Neuerungen bei der E-Mobilität
Der ÖAMTC erklärt: Wichtige Neuerungen im Förderdschungel.
b 1. April 2024 gelten die neuen Richtlinien, die der ÖAMTC jetzt bis ins letzte Detail aufgeschlüsselt hat. „Für Privatpersonen betreffen die Änderungen die Förderungen von Plug-inHybriden, Tageswagen sowie die Förderhöhe für E-Motorräder. Für Unternehmen gibt es unter anderem neue Voraussetzungen für die Förderungen von öffentlicher Ladeinfrastruktur“, fasst ÖAMTC-Techniker Florian Merker zusammen. Was bleibt: Prinzipiell bekommen Privatpersonen für den Kauf eines E-Autos bis zu 5000 Euro, für ein E-Motorrad bis zu 2300 Euro. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls gefördert: Für Wallboxen und intelligente Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1800 Euro.
Die größte Neuerung zum Vorjahr ist, dass keine Plug-in-Hybridfahrzeuge
A(PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Range Extender REX bzw. Reichweitenverlängerer REEV mehr gefördert werden. Die Förderungsanteile für E-Mopeds, E-Leichtmotorräder und E-Motorräder wurden im Vergleich zum vergangenen Jahr erhöht. Gefördert wird 2024 die Anschaffung schwerer E-Nutzfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge und größerer E-Busse. Auch für Unternehmen hat man Neuerungen eingeführt: Bei den Förderungen wird zwischen Einzelmaßnahme oder (neu) Kombinierten Maßnahmen unterschieden. Bei der Einzelmaßnahme wird nur ein Förderantrag für ein E-Fahrzeug, E-Zweirad oder eine E-Ladeinfrastruktur gestellt – hier beantragt man die Förderung nach der Umsetzung. Bei den Kombinierten Maßnahmen muss der Förderantrag vor der Umsetzung gestellt werden. Auch die Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur unterliegt neuen Vorgaben.