Osttiroler Nazi-Musiker gilt als „Hochrisiko-Gefährder“
38-Jähriger musste sich vor Schwurgericht in Innsbruck verantworten. Gutachten zeigt Gefährdung auf.
ie Latte der Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, die die Staatsanwaltschaft einem 38-jährigen Osttiroler zur Last legte, war lang: So soll er NS-Bücher zur Schau gestellt, eine Sieg-Rune auf dem Arm offen gezeigt, Adolf Hitlers „Mein Kampf“weitergegeben, in einschlägigen Rechtsrock-Bands Musik gemacht und mit Gottfried Küssel und anderen Größen aus der rechten Szene im In- und Ausland Kontakt gehabt haben. Außerdem soll er einen Teleskop-Schlagstock illegal besessen haben. Gestern stand der Mann vor einem Schwurgericht in Innsbruck. Das Urteil lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
DEinen ersten Kontakt mit dem NS-Verbotsgesetz mit folgender Verurteilung hatte der Angeklagte bereits 2003. Damals war er noch Jugendlicher. Doch er sei inzwischen, abgesehen von einer Verurteilung wegen eines Verkehrsunfalles, nahezu unbescholten, meinte Verteidiger René Schwetz: „Mein Mandant hat aus seiner Vergangenheit gelernt.“Die Staatsanwaltschaft ist hingegen davon überzeugt, dass der Osttiroler
„nie aufgehört hat“, rechtes Gedankengut zu verbreiten. Inzwischen sei der Angeklagte eine Größe der Szene, national und international. Laut einem Gutachten des Verfassungsschutzes werde er sogar als „Hochrisiko-Gefährder“eingeschätzt, der bereit sei, das politische System der Republik zu destabilisieren.
An die Geschworenen gerichtet, meinte der Angeklagte: „Ich kenne das Verbotsgesetz so gut, ich kratze nicht einmal daran an. Ich habe eine Frau und fünf Kinder und ich wäre wahnsinnig, wenn ich das tun würde.“Dass er jetzt vor Gericht stünde, sei reiner Zufall, weil ihn sein Schwager im Vollrausch bei der Polizei angezeigt habe. Und nun wolle man ihm einen Strick aus Dingen drehen, die seit 20 Jahren bekannt seien. So sei er etwa mit besagter Sieg-Rune sogar beim Bundesheer gewesen, wo man ihn mit einer NS-Gesinnung sicher nicht genommen hätte. Die Bücher habe er in normalen Geschäften oder auf dem Flohmarkt erworben. Wenn es legal sei, diese Literatur zu verkaufen, könne der Besitz nicht illegal sein.
Kleidung mit einem stilisierten Hakenkreuz, von der man ein Foto auf seinem Mobiltelefon gefunden hatte, habe er nie besessen. Und selbst wenn, so habe er sie immer nur im Ausland getragen. Den Geschworenen wollte er suggerieren, dass diese „Auslandsdelikte“nicht strafbar seien. Da musste ihm Richterin Eberherr ins Wort fallen: „Ganz so, wie Sie das darstellen, ist es nicht.“Natürlich könne es auch strafrechtlich relevant sein, was Österreicher im Ausland machten.
Der Schwager und die Stieftochter des Angeklagten entschlugen sich wegen des Verwandtschaftsverhältnisses der Aussagen.
Als „klar, deutlich und teilweise emotional“wurden die Gespräche gestern Vormittag in der Landesregierung zwischen Land, Gemeinde Heiligenblut und den Großglockner Bergbahnen beschrieben. Die erhoffte Lösung konnte nicht präsentiert werden. Auch wenn beteuert wird, dasselbe Ziel zu verfolgen, die Region in eine sichere und bessere Zukunft zu bringen, so scheinen die Fronten verhärtet. „Ich erwarte mir, dass die Bergbahnen sich einer Lösung für die Zukunft nicht verschließen. Wenn sie aber weiter taktieren, haben auch sie der gesamten Region zu erklären, warum der Tourismus und viele Arbeitsplätze damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden“, sagt Tourismuslandesrat
Sebastian Schuschnig (ÖVP) im Anschluss an die Gespräche. Die Lösung aus Sicht des Landes ist die Übergabe der Lifte und Anlagen um einen symbolischen Euro an eine neue Betreibergruppe aus der Region.
Das Land sei kein Bankomat, lautet die klare Aussage Richtung Bergbahnen, die in vergangenen Verhandlungen eine Abdeckung des Abgangs durch die öffentliche Hand oder eine Pachtung des Skigebiets durch das
Ich erwarte mir, dass die Bergbahnen sich einer Lösung nicht verschließen. Das Land ist kein Bankomat.
wäre die Fortführung des Betriebs wie gehabt durch die Familien Schröcksnadel und Schmidl unter „betriebswirtschaftlichen Aspekten“, was wohl die Einstellung weiterer Lifte und Bahnen zur Folge hätte. Nicht ausgeschlossen