverwertung, um die Gläubigerinteressen zu bedienen, können zu einem späteren Zeitpunkt entdeckte Forderungen – etwa aus steuerrechtlichen Verfahren – nicht mehr eingebracht werden.
Die erste – nicht öffentliche – Prüfungstagsatzung in diesem Verfahren ist am 24. April. Bereits am 18. März müssen die Gläubiger von Signa Prime und Signa Development über die Sanierung entscheiden. Auch eine Privatstiftung findet sich auf der Gläubigerliste.