Alarmierender Trend
Österreichweit ist mittlerweile die Hälfte aller Tatverdächtigen nach § 207a STGB minderjährig. In den vergangenen Jahren ist in dieser Hinsicht ein massiver Anstieg zu beobachten: Im Jahr 2012 gab es 42 junge Tatverdächtige, im Jahr 2021 bereits 665 von insgesamt 2147 Verdächtigen. Laut dem Bewährungshilfeverein Neustart sei das auf den Einsatz neuer technischer Möglichkeiten in der Strafverfolgung und der steigenden Nutzung von Social Media unter Jugendlichen zurückzuführen. 2022 betrug der Anteil der Tatverdächtigen unter 18 Jahre allein in Kärnten 68,8 Prozent. Im Detail: Zwei Tatverdächtige waren im Jahr 2022 jünger als 10 Jahre, 32 zwischen 10 und 14 Jahren und 83 zwischen 14 und 18 Jahren. Die Zahlen für 2023 liegen noch nicht vor, es ist aber von einem weiteren Anstieg auszugehen.
Was ist Sexting?
Der Begriff Sexting meint das Verschicken und Tauschen von eigenen Nacktbildern und erotischen Videos über digitale Medien. Sexting ist bei Jugendlichen beliebt und gehöre zum Flirten und zur Beziehungspflege dazu, heißt es bei saferinternet.at. Jugendliche über 14 Jahre dürfen sich Aufnahmen schicken, wenn beide einverstanden sind. Das bedeutet, dass ein 16-jähriges Mädchen ihrem 17-jährigen Freund ein Nacktfoto von sich schicken darf. Weder das Versenden noch der Besitz ist in diesem Fall strafbar. Die Nacktfotos dürfen nicht Dritten gezeigt oder an diese weitergeleitet werden. Nach Ende einer Beziehung, wenn die Einwilligung wegfällt, müssen die Bilder gelöscht werden, sonst macht man sich nach § 207a STGB strafbar.
Die Strafe
Der neue Paragraf 207a STGB stellt bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexualbezogene Darstellungen minderjähriger Personen unter Strafe. Wer diese herstellt oder einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren zu bestrafen. In der Folge werden noch weitere Strafverschärfungen geregelt. Ein Beispiel: Wer sich eine Abbildung oder Darstellung einer unmündigen Person (bis 14 Jahre) verschafft oder besitzt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn es sich z. B. um eine wirklichkeitsnahe Abbildung der Genitalien oder einer geschlechtlichen Handlung handelt.
IJOSEF MOOSBRUGGER:
Auf den Straßen lösen wir die Probleme nicht. In Österreich haben wir eine Bundesregierung, die die Sorgen der Bauern wahrnimmt. Doch wir spüren, dass ständig höhere Auflagen zu erfüllen sind und neue Anforderungen gestellt werden, am Ende aber das Billige im Regal zählt. Und das geht sich nicht aus.
Wir haben in Kärnten über 70 Prozent Nebenerwerbslandwirte. Da ist die Schmerzgrenze eine andere als in Deutschland oder Frankreich.
SIEGFRIED HUBER:
Liegt es nicht an den Subventionen?
MOOSBRUGGER:
Subvention gibt es in Österreich keine einzige. Es gibt eine Leistungsabgeltung. Wenn es durch höhere Auflagen eine Ertragsminderung gibt, dann bekommt man das ausgeglichen, aber nicht subventioniert. Es ist keine Sozialleistung, die da ausbezahlt wird.
Aus
Ihrer
Sicht
MOOSBRUGGER: HUBER:
Wir sind nicht gegen das Aus. Wir wollen geregelte Übergangszeiten. So viel Realismus muss man haben, dass ein Vollspaltenboden gesellschaftspolitisch keine Zukunft hat. Es stellt sich aber die Frage, was dann mit dem Schweinefleisch aus anderen Ländern passieren soll. Da sagen gewisse Herren nichts dazu, weil es billig sein muss.
MOOSBRUGGER:
ein
Wir stehen für Ende. Aber welchem Schwein ist geholfen, wenn wir das, was wir in Österreich in der Produktion
MOOSBRUGGER:
Es wird in den Zeiträumen dazwischen liegen.
Das wäre 2035.
MOOSBRUGGER:
Wir sollten nicht den Fehler machen und wieder ein Enddatum festlegen. Es wird Betriebe geben, die früher investiert haben und schon 2033 zum Ende kommen und andere erst 2038. Investitionszeitpunkt plus 25 Jahre lautet unser Vorschlag.
Sollte das Aus dann auch für die
MOOSBRUGGER:
Sie rennen bei mir offene Türen ein. Ich fordere das ständig auch in der Gastro. Es gibt viele Gastronomen, die das selber wollen. Es gibt unterschiedliche Meinungen, in der ÖVP und auch in der Regierung. Das ist wie in der Ehe. Du kannst überlegen, wie oft du fremdgehst, bevor die Frau dich erwischt und es vorbei ist. Das lohnt sich in der Regierung derzeit nicht.
(rechts) ist seit 2018 Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich und seit 1999 Präsident der Landwirtschaftskammer Vorarlberg.