Das lukrative Begehren des Volkes
Jahr für Jahr steigt die Zahl der Volksbegehren. Das weckt den Verdacht der Geschäftemacherei.
Volksbegehren liegen noch bis zum 18. März zum Unterzeichnen in den Gemeindeämtern auf. Wer sich den Weg ins Amt sparen will, kann ein Volksbegehren online mit der digitalen Signatur unterschreiben. Zur Anmeldung und Eintragung eines Volksbegehrens fallen Gebühren in der Höhe von rund 3.400 Euro an, die Summe wird jedes Jahr an die Inflation angepasst. Seit der letzten Gesetzesänderung 2018 bekommen Volksbegehren, die die 100.000-Unterschriften-Marke übertreffen, das Fünffache der im Vorfeld investierten Gebühren durch das Innenministerium – also insgesamt 17.000 Euro – rückerstattet.
Diese Form der
Rückerstattung scheint das Einbringen eines Volksbegehrens zum lukrativen Geschäft gemacht zu haben. Gab es bis 2018 insgesamt 39 Volksbegehren, schnalzte die Nummer seit der Gesetzesänderung rapide in die Höhe. 2018 und 2019 stieg die Zahl auf je drei, 2020 waren es schon fünf Volksbegehren, 2021 sieben. Bereits 16 Initiativen waren es dann 2022, 19 in 2023 – und allein 14 Volksbegehren liegen, wie bereits erwähnt, in der aktuellen Woche zur Unterstützung auf.
Sind Volksbegehren also ein einträgliches Geschäft? Einer, der es wissen müsste, ist Robert Marschall. Der 58-jährige Wiener ist Unternehmer und darüber hinaus – oder vor allem? – ein umtriebiger Polit-Aktivist, der unter
anderem für den EU-Austritt kämpft und seit 2018 zahlreiche Volksbegehren eingebracht hat. In diesen sieht er ein effektives direktdemokratisches Instrument: „Wir versuchen, aufzuzeigen, dass das Volk eine andere Meinung hat, als die