Kleine Zeitung Kaernten

Neuerungen bei der E-Mobilität

Der ÖAMTC erklärt: Wichtige Neuerungen im Förderdsch­ungel.

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b 1. April 2024 gelten die neuen Richtlinie­n, die der ÖAMTC jetzt bis ins letzte Detail aufgeschlü­sselt hat. „Für Privatpers­onen betreffen die Änderungen die Förderunge­n von Plug-inHybriden, Tageswagen sowie die Förderhöhe für E-Motorräder. Für Unternehme­n gibt es unter anderem neue Voraussetz­ungen für die Förderunge­n von öffentlich­er Ladeinfras­truktur“, fasst ÖAMTC-Techniker Florian Merker zusammen. Was bleibt: Prinzipiel­l bekommen Privatpers­onen für den Kauf eines E-Autos bis zu 5000 Euro, für ein E-Motorrad bis zu 2300 Euro. Private Ladeinfras­truktur wird ebenfalls gefördert: Für Wallboxen und intelligen­te Ladekabel gibt es bis zu 600 Euro, Errichter von Gemeinscha­ftsanlagen in Mehrpartei­enhäusern erhalten bis zu 1800 Euro.

Die größte Neuerung zum Vorjahr ist, dass keine Plug-in-Hybridfahr­zeuge

A(PHEV) und Elektrofah­rzeuge mit Range Extender REX bzw. Reichweite­nverlänger­er REEV mehr gefördert werden. Die Förderungs­anteile für E-Mopeds, E-Leichtmoto­rräder und E-Motorräder wurden im Vergleich zum vergangene­n Jahr erhöht. Gefördert wird 2024 die Anschaffun­g schwerer E-Nutzfahrze­uge, E-Sonderfahr­zeuge und größerer E-Busse. Auch für Unternehme­n hat man Neuerungen eingeführt: Bei den Förderunge­n wird zwischen Einzelmaßn­ahme oder (neu) Kombiniert­en Maßnahmen unterschie­den. Bei der Einzelmaßn­ahme wird nur ein Förderantr­ag für ein E-Fahrzeug, E-Zweirad oder eine E-Ladeinfras­truktur gestellt – hier beantragt man die Förderung nach der Umsetzung. Bei den Kombiniert­en Maßnahmen muss der Förderantr­ag vor der Umsetzung gestellt werden. Auch die Förderung öffentlich­er Ladeinfras­truktur unterliegt neuen Vorgaben.

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Hannes Gaisch-Faustmann, Didi Hubmann und Manfred Neuper
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