Darf die Polizei Geschenke annehmen?
Österreichische Polizeibeamte wurden von der russischen Botschaft beschenkt. Das wirft die Frage auf, was eigentlich erlaubt ist.
Wiener Polizisten sind mit Geschenksäcken aus der russischen Botschaft spaziert. Wie jetzt bekannt wurde, haben die Beamten am 17. März anlässlich der russischen Präsidentenwahl für Sicherheit gesorgt und sind dann – dem Vernehmen nach – mit Schokolade und Kalendern „belohnt“worden. Von einer Verfehlung nach dem Beamtendienstrechtsgesetz ist seitens der Landespolizeidirektion nicht die Rede, aber es bleibe ein unerwünschter Eindruck. Künftig sollen Wiener Polizeibeamte nun keine Geschenke Russlands mehr annehmen.
Doch was ist überhaupt erlaubt, wenn es um Geschenke an öffentlich Bedienstete geht? Im 50-seitigen Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention im öffentlichen Dienst und im 45seitigen Verhaltenskodex des Bundesministeriums für Inneres (BMI) ist das grundsätzliche Verbot von Geschenken wie Sachgeschenken, Trinkgelder, Gutscheinen, Urlaubsreisen oder Essenseinladungen festgehalten. Ausgenommen sind aber Geschenke, die unter die 3-K-Regel fallen: „Kugelschreiber, Kalender und Kleinigkeiten“. Wenn zum Beispiel nach Abschluss eines Projektes ein Blumenstrauß oder eine Bonbonniere überreicht wird, dann ist das als „orts- oder landesübliche Aufmerksamkeit“zu sehen und erlaubt – wenn die Gegenstände von geringem Wert sind.
gibt es für sogenannte Ehrengeschenke, also etwa Gastgeschenke. Der Wert spielt laut Kodex des BMI keine Rolle, es geht um den „ehrenden Zweck“. Als Beispiel wird ein aus Gold gefertigtes Schreibgerät mit Namensgravur angeführt. Mit der Regel sollen laut BMI heikle Situationen vermieden werden, die sich aus der Ablehnung von