„Man muss hinterfragen, was vollziehbar ist“
Immer mehr Kärntner besitzen Waffen. Für Bezirkshauptmann Fejan ist jetziges Gesetz sehr gut.
uch in Kärnten steigt die Zahl der Waffenbesitzer. Weil immer mehr Leute den Jagdschein machen, Sportschützen sind oder ein stärkeres Sicherheitsbedürfnis haben. Jetzt bleibt abzuwarten, was das von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) geplante strengere Waffengesetz bringt, mit dem ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum – samt Ausnahmen – eingeführt werden soll.
Wer eine Waffenbesitzkarte oder einen (viel schwerer erhältlichen) Waffenpass bekommt, der das Führen einer Waffe außerhalb der Wohnräume erlaubt, das entscheidet die Bezirkshauptmannschaft als „Waffenbehörde“, in Klagenfurt und Villach die Polizeikommissariate. Laut dem Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan funktioniere das bestehende Gesetz „sehr gut“. Zu Änderungen sagt er, „dass man immer schauen muss, was vollziehbar ist“. Schwere Kriminalität finde oft mit illegalen Waffen statt, da nützen auch strengere Gesetze nichts. Fejan gibt zu bedenken: „Waffen im Haushalt haben nur Sinn, wenn die Leute sehr gut damit umgehen können. Wichtig ist auch die Absicherung. Andernfalls werden sie eher zur Gefahrenquelle.“Er betont:
AMehr Waffen, mehr Besitzer
der in Kärnten in Privathaushalten registrierten Waffen hat heuer erstmals die 100.000er-Marke überschritten. Mit Stand 1. März 2024 waren 104.518 Waffen registriert. Zum Vergleich: Mit 1. März 2021 waren es 87.226 Waffen. Im Steigen ist auch die Zahl der Waffenbesitzer. 28.205 waren es mit 1. März 2024, 25.187 waren es mit 1. März 2021.
„Die Sicherheitsstrukturen in unserem Land sind sehr gut. Da ist es nicht notwendig, dass sich die Bevölkerung in breitem Stil bewaffnet.“
Eine Waffenbesitzkarte erhalten Privatpersonen (nach Eignungstests durch die Behörde) für Waffen, die Zuhause zu versperren sind. Für Jäger und Sportschützen gibt es Privilegien, sie dürfen Waffen außer Haus mit zur Jagd, zur Schießstätte nehmen. Viel strenger sind die Vorgaben für einen Waffenpass, mit dem Waffen etwa von Aufsichtsjägern oder Personen im Sicherheitsgewerbe außer Haus geführt werden dürfen. Kontrollen erfolgen durch die Polizei im Auftrag der BH. A.
Bergmann, P. Lerchbaumer