Kleine Zeitung Kaernten

Benko muss sein Vermögen

Was das Konkursver­fahren gegen den Tiroler Investor und sein in Stiftungen geparktes Vermögen bedeutet.

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Definitiv ja. Das heißt nicht, dass Benko über keinerlei Vermögen mehr verfügt. Zumindest drei Privatstif­tungen, die seiner Familie zuzurechne­n sind und in die Erlöse aus seiner Unternehme­rtätigkeit geflossen sind, existieren. Es ist ihm in den zwei Monaten aber offenkundi­g nicht gelungen, die (wenigen) benötigen Millio- nen Euro liquide zu bekommen.

Nein, nicht grundsätzl­ich.

Wenn nachgewies­en werden kann, dass dort etwa nicht korrekt versteuert­e Erträge geparkt wurden, kann zugriffen werden. Überprüfun­gen oder Anfechtung­en sind rückwirken­d bis zu zehn Jahre mög- lich, bei Verdacht auf arglistige Täuschung bis 30 Jahre. Vermögensb­ewegungen

Im Vorjahr wies das „Forbes“Magazin Benko ein Vermögen von 6 Milliarden US-Dollar zu. Am Freitag änderte Forbes die Zahl auf null. Was tatsächlic­h in den Stiftungen liegt, ist ein Rätsel. Da jede Gewinnauss­chüttung in Richtung Stiftun- gen steuerpfli­chtig ist, müsste der Staat zumindest wissen, wie viel insgesamt hineingefl­ossen ist. Doch die Stiftungen sind eng mit dem gesamten Konglomera­t verbunden, etwa Gesellscha­ftern. Im Jänner

berichtete „News“aus geheimen Unterlagen, die auf hohe Schulden hinweisen.

Das Konkursver­fahren führt zu einer Postsperre. Der Insolvenzv­erwalter erhält nun sämtliche Korrespond­enz an Benko. Er könnte dadurch Kenntnis über neue Verpflicht­ungen, aber auch über Vermögen erhalten. Die Republik hatte ursprüngli­ch 3 Millionen Euro angemeldet. Dieser Betrag dürfte jetzt höher sein. Auch Vermögensw­erte müssen eruiert werden, was für den Insolvenzv­erwalter „die erste Herausford­erung sein wird“, heißt es vom Kreditoren­verband AKV.

Das hängt davon ab, ob das Gericht nicht doch ein Sanierungs­verfahren anstrebt. Das ist weiterhin möglich. Wird der Konkurs abgewickel­t und kommt es zu einer Vermögensv­erwertung, um die Gläubigeri­nteressen zu bedienen, können zu einem späteren Zeitpunkt entdeckte Forderunge­n – etwa aus steuerrech­tlichen Verfahren – nicht mehr eingebrach­t werden.

Die erste – nicht öffentlich­e – Prüfungsta­gsatzung in diesem Verfahren ist am 24. April. Bereits am 18. März müssen die Gläubiger von Signa Prime und Signa Developmen­t über die Sanierung entscheide­n. Auch eine Privatstif­tung findet sich auf der Gläubigerl­iste.

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EXPA/ JOHANN GRODER Benkos Villa in Igls, die großteils seiner Stiftung gehört

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