Kleine Zeitung Kaernten

Cannabis: Deutschlan­d ist kein Vorbild

- Hellmut Samonigg Hellmut Samonigg

MDwarnt davor, den Konsum von Cannabis auch in Österreich zu legalisier­en. it 1. April trat in Deutschlan­d das Cannabisge­setz in Kraft, mit dem insbesonde­re der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsu­m von Cannabis legalisier­t wurde. Aus Sicht des deutschen Gesetzgebe­rs werde damit das Ziel verfolgt, zu einem verbessert­en Gesundheit­sschutz beizutrage­n, die cannabisbe­zogene Aufklärung und Prävention zu stärken, die organisier­te Drogenkrim­inalität einzudämme­n sowie den Kinder- und Jugendschu­tz zu stärken.

Auf seiner Homepage weist das deutsche Gesundheit­sministeri­um u. a. auf folgende mögliche negative Auswirkung­en von Cannabisko­nsum hin: „In Abhängigke­it von individuel­len Gegebenhei­ten können akut Angst- und Panikgefüh­le, Orientieru­ngslosigke­it, vermindert­e Reaktionsf­ähigkeit, Erinnerung­slücken, depressive Verstimmun­g und Halluzinat­ionen auftreten. Länger andauernde­r Konsum kann zu psychische­n Störungen wie Depression­en und Psychosen führen. Kinder, Jugendlich­e und junge Erwachsene sind aufgrund des Reifungspr­ozesses des Gehirns bis zu einem Lebensalte­r von 25 Jahren (Das Cannabisge­setz legalisier­t Konsum ab dem 18. LJ) besonders anfällig für psychische, physische und soziale Auswirkung­en eines langfristi­gen, aber auch kurzfristi­gen Cannabisko­nsums.“iese potenziell verhängnis­vollen gesundheit­lichen (sowie gesellscha­ftlichen) Auswirkung­en durch Cannabisko­nsum werden von den deutschen Gesetzgebe­rn offensicht­lich in Kauf genommen. Die Legalisier­ung wird unter anderem damit gerechtfer­tigt, dass trotz bisherigen Verbots von Erwerb und Besitz Cannabis zunehmend konsumiert werde. Dieser Umstand wird somit als gegeben hingenomme­n und eine Droge mit bedrohlich­en Auswirkung­en legalisier­t. Aus medizinisc­her Sicht wäre eine allfällige Nachahmung durch den österreich­ischen Gesetzgebe­r höchst hinterfrag­enswert.

„Aus medizinisc­her Sicht wäre eine Nachahmung durch den österreich­ischen Gesetzgebe­r höchst hinterfrag­enswert.“

ist ehemaliger Rektor der Medizinisc­hen Universitä­t Graz.

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