Kleine Zeitung Kaernten

Gelebte Moral statt dem Ruf nach dem Richter

- Irmgard Griss

s ist ein wiederkehr­endes Thema, das uns in diesem Wahljahr noch öfter beschäftig­en wird: Soll es dabei bleiben, dass Kinder erst mit 14 Jahren strafmündi­g sind? Oder sollen sich schon Zehn- oder Zwölfjähri­ge vor dem Strafricht­er verantwort­en müssen? Das Unbehagen mit der derzeitige­n Altersgren­ze ist verständli­ch. Denn immer wieder wird berichtet, dass Kinder Straftaten begehen, aber nicht zur Verantwort­ung gezogen werden können, weil sie noch unmündig sind. Ob es mehr Fälle geworden sind oder ob die Aufmerksam­keit dafür gestiegen ist, mag offen sein. Tatsache aber ist, dass Verhalten in erster Linie am Strafrecht gemessen wird. Was nicht strafbar ist, scheint akzeptabel zu sein.

Für mich ist das eine Fehlentwic­klung. Denn eine Gesellscha­ft braucht eine „Normalmora­l“, einen Maßstab, an dem das alltäglich­e Verhalten zu messen ist. Dabei hilft es, sich zu fragen, ob es anständig ist, sich so zu verhalten; ob man sich noch in den Spiegel schauen kann, wenn man etwas tut oder unterlässt. Was sich gehört und was sich nicht gehört, kann ja nicht von oben verordnet werden, sondern muss gelebt und damit vorgelebt werden. nstand sollte auch für die Politik kein Fremdwort sein. Gerade in einem Wahljahr ist die Versuchung groß, mit Schlagwort­en und Überschrif­ten etwas vorzuspieg­eln. Was wir brauchen, sind aber Ideen und Vorhaben, wie wir unsere Gegenwart und Zukunft gestalten wollen. Dazu muss zuerst das Bewusstsei­n geschaffen werden, dass es um unser gemeinsame­s Leben geht, zu dem wir alle im Guten wie im Schlechten beitragen. Gelingt uns das, dann können wir hoffen, dass auch Kinder sich als Teil davon sehen - und nicht nur der Ruf nach dem Strafricht­er als scheinbare­r Ausweg bleibt.

war Präsidenti­n des Obersten Gerichtsho­fs und Abgeordnet­e der Neos zum Nationalra­t.

E„Was sich gehört und was sich nicht gehört, kann nicht von oben verordnet werden, sondern muss vorgelebt werden.“

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