Waffenverbot mit vielen offenen Fragen
Innenminister Karner will ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum. Das Problem beginnt allerdings schon bei der Frage: Was ist eine Waffe? Generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum geplant.
Ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum strebt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) an. Er hat Experten des Innenministeriums und der Landespolizeidirektionen einen Auftrag zur Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages erteilt. Ziel sei es, künftig „das Führen von Waffen außerhalb der Wohnräumlichkeiten generell zu untersagen“– laut Ministerium mit Zielrichtung Messer. Das wirft die Frage auf, was sich durch so ein Gesetz ändern soll. Sind nicht schon jetzt Waffen im öffentlichen Raum verboten?
„Das ist nicht so eindeutig“, erklärt Eva Erlacher, aus Kärnten stammende Anwältin, die an der Uni Wien eine Lehrveranstaltung
zum Thema Waffenrecht hält. Das fängt schon mit dem Waffenbegriff an: Laut Waffengesetz sind das „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden“. Klassisch fallen darunter Schusswaffen, aber auch ein Pfefferspray ist eine Waffe. Den allerdings darf man im öffentlichen Raum zum Selbstschutz mitführen.
oder Jausenmesser fällt nicht unter den Begriff, ein Baseballschläger in der Innenstadt eventuell schon.
Wer aber mit einem Küchenmesser oder einer abgebrochenen Flasche jemanden angreift, begeht laut Strafrecht trotzdem einen Angriff mit einer „Waffe“. Jedenfalls Waffen sind Klappoder Springmesser oder „JamesBond-Waffen“(Erlacher), die nicht sofort als solche erkennbar sind. „Das sind überhaupt verbotene Waffen.“
Für Erlacher sind viele Fragen offen. Etwa: „Heißt das dann,
Heißt das dann, dass eine Frau einen Pfefferspray nicht mehr mitführen dürfte?
dass eine Frau einen Pfefferspray nicht mehr mitführen dürfte?“Würde er ausgenommen, wäre es kein generelles Waffenverbot mehr. Jedenfalls ausgenommen müssten – wie schon jetzt – Jagd- oder Sportwaffen sein, die man unter bestimmten Voraussetzungen zumindest im öffentlichen Raum (ungeladen, sicher in einem Behältnis verpackt) transportieren darf. Pistolen darf man mit