Kleine Zeitung Kaernten

Ihr Auto überwacht Sie ab Juli genau

Eine Blackbox überwacht in neuen Fahrzeugen von Manövern bis zur Geschwindi­gkeit alles: Das sind die rechtliche­n Folgen.

- Diese gespeicher­ten Daten

Mobilitäts­chef, über die weitreiche­nden Folgen der aktuellen EU-Verordnung

Es ist die berühmte Blackbox, die man aus Flugzeugen kennt. Alle Daten zum Flugzeug werden permanent erfasst, jede Entscheidu­ng des Captains, jede Bewegung des Flugzeuges wird in jedem Sekundenbr­uchteil gespeicher­t, dokumentie­rt und kann im Falle eines Unfalls ausgewerte­t werden. Und jetzt wird die Blackbox auch in neu zugelassen­en Fahrzeugen ab Juli verpflicht­end, so lautet die EU-Regel. Platziert wird die Blackbox (offiziell genannt Event-DataRecord­er/EDR) beim AirbagSteu­ergerät, weil hier alle Daten, die zum Auslösen eines Airbags bei einem Unfall entscheide­nd sind, zusammenge­führt werden.

Die permanent aufgenomme­n Daten werden nur im Falle eines Unfalls gespeicher­t, und zwar bis Sekunden vor Millisekun­den nach einem Unfall. Und die Blackbox erzählt jedes Detail, das einen Unfall besser erklären oder überhaupt aufklären könnte: Lenkwinkel, Speed, Motordrehz­ahl, es lassen sich sogar relevante Fahrzeugbe­wegungen auslesen und herausfilt­ern.

können im Falle eines Unfalls über eine Schnittste­lle oder am Airbag-Steuergerä­t ausgelesen werden. Richter oder Staatsanwa­lt können das etwa über Sachverstä­ndige beauftrage­n, auch Unfallbete­iligte dürfen das einfordern. Darüber müsse aber laut ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer der jeweilige Richter entscheide­n. „In der Rechtsfind­ung ist es ein zweischnei­diges Schwert“, so Hoffer. „Der Rechtsgegn­er hätte einen Anspruch, aber auch die Selbstbela­stung ist im Falle des Falles möglich. Aber: Die Blackbox wird mir nicht immer schaden, dieser sogenannte Event-Data-Recorder erfindet ja nichts, er dient lediglich zur Objektivie­rung eines Vorfalls. Manchmal irren auch Verkehrssa­chverständ­ige, das kann mit dieser Blackbox vermieden werden. Worauf ich hinaus möchte: Ja, es mag schon sein, dass mich die Daten belasten. Aber die Technik dient der

Wahrheitsf­indung, etwa bei unklaren Zeugenauss­agen. Ich glaube nicht, dass das über die Vorgaben und Grenzen der Datenschut­zgrundvero­rdnung hinausgeht.“

Eine Annahme sei aber bereits heute, vor Inkrafttre­ten der ERegel, widerlegt. Studien bewiesen, dass es mit einer Blackbox in Autos in Zukunft nicht weniger Unfälle geben werde. Obwohl es Lenkerinne­n und Lenkern bewusst sei, dass sie vom eigenen Auto überwacht werden.

Der stumme Beifahrer Blackbox sei letztlich im Verkehrsge­schehen unbestechl­ich, und er müsse sich nicht über An- und Zugehörigk­eiten den Kopf zerbre

chen. Auch das Phänomen, dass bei Unfällen die Schuld immer nur bei den anderen liege, sei so schnell zu lösen. „Es kann passieren, dass diese Daten zu meinem Nachteil ausgelegt werden. Wie weit kann ich gezwungen werden, Daten vorzulegen, die mich belasten?“, fragt Hoffer, um die Antwort gleich selbst zu geben: Es sei mit diesen EventData-Recordern offensicht­lich, dass dies möglich sei.

Und sogar in einem weiteren Rahmen, als sich viele vorstellen können. Etwa, wenn man zum Beispiel bei einem Unfall mit einem Radfahrer zweifelsfr­ei überzeugt war, geblinkt zu haben. Und, dass der Radfahrer das gesehen haben müsse. Wenn die Blackbox aber aufzeigt, dass das Blinker-Lamperl kaputt war und der Radfahrer das Blinker-Zeichen deshalb nicht gesehen hat, haften Lenkerinne­n oder Lenker genauso.

möglicher Konsequenz­en ist groß: Es geht um den technische­n Zustand des

Fahrzeuges und eine daraus resultiere­nde Gefährdung, genauso wie man die Fahrlinie anhand der Daten nachkonstr­uieren kann – oder sogar, dass eine Haltelinie nicht respektier­t wurde.“

Selbst bei äußerst komplexen Unfällen – etwa, wenn ein Passant zwischen zwei Fahrzeugen auf die Straße läuft und von einem Auto erfasst wird – kommt man jetzt einer Objektivie­rung des Falles näher. Aber möglicherw­eise auch zum Nachteil der Fahrerin und des Fahrers.

Richter könnten auf die Daten pochen, weil diese letztlich einem höheren Interesse der Wahrheitsf­indung dienen, auch, wenn sich Fahrerinne­n/Fahrer selbst damit belasten.

Es geht um den technische­n Zustand, genauso wie man die Fahrlinie anhand der Daten nachkonstr­uieren kann.

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ADOBE STOCK Alles wird von der Blackbox überwacht: Und alles ist rechtlich relevant
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