Frau (87) will ihr Vermögen spenden, darf aber nicht
Alleinstehende Seniorin bekam Erwachsenenvertreterin beigestellt und hat keinen Zugriff auf ihr Konto.
alentina Leopold (Name geändert) lebt alleine auf ihrem Anwesen südlich von Graz, nahe Verwandte hat die 87-Jährige nicht mehr. Allerdings verfügt sie über ein stattliches Vermögen von mehreren 100.000 Euro. Einen Teil davon will sie dem Tierschutz spenden. Nur hat sie keinen Zugriff auf ihr Geld, seit ihr vom Pflegschaftsgericht eine Erwachsenenvertreterin beigestellt wurde. Der Gerichtssachverständige hatte ihr attestiert, in ihrer Entscheidungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt zu sein.
Gegen diese „Vormundschaft“kämpft Leopold mithilfe der Grazer Anwältin Karin Prutsch juristisch an. Bei einer Pressekonferenz in ihrer Kanzlei lässt Prutsch ihre Mandantin ihre Geschichte großteils selbst erzählen, die Journalisten sollen sich ein eigenes Bild vom geistigen Zustand der Frau machen. Denn ein Privatgutachten käme zum Schluss, „dass Frau Leopold in ihrer Altersgruppe vergleichsweise überdurchschnittliche Fähigkeiten hat. Es besteht kein Grund für eine Erwachsenenvertretung“, sagt Prutsch.
„Ich war mein Leben lang eine
VValentina Leopold: „Will ein freier Mensch sein“
Tierfreundin“, beginnt Leopold ihre Ausführungen. 17 Jahre habe sie auf ihrem Grundstück ein Reh gehalten. Nachdem sie 2022 nach einem schweren Sturz vorübergehend in einem Heim untergebracht wurde, habe sich ihr Leben schlagartig verändert. Sie bezichtigt eine Bekannte („Die dachte, sie kommt an mein Geld heran.“) sich mit dem Bürgermeister verbündet und ihre vorübergehende Gebrechlichkeit ausgenützt zu haben.
regte damals jedenfalls eine gerichtliche Erwachsenenvertretung für die 87-Jährige an, wie der damalige Bürgermeister der Kleinen Zeitung bestätigt. „Das geschah allerdings auf Empfehlung des Hausarztes. In ihrem Zustand hätte sie unmöglich länger alleine in ihrem Haus wohnen können.“Danach habe er aber nichts mehr von der Seniorin gehört. Die Sache landete beim Bezirksgericht Graz-Ost. Dort habe sie das einzige Mal Kontakt zu jener Person gehabt, die ihre Geld- und Rechtsgeschäfte erledigt, erzählt die 87-Jährige. Ihre Wohnung habe die Erwachsenenvertreterin ohne ihre Zustimmung verkauft. Derzeit bekomme sie rund 2000 Euro „Taschengeld“pro Monat, schildert Leopold. Nicht, dass sie damit nicht auskomme, aber: „Ich will ein freier, selbstständiger Mensch sein und wissen, wie viel Geld ich habe.“
Anwältin Prutsch findet es eigenartig, dass ihre Mandantin zwar testierfähig ist, also für den Fall ihres Todes über ihr Vermögen verfügen darf, zu Lebzeiten aber keinen Zugriff darauf hat. Obwohl der Oberste Gerichtshof die Erwachsenenvertretung mehrfach bestätigt hat, gibt Prutsch nicht auf. Sie will Leopold noch einmal von Fachärzten untersuchen lassen und einen neuen Antrag beim Bezirksgericht einreichen.