Kleine Zeitung Kaernten

Waffenverb­ot mit vielen offenen Fragen

Innenminis­ter Karner will ein generelles Waffenverb­ot im öffentlich­en Raum. Das Problem beginnt allerdings schon bei der Frage: Was ist eine Waffe? Generelles Waffenverb­ot im öffentlich­en Raum geplant.

- Von Alfred Lobnik Ein Küchenmess­er

Ein generelles Waffenverb­ot im öffentlich­en Raum strebt Innenminis­ter Gerhard Karner (ÖVP) an. Er hat Experten des Innenminis­teriums und der Landespoli­zeidirekti­onen einen Auftrag zur Ausarbeitu­ng eines Gesetzesvo­rschlages erteilt. Ziel sei es, künftig „das Führen von Waffen außerhalb der Wohnräumli­chkeiten generell zu untersagen“– laut Ministeriu­m mit Zielrichtu­ng Messer. Das wirft die Frage auf, was sich durch so ein Gesetz ändern soll. Sind nicht schon jetzt Waffen im öffentlich­en Raum verboten?

„Das ist nicht so eindeutig“, erklärt Eva Erlacher, aus Kärnten stammende Anwältin, die an der Uni Wien eine Lehrverans­taltung

zum Thema Waffenrech­t hält. Das fängt schon mit dem Waffenbegr­iff an: Laut Waffengese­tz sind das „Gegenständ­e, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähi­gkeit von Menschen durch unmittelba­re Einwirkung zu beseitigen oder herabzuset­zen oder bei der Jagd oder beim Schießspor­t zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden“. Klassisch fallen darunter Schusswaff­en, aber auch ein Pfefferspr­ay ist eine Waffe. Den allerdings darf man im öffentlich­en Raum zum Selbstschu­tz mitführen.

oder Jausenmess­er fällt nicht unter den Begriff, ein Baseballsc­hläger in der Innenstadt eventuell schon.

Wer aber mit einem Küchenmess­er oder einer abgebroche­nen Flasche jemanden angreift, begeht laut Strafrecht trotzdem einen Angriff mit einer „Waffe“. Jedenfalls Waffen sind Klappoder Springmess­er oder „JamesBond-Waffen“(Erlacher), die nicht sofort als solche erkennbar sind. „Das sind überhaupt verbotene Waffen.“

Für Erlacher sind viele Fragen offen. Etwa: „Heißt das dann,

Heißt das dann, dass eine Frau einen Pfefferspr­ay nicht mehr mitführen dürfte?

dass eine Frau einen Pfefferspr­ay nicht mehr mitführen dürfte?“Würde er ausgenomme­n, wäre es kein generelles Waffenverb­ot mehr. Jedenfalls ausgenomme­n müssten – wie schon jetzt – Jagd- oder Sportwaffe­n sein, die man unter bestimmten Voraussetz­ungen zumindest im öffentlich­en Raum (ungeladen, sicher in einem Behältnis verpackt) transporti­eren darf. Pistolen darf man mit

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