Steuersparen für Familien
Ob Familienbonus Plus, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag oder Mehrkindzuschlag: Die Arbeiterkammer gibt Tipps zum Steuersparen für Familien.
Der Familienbonus Plus (FB+) steht für alle Kinder zu, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Das gilt für Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, aber auch dann, wenn Sie vom Kind getrennt leben und Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag haben. Auch wenn der FB+ bereits bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurde, müssen Sie ihn bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) wieder beantragen. Dabei haben Sie auch die Möglichkeit, den FB+ zwischen Vater und Mutter neu aufzuteilen. Der FB+ beträgt für die ANV 2022 und 2023 bis zum 18. Geburtstag des Kindes 2000 Euro/Jahr, danach 650 Euro/ Jahr, wirkt sich aber nur in voller Höhe aus, wenn für den Gesamtjahresverdienst Lohnsteuer in diesem Ausmaß oder höher zu entrichten ist.
Alleinverdiener – Alleinerzieher
Den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) und Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) kürzen direkt die zu zahlende Lohnsteuer und führen beim Steuerausgleich zu einer Steuer unter null (Negativsteuer). Beide Absetzbeträge können schon beim Arbeitgeber beantragt werden. Grundvoraussetzung: für mindestens 1 Kind Familienbeihilfenbezug für mindestens 7 Monate. Weitere Voraussetzungen für den AVAB: Im jeweiligen Kalenderjahr länger als 6 Monate verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebend. Einkommen des Partners/ der Partnerin hat im Jahr 6312 Euro nicht überschritten. Weitere Voraussetzungen für den AEAB: Im jeweiligen Kalenderjahr mehr als 6 Monate nicht in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft gelebt. Die Höhe des AVAB/AEAB hängt von der Anzahl der Kinder ab und beträgt für 2023 mit 1 Kind 520 Euro, mit 2 Kindern 704 Euro und erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 232 Euro.
Unterhaltsabsetzbetrag Zahlt man für nicht haushaltszugehörige Kinder nachweislich den gesetzlichen Unterhalt, steht der Unterhaltsabsetzbetrag (UAB) zu. Der UAB beträgt 2023 bei 1 Kind 31 Euro, bei 2 Kindern 78 Euro und für jedes weitere Kind zusätzlich 62 Euro/Monat.
Mehrkindzuschlag
Beträgt das Jahreseinkommen der länger als 6 Monate im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern höchstens 55.000 Euro, erhält ein Elternteil über Antrag für das Jahr 2024 monatlich 23,30 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.
Obfrau der Arge Slow Food Travel Alpe Adria
Projekt, das von der internationalen „SlowFood-Stiftung für biologische Vielfalt“betreut wird. Ziel: lokale Lebensmittel, Nutztierarten, Kulturpflanzen und traditionelle Zubereitungsarten vor dem Verschwinden schützen und ihre Erzeuger unterstützen. (lat. Praesidium: Schutz, Verteidigung). 660 Presidi gibt es in 160 Ländern.
Slow-Food-Gemeinschaft
„Krainer Steinschaf“. Auskunft: Claudia Sackl, Friesach, Tel.: 0664/65 84 411, www.schafe-ziegen-kaernten.at