Verkehrstote: „Ziel fraglich“
EU-Rechnungshof: Kritik an laschen Maßnahmen.
roße Aufregung hatte die Debatte um die Führerscheinreform und die EU-weite Anpassung von Verkehrsstrafen ausgelöst. Hintergrund dafür ist das erklärte Ziel der EU, bis zum Jahr 2050 die Zahl der Verkehrstoten auf „nahezu null“zu reduzieren. Ein Ziel, das nicht leicht zu erreichen ist – und an dessen Umsetzung nun ausgerechnet der EU-Rechnungshof Kritik übt. In einem Sonderbericht heißt es, „wenn die EU und ihre Mitgliedstaaten keine größeren Anstrengungen unternehmen, werden sie ihre ehrgeizigen Ziele bei der Verkehrssicherheit verfehlen“. Es seien „trotz umfassender Anstrengungen kaum Fortschritte erzielt worden“. Bis 2030 werde die Zahl der Verkehrstoten (zuletzt waren es 20.640 Menschen im Jahr 2022) nicht halbiert, sondern lediglich um ein Viertel gesenkt. Mit 22 Verkehrstoten je eine Million Einwohner
Gverzeichnete Schweden die niedrigste Zahl, Rumänien ist mit einer Rate von 86 Verkehrstoten Schlusslicht.
Zwischen 2014 und 2020 hat die EU rund 6,7 Milliarden Euro für Projekte bereitgestellt, die zur Straßenverkehrssicherheit beigetragen haben. Die Luxemburger Prüfer bemängeln nun, dass sich die entsprechenden EU-Anforderungen nicht auf die Bereiche der Infrastruktur bezogen hätten, wo die meisten Verkehrstoten zu verzeichnen sind, wie z. B. städtische Gebiete, Radwege und Nebenstraßen.
In Österreich hat sich der Anteil der Verkehrstoten pro Million Einwohner gegenüber 2010 trotz des Anstiegs verunglückter Radfahrer deutlich verringert (von 66 auf 41 im Jahr 2022), allerdings liegen wir EU-weit auf Platz elf und damit erst im Mittelfeld.