Errichtung von PV-Anlagen wird einfacher
Neue Kärntner PV-Verordnung und Sammelnovelle für Energiewende sind in Begutachtung. Ab Sommer sollen sie Ausstieg aus Gas und Öl beschleunigen.
In den kommenden Jahren will das Land Kärnten in Sachen Energiewende kräftig aufs Tempo drücken. Das wurde auch im Regierungsprogramm der Koalitionspartner SPÖ und ÖVP festgeschrieben. Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) betont: „Die Energieunabhängigkeit ist ein Standortfaktor. Es ist höchst an der Zeit, dass sich etwas verändert.“Am Montag präsentierte er mit Energiereferent Sebastian Schuschnig (ÖVP) und SPÖ-Energiesprecher Christof Seymann die neue Verordnung für Photovoltaikanlagen und das Energiewendegesetz.
„Für zahlreiche Photovoltaikanlagen werden keine Widmungen mehr erforderlich sein“, betont Gruber. PV-Anlagen auf sämtlichen baulichen Anlagen wie Carports und Zäune sind widmungsfrei. In der Freifläche wie dem eigenen Vorgarten benötigt man bis 100 Quadratmeter kein Verfahren mehr. Bisher lag die Grenze bei 40 Quadratmeter. Gelockert werden auch die Bestimmungen für Unternehmen. So dürfen auf Industrieund Gewerbegelände, in Schottergruben, bei Eisenbahnflächen und auf Parkflächen ohne Verfahren Anlagen errichtet werden, wenn sie den Eigenbedarf decken. Das Potenzial für Bereiche, die widmungsfrei für PV genutzt werden können, steigt dadurch auf 3000 Hektar.
188 Hektar werden aktuell in Kärnten für PV genutzt. „An diesen Zahlen sieht man, welche Dynamik die Verordnung bringt“, betont Gruber. Deutliche Erleichterungen wird es auch für Agri-PV geben. „Möglich sind Flächen, die Hühnern als Auslauf dienen oder die für den Intensiv-Obstanbau genutzt werden“, nennt Gruber Beispiele. Grünland-PV-Anlagen erfordern eine Widmung, dürfen vier Hektar nicht überschreiten und sollen vorrangig im räumlichen Nahbereich von Infrastrukturanlagen wie Wasserversorgung, Fernwärmeerzeugung und Umspannwerken errichtet werden. Kostbare Agrarflächen werden geschützt. Gute, landwirtschaftliche Böden wie im Lavanttal, am Zollfeld und am Krappfeld, die ein wesentlicher Faktor in der Lebensmittelversorgung sind, bleiben dieser vorbehalten. Sie werden unter anderem auch durch einen Vermerk im Kagis vor einer PV-Nutzung geschützt.
bezeichnet die Politik eine Sammelnovelle, die sicherstellen soll, dass Genehmigungsverfahren schneller und einfacher werden. Bisher gab es immer wieder Probleme, weil Bauordnung-, Raumordnungs-, Elektrizitätsgesetz und Elektrizitätswirtschaftsgesetz jeweils eigene Verfahren
vorsahen. „Das wird nun harmonisiert. Verfahren werden vereinfacht und gestrafft“, betont Schuschnig. Jedes zweite Verfahren werde entfallen. Alle Erneuerbaren-Anlagen werden nach dem Baurecht nur mehr anzeigepflichtig sein. Der Schwellenwert für die Bewilligungspflicht im Elektrizitätsrecht wird von fünf Kilowatt auf 500 Kilowatt angehoben. Dies sei ein erster Schritt, als Nächstes werde man die Windkraft in Angriff nehmen. Der Netzausbau werde ebenfalls vorangetrieben.
Seymann betont, dass durch die neuen gesetzlichen Vorgaben sensible Gebiete gut geschützt werden. In Gefahrenzonen dürften ohnehin keine Anlagen errichtet werden. Ebenfalls taub sind Naturschutzund Landschaftsschutzgebiete, Nationalparks und auch Wildkorridore. Sowohl die neue PVVerordnung als auch die Sammelnovelle sind in der Koalition von SPÖ und ÖVP abgestimmt. Laut Gruber gehen beide nun in die Begutachtung und könnten laut derzeitigem Plan im Sommer in Kraft treten.
Lob für die neue PV-Verordnung und das Energiewendegesetz gibt es von der Opposition. Kärntens FPÖ-Chef Erwin Angerer erklärt in einer Aussendung: „Alles, was dazu dient, die Verwaltung in Kärnten unbürokratischer zu gestalten, ist natürlich begrüßenswert.“Er bleibe jedoch bei seinem Nein zu Windkraftanlagen und fordere ein Vorantreiben des Netzausbaus. Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer begrüßt das Energiewendegesetz und die neue PV-Verordnung ebenfalls und sieht damit viele Forderungen seiner Fraktion als erfüllt an.
gibt es auch von der Wirtschaft. Die Industriellenvereinigung Kärnten begrüßt die geplanten gesetzlichen Vereinfachungen. In einer Presseaussendung heißt es wörtlich: „Besonders positiv bewertet die Industriellenvereinigung die im vorliegenden Entwurf zum Energiewendegesetz vorgesehene Verankerung des übergeordneten öffentlichen Interesses gegenüber der Erhaltung des Landschaftsbildes. Das ist ein Paradigmenwechsel zur bisherigen Praxis.“
Von einem „Sprung nach vorne“spricht WirtschaftskammerPräsident Jürgen Mandl. Die zu erwartenden Steigerungen bei der Produktion von Strom aus der Sonne würde die Erreichung der Ziele des „European Green Deal“bis 2050 spürbar erleichtern. Doch auch Ausbau der Wasserkraft, die Modernisierung der Kleinwasserkraft, Windkraft und die Stärkung anderer thermischer Energieformen wie Solarthermie oder Geothermie müsse man forcieren.