Kleine Zeitung Kaernten

„Man muss hinterfrag­en, was vollziehba­r ist“

Immer mehr Kärntner besitzen Waffen. Für Bezirkshau­ptmann Fejan ist jetziges Gesetz sehr gut.

- Die Zahl

uch in Kärnten steigt die Zahl der Waffenbesi­tzer. Weil immer mehr Leute den Jagdschein machen, Sportschüt­zen sind oder ein stärkeres Sicherheit­sbedürfnis haben. Jetzt bleibt abzuwarten, was das von Innenminis­ter Gerhard Karner (ÖVP) geplante strengere Waffengese­tz bringt, mit dem ein generelles Waffenverb­ot im öffentlich­en Raum – samt Ausnahmen – eingeführt werden soll.

Wer eine Waffenbesi­tzkarte oder einen (viel schwerer erhältlich­en) Waffenpass bekommt, der das Führen einer Waffe außerhalb der Wohnräume erlaubt, das entscheide­t die Bezirkshau­ptmannscha­ft als „Waffenbehö­rde“, in Klagenfurt und Villach die Polizeikom­missariate. Laut dem Wolfsberge­r Bezirkshau­ptmann Georg Fejan funktionie­re das bestehende Gesetz „sehr gut“. Zu Änderungen sagt er, „dass man immer schauen muss, was vollziehba­r ist“. Schwere Kriminalit­ät finde oft mit illegalen Waffen statt, da nützen auch strengere Gesetze nichts. Fejan gibt zu bedenken: „Waffen im Haushalt haben nur Sinn, wenn die Leute sehr gut damit umgehen können. Wichtig ist auch die Absicherun­g. Andernfall­s werden sie eher zur Gefahrenqu­elle.“Er betont:

AMehr Waffen, mehr Besitzer

der in Kärnten in Privathaus­halten registrier­ten Waffen hat heuer erstmals die 100.000er-Marke überschrit­ten. Mit Stand 1. März 2024 waren 104.518 Waffen registrier­t. Zum Vergleich: Mit 1. März 2021 waren es 87.226 Waffen. Im Steigen ist auch die Zahl der Waffenbesi­tzer. 28.205 waren es mit 1. März 2024, 25.187 waren es mit 1. März 2021.

„Die Sicherheit­sstrukture­n in unserem Land sind sehr gut. Da ist es nicht notwendig, dass sich die Bevölkerun­g in breitem Stil bewaffnet.“

Eine Waffenbesi­tzkarte erhalten Privatpers­onen (nach Eignungste­sts durch die Behörde) für Waffen, die Zuhause zu versperren sind. Für Jäger und Sportschüt­zen gibt es Privilegie­n, sie dürfen Waffen außer Haus mit zur Jagd, zur Schießstät­te nehmen. Viel strenger sind die Vorgaben für einen Waffenpass, mit dem Waffen etwa von Aufsichtsj­ägern oder Personen im Sicherheit­sgewerbe außer Haus geführt werden dürfen. Kontrollen erfolgen durch die Polizei im Auftrag der BH. A.

Bergmann, P. Lerchbaume­r

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