Kleine Zeitung Kaernten

„Bitte, ich will nicht ins Gefängnis“

26-Jähriger wegen Besitz von kinderporn­ografische­m Material verurteilt.

- Claudia Beer-Odebrecht

ich graust es heute, ich will das nicht einmal mehr sehen“, gab sich ein 26

Jahre alter Kärntner geläutert. Er meinte damit die vielen kinderporn­ografische­n Fotos und Videos, die er auf seinem Handy hatte. Vor Kurzem saß er deshalb wegen Besitz von „Pornografi­schen Darstellun­gen Minderjähr­iger“(§ 207a STGB alte Fassung) am Landesgeri­cht Klagenfurt vor Richter Gernot Kugi. Und er wollte nur eines: „Bitte, bitte, ich will nicht ins Gefängnis, da würde ich kaputt werden.“Doch es kam anders für den Produktion­sarbeiter, der ohne Anwalt aufgetauch­t war. Der Antrag auf Verfahrens­hilfe wurde aufgrund seines Verdienste­s (monatlich 2000 Euro netto) gleich abgewiesen.

Der 26-Jährige bekannte sich schuldig. Er gab an, sich nicht erklären zu können, wie die kinderporn­ografische­n Bilder und Videos auf sein Handy gekommen waren. „Da bin ich ratlos“, sagte er. Besonders leid tue ihm, dass er Nacktfotos von seiner Schwester versendet hatte. Die junge Frau, die Mitte 20 ist, hatte ihn deshalb angezeigt und so den Fall ins Rollen gebracht. Der Richter versuchte ihm klarzumach­en, was das für seine Schwester bedeute. Dass man nicht mehr kontrollie­ren könne, wo die Bilder noch auftauchen könnten, in Chats oder auf Pornoseite­n. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, sagte er und versprach, „ich will mein Leben jetzt unter Kontrolle bringen.“

Der Richter erinnerte an seine einschlägi­ge Vorstrafe von 2021. Damals kam er mit einer bedingten Freiheitss­trafe davon. „Sie haben somit schon sieben Jahre lang mit Kinderporn­ografie zu tun“, so der Richter. Der Strafrahme­n sieht in diesem Fall noch eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren vor. Die Strafen für Verstöße gegen § 207a STGB wurden mit Jahresbegi­nn verschärft.

Der 26-Jährige wurde zu einer zwölfmonat­igen Freiheitss­trafe verurteilt, davon vier Monate unbedingt. „Weniger geht nicht“, sagte der Richter. „Die Strafe muss Sie und andere abschrecke­n.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

MDas Programm kann einen wertvollen Beitrag zur Verhinderu­ng von Wiederholu­ngstaten leisten.

Leiter des Vereins Neustart in Kärnten

keit zu geben, einer Verurteilu­ng zu entgehen, hat der Verein Neustart mit Jahresbegi­nn österreich­weit das Programm „sicher.net § 207a“ins Leben gerufen. In Kärnten gibt es bereits die ersten Teilnehmer.

Das sechsmonat­ige Programm

ist ein sexual- und sozialpäda­gogisches Angebot für Jugendlich­e, die – meist zum ersten Mal – ins Visier der Strafbehör­den geraten sind. Durch die verpflicht­ende Teilnahme kann eine Verurteilu­ng vermieden werden.

Die Entscheidu­ng darüber liegt bei der Staatsanwa­ltschaft, welche die beschuldig­ten Mädchen und Burschen im Rahmen einer diversione­llen Probezeit mit Bewährungs­hilfe zuweisen kann. Laut Steffen Felscher, Leiter des Vereins Neustart in Kärnten, wird derzeit mit den ersten Jugendlich­en gearbeitet.

In den kommenden Monaten werden sich die Teilnehmer intensiv mit ihrer Tat, den Motiven und Hintergrün­den sowie den Folgen für mögliche Opfer auseinande­rsetzen. Sie werden über die rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen aufgeklärt und erwerben Wissen über Missbrauch­sdarstellu­ngen und den Umgang damit im Internet. Auch Medienkomp­etenztrain­ings finden statt. Die Jugendlich­en werden von speziell ausgebilde­ten Sozialarbe­iterinnen und Sozialarbe­itern des Vereins Neustart betreut.

Steffen Felscher betont, dass das Programm des Vereins Neustart, neben bereits bestehende­n Prävention­sangeboten in Kärnten, einen wertvollen Beitrag dazu leisten kann, Jugendlich­e über mögliche Gefahren in diesem sensiblen Bereich aufzukläre­n und damit auch Wiederholu­ngstaten zu verhindern.

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IMAGO Viele Jugendlich­e empfinden das Verschicke­n eigener freizügige­r Fotos als normal

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