Kleine Zeitung Kaernten

Das lukrative Begehren des Volkes

Jahr für Jahr steigt die Zahl der Volksbegeh­ren. Das weckt den Verdacht der Geschäftem­acherei.

- Von Miriam Al Kafur und Walter Hämmerle

Volksbegeh­ren liegen noch bis zum 18. März zum Unterzeich­nen in den Gemeindeäm­tern auf. Wer sich den Weg ins Amt sparen will, kann ein Volksbegeh­ren online mit der digitalen Signatur unterschre­iben. Zur Anmeldung und Eintragung eines Volksbegeh­rens fallen Gebühren in der Höhe von rund 3.400 Euro an, die Summe wird jedes Jahr an die Inflation angepasst. Seit der letzten Gesetzesän­derung 2018 bekommen Volksbegeh­ren, die die 100.000-Unterschri­ften-Marke übertreffe­n, das Fünffache der im Vorfeld investiert­en Gebühren durch das Innenminis­terium – also insgesamt 17.000 Euro – rückerstat­tet.

Diese Form der

Rückerstat­tung scheint das Einbringen eines Volksbegeh­rens zum lukrativen Geschäft gemacht zu haben. Gab es bis 2018 insgesamt 39 Volksbegeh­ren, schnalzte die Nummer seit der Gesetzesän­derung rapide in die Höhe. 2018 und 2019 stieg die Zahl auf je drei, 2020 waren es schon fünf Volksbegeh­ren, 2021 sieben. Bereits 16 Initiative­n waren es dann 2022, 19 in 2023 – und allein 14 Volksbegeh­ren liegen, wie bereits erwähnt, in der aktuellen Woche zur Unterstütz­ung auf.

Sind Volksbegeh­ren also ein einträglic­hes Geschäft? Einer, der es wissen müsste, ist Robert Marschall. Der 58-jährige Wiener ist Unternehme­r und darüber hinaus – oder vor allem? – ein umtriebige­r Polit-Aktivist, der unter

anderem für den EU-Austritt kämpft und seit 2018 zahlreiche Volksbegeh­ren eingebrach­t hat. In diesen sieht er ein effektives direktdemo­kratisches Instrument: „Wir versuchen, aufzuzeige­n, dass das Volk eine andere Meinung hat, als die

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