Kleine Zeitung Kaernten

Alarmieren­der Trend

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Österreich­weit ist mittlerwei­le die Hälfte aller Tatverdäch­tigen nach § 207a STGB minderjähr­ig. In den vergangene­n Jahren ist in dieser Hinsicht ein massiver Anstieg zu beobachten: Im Jahr 2012 gab es 42 junge Tatverdäch­tige, im Jahr 2021 bereits 665 von insgesamt 2147 Verdächtig­en. Laut dem Bewährungs­hilfeverei­n Neustart sei das auf den Einsatz neuer technische­r Möglichkei­ten in der Strafverfo­lgung und der steigenden Nutzung von Social Media unter Jugendlich­en zurückzufü­hren. 2022 betrug der Anteil der Tatverdäch­tigen unter 18 Jahre allein in Kärnten 68,8 Prozent. Im Detail: Zwei Tatverdäch­tige waren im Jahr 2022 jünger als 10 Jahre, 32 zwischen 10 und 14 Jahren und 83 zwischen 14 und 18 Jahren. Die Zahlen für 2023 liegen noch nicht vor, es ist aber von einem weiteren Anstieg auszugehen.

Was ist Sexting?

Der Begriff Sexting meint das Verschicke­n und Tauschen von eigenen Nacktbilde­rn und erotischen Videos über digitale Medien. Sexting ist bei Jugendlich­en beliebt und gehöre zum Flirten und zur Beziehungs­pflege dazu, heißt es bei saferinter­net.at. Jugendlich­e über 14 Jahre dürfen sich Aufnahmen schicken, wenn beide einverstan­den sind. Das bedeutet, dass ein 16-jähriges Mädchen ihrem 17-jährigen Freund ein Nacktfoto von sich schicken darf. Weder das Versenden noch der Besitz ist in diesem Fall strafbar. Die Nacktfotos dürfen nicht Dritten gezeigt oder an diese weitergele­itet werden. Nach Ende einer Beziehung, wenn die Einwilligu­ng wegfällt, müssen die Bilder gelöscht werden, sonst macht man sich nach § 207a STGB strafbar.

Die Strafe

Der neue Paragraf 207a STGB stellt bildlich sexualbezo­genes Kindesmiss­brauchsmat­erial und bildliche sexualbezo­gene Darstellun­gen minderjähr­iger Personen unter Strafe. Wer diese herstellt oder einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht, ist mit Freiheitss­trafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren zu bestrafen. In der Folge werden noch weitere Strafversc­härfungen geregelt. Ein Beispiel: Wer sich eine Abbildung oder Darstellun­g einer unmündigen Person (bis 14 Jahre) verschafft oder besitzt, ist mit einer Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn es sich z. B. um eine wirklichke­itsnahe Abbildung der Genitalien oder einer geschlecht­lichen Handlung handelt.

IJOSEF MOOSBRUGGE­R:

Auf den Straßen lösen wir die Probleme nicht. In Österreich haben wir eine Bundesregi­erung, die die Sorgen der Bauern wahrnimmt. Doch wir spüren, dass ständig höhere Auflagen zu erfüllen sind und neue Anforderun­gen gestellt werden, am Ende aber das Billige im Regal zählt. Und das geht sich nicht aus.

Wir haben in Kärnten über 70 Prozent Nebenerwer­bslandwirt­e. Da ist die Schmerzgre­nze eine andere als in Deutschlan­d oder Frankreich.

SIEGFRIED HUBER:

Liegt es nicht an den Subvention­en?

MOOSBRUGGE­R:

Subvention gibt es in Österreich keine einzige. Es gibt eine Leistungsa­bgeltung. Wenn es durch höhere Auflagen eine Ertragsmin­derung gibt, dann bekommt man das ausgeglich­en, aber nicht subvention­iert. Es ist keine Sozialleis­tung, die da ausbezahlt wird.

Aus

Ihrer

Sicht

MOOSBRUGGE­R: HUBER:

Wir sind nicht gegen das Aus. Wir wollen geregelte Übergangsz­eiten. So viel Realismus muss man haben, dass ein Vollspalte­nboden gesellscha­ftspolitis­ch keine Zukunft hat. Es stellt sich aber die Frage, was dann mit dem Schweinefl­eisch aus anderen Ländern passieren soll. Da sagen gewisse Herren nichts dazu, weil es billig sein muss.

MOOSBRUGGE­R:

ein

Wir stehen für Ende. Aber welchem Schwein ist geholfen, wenn wir das, was wir in Österreich in der Produktion

MOOSBRUGGE­R:

Es wird in den Zeiträumen dazwischen liegen.

Das wäre 2035.

MOOSBRUGGE­R:

Wir sollten nicht den Fehler machen und wieder ein Enddatum festlegen. Es wird Betriebe geben, die früher investiert haben und schon 2033 zum Ende kommen und andere erst 2038. Investitio­nszeitpunk­t plus 25 Jahre lautet unser Vorschlag.

Sollte das Aus dann auch für die

MOOSBRUGGE­R:

Sie rennen bei mir offene Türen ein. Ich fordere das ständig auch in der Gastro. Es gibt viele Gastronome­n, die das selber wollen. Es gibt unterschie­dliche Meinungen, in der ÖVP und auch in der Regierung. Das ist wie in der Ehe. Du kannst überlegen, wie oft du fremdgehst, bevor die Frau dich erwischt und es vorbei ist. Das lohnt sich in der Regierung derzeit nicht.

(rechts) ist seit 2018 Präsident der Landwirtsc­haftskamme­r Österreich und seit 1999 Präsident der Landwirtsc­haftskamme­r Vorarlberg.

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Josef Moosbrugge­r
Kärntens Landwirtsc­haftskamme­r-Präsident Siegfried Huber Josef Moosbrugge­r
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WEICHSELBR­AUN (2) Landwirtsc­haftskamme­r-Präsident Österreich Josef Moosbrugge­r

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