„Bitte, ich will nicht ins Gefängnis“
26-Jähriger wegen Besitz von kinderpornografischem Material verurteilt.
ich graust es heute, ich will das nicht einmal mehr sehen“, gab sich ein 26
Jahre alter Kärntner geläutert. Er meinte damit die vielen kinderpornografischen Fotos und Videos, die er auf seinem Handy hatte. Vor Kurzem saß er deshalb wegen Besitz von „Pornografischen Darstellungen Minderjähriger“(§ 207a STGB alte Fassung) am Landesgericht Klagenfurt vor Richter Gernot Kugi. Und er wollte nur eines: „Bitte, bitte, ich will nicht ins Gefängnis, da würde ich kaputt werden.“Doch es kam anders für den Produktionsarbeiter, der ohne Anwalt aufgetaucht war. Der Antrag auf Verfahrenshilfe wurde aufgrund seines Verdienstes (monatlich 2000 Euro netto) gleich abgewiesen.
Der 26-Jährige bekannte sich schuldig. Er gab an, sich nicht erklären zu können, wie die kinderpornografischen Bilder und Videos auf sein Handy gekommen waren. „Da bin ich ratlos“, sagte er. Besonders leid tue ihm, dass er Nacktfotos von seiner Schwester versendet hatte. Die junge Frau, die Mitte 20 ist, hatte ihn deshalb angezeigt und so den Fall ins Rollen gebracht. Der Richter versuchte ihm klarzumachen, was das für seine Schwester bedeute. Dass man nicht mehr kontrollieren könne, wo die Bilder noch auftauchen könnten, in Chats oder auf Pornoseiten. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, sagte er und versprach, „ich will mein Leben jetzt unter Kontrolle bringen.“
Der Richter erinnerte an seine einschlägige Vorstrafe von 2021. Damals kam er mit einer bedingten Freiheitsstrafe davon. „Sie haben somit schon sieben Jahre lang mit Kinderpornografie zu tun“, so der Richter. Der Strafrahmen sieht in diesem Fall noch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Die Strafen für Verstöße gegen § 207a STGB wurden mit Jahresbeginn verschärft.
Der 26-Jährige wurde zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, davon vier Monate unbedingt. „Weniger geht nicht“, sagte der Richter. „Die Strafe muss Sie und andere abschrecken.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
MDas Programm kann einen wertvollen Beitrag zur Verhinderung von Wiederholungstaten leisten.
Leiter des Vereins Neustart in Kärnten
keit zu geben, einer Verurteilung zu entgehen, hat der Verein Neustart mit Jahresbeginn österreichweit das Programm „sicher.net § 207a“ins Leben gerufen. In Kärnten gibt es bereits die ersten Teilnehmer.
Das sechsmonatige Programm
ist ein sexual- und sozialpädagogisches Angebot für Jugendliche, die – meist zum ersten Mal – ins Visier der Strafbehörden geraten sind. Durch die verpflichtende Teilnahme kann eine Verurteilung vermieden werden.
Die Entscheidung darüber liegt bei der Staatsanwaltschaft, welche die beschuldigten Mädchen und Burschen im Rahmen einer diversionellen Probezeit mit Bewährungshilfe zuweisen kann. Laut Steffen Felscher, Leiter des Vereins Neustart in Kärnten, wird derzeit mit den ersten Jugendlichen gearbeitet.
In den kommenden Monaten werden sich die Teilnehmer intensiv mit ihrer Tat, den Motiven und Hintergründen sowie den Folgen für mögliche Opfer auseinandersetzen. Sie werden über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeklärt und erwerben Wissen über Missbrauchsdarstellungen und den Umgang damit im Internet. Auch Medienkompetenztrainings finden statt. Die Jugendlichen werden von speziell ausgebildeten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Vereins Neustart betreut.
Steffen Felscher betont, dass das Programm des Vereins Neustart, neben bereits bestehenden Präventionsangeboten in Kärnten, einen wertvollen Beitrag dazu leisten kann, Jugendliche über mögliche Gefahren in diesem sensiblen Bereich aufzuklären und damit auch Wiederholungstaten zu verhindern.