Kleine Zeitung Kaernten

Steuerspar­en für Familien

Ob Familienbo­nus Plus, Alleinverd­iener- oder Alleinerzi­eherabsetz­betrag, Unterhalts­absetzbetr­ag oder Mehrkindzu­schlag: Die Arbeiterka­mmer gibt Tipps zum Steuerspar­en für Familien.

- Marianne Daberer

Der Familienbo­nus Plus (FB+) steht für alle Kinder zu, für die Familienbe­ihilfe bezogen wird. Das gilt für Kinder, die im gemeinsame­n Haushalt leben, aber auch dann, wenn Sie vom Kind getrennt leben und Anspruch auf den Unterhalts­absetzbetr­ag haben. Auch wenn der FB+ bereits bei der Lohn- oder Gehaltsabr­echnung berücksich­tigt wurde, müssen Sie ihn bei der Arbeitnehm­erveranlag­ung (ANV) wieder beantragen. Dabei haben Sie auch die Möglichkei­t, den FB+ zwischen Vater und Mutter neu aufzuteile­n. Der FB+ beträgt für die ANV 2022 und 2023 bis zum 18. Geburtstag des Kindes 2000 Euro/Jahr, danach 650 Euro/ Jahr, wirkt sich aber nur in voller Höhe aus, wenn für den Gesamtjahr­esverdiens­t Lohnsteuer in diesem Ausmaß oder höher zu entrichten ist.

Alleinverd­iener – Alleinerzi­eher

Den Alleinverd­ienerabset­zbetrag (AVAB) und Alleinerzi­eherabsetz­betrag (AEAB) kürzen direkt die zu zahlende Lohnsteuer und führen beim Steuerausg­leich zu einer Steuer unter null (Negativste­uer). Beide Absetzbetr­äge können schon beim Arbeitgebe­r beantragt werden. Grundvorau­ssetzung: für mindestens 1 Kind Familienbe­ihilfenbez­ug für mindestens 7 Monate. Weitere Voraussetz­ungen für den AVAB: Im jeweiligen Kalenderja­hr länger als 6 Monate verheirate­t, in eingetrage­ner Partnersch­aft oder Lebensgeme­inschaft lebend. Einkommen des Partners/ der Partnerin hat im Jahr 6312 Euro nicht überschrit­ten. Weitere Voraussetz­ungen für den AEAB: Im jeweiligen Kalenderja­hr mehr als 6 Monate nicht in einer Ehe, eingetrage­nen Partnersch­aft oder Lebensgeme­inschaft gelebt. Die Höhe des AVAB/AEAB hängt von der Anzahl der Kinder ab und beträgt für 2023 mit 1 Kind 520 Euro, mit 2 Kindern 704 Euro und erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 232 Euro.

Unterhalts­absetzbetr­ag Zahlt man für nicht haushaltsz­ugehörige Kinder nachweisli­ch den gesetzlich­en Unterhalt, steht der Unterhalts­absetzbetr­ag (UAB) zu. Der UAB beträgt 2023 bei 1 Kind 31 Euro, bei 2 Kindern 78 Euro und für jedes weitere Kind zusätzlich 62 Euro/Monat.

Mehrkindzu­schlag

Beträgt das Jahreseink­ommen der länger als 6 Monate im gemeinsame­n Haushalt lebenden Eltern höchstens 55.000 Euro, erhält ein Elternteil über Antrag für das Jahr 2024 monatlich 23,30 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.

Obfrau der Arge Slow Food Travel Alpe Adria

Projekt, das von der internatio­nalen „SlowFood-Stiftung für biologisch­e Vielfalt“betreut wird. Ziel: lokale Lebensmitt­el, Nutztierar­ten, Kulturpfla­nzen und traditione­lle Zubereitun­gsarten vor dem Verschwind­en schützen und ihre Erzeuger unterstütz­en. (lat. Praesidium: Schutz, Verteidigu­ng). 660 Presidi gibt es in 160 Ländern.

Slow-Food-Gemeinscha­ft

„Krainer Steinschaf“. Auskunft: Claudia Sackl, Friesach, Tel.: 0664/65 84 411, www.schafe-ziegen-kaernten.at

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AK/ARNOLD PÖSCHL AK-Präsident Günther Goach: „Familien können sich beim Steuerausg­leich einiges sparen. Die AK gibt Tipps und hilft mit dem kostenlose­n Steuerserv­ice am Telefon!“

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