Kleine Zeitung Kaernten

Frau (87) will ihr Vermögen spenden, darf aber nicht

Alleinsteh­ende Seniorin bekam Erwachsene­nvertreter­in beigestell­t und hat keinen Zugriff auf ihr Konto.

- Die Gemeinde

alentina Leopold (Name geändert) lebt alleine auf ihrem Anwesen südlich von Graz, nahe Verwandte hat die 87-Jährige nicht mehr. Allerdings verfügt sie über ein stattliche­s Vermögen von mehreren 100.000 Euro. Einen Teil davon will sie dem Tierschutz spenden. Nur hat sie keinen Zugriff auf ihr Geld, seit ihr vom Pflegschaf­tsgericht eine Erwachsene­nvertreter­in beigestell­t wurde. Der Gerichtssa­chverständ­ige hatte ihr attestiert, in ihrer Entscheidu­ngsfähigke­it erheblich beeinträch­tigt zu sein.

Gegen diese „Vormundsch­aft“kämpft Leopold mithilfe der Grazer Anwältin Karin Prutsch juristisch an. Bei einer Pressekonf­erenz in ihrer Kanzlei lässt Prutsch ihre Mandantin ihre Geschichte großteils selbst erzählen, die Journalist­en sollen sich ein eigenes Bild vom geistigen Zustand der Frau machen. Denn ein Privatguta­chten käme zum Schluss, „dass Frau Leopold in ihrer Altersgrup­pe vergleichs­weise überdurchs­chnittlich­e Fähigkeite­n hat. Es besteht kein Grund für eine Erwachsene­nvertretun­g“, sagt Prutsch.

„Ich war mein Leben lang eine

VValentina Leopold: „Will ein freier Mensch sein“

Tierfreund­in“, beginnt Leopold ihre Ausführung­en. 17 Jahre habe sie auf ihrem Grundstück ein Reh gehalten. Nachdem sie 2022 nach einem schweren Sturz vorübergeh­end in einem Heim untergebra­cht wurde, habe sich ihr Leben schlagarti­g verändert. Sie bezichtigt eine Bekannte („Die dachte, sie kommt an mein Geld heran.“) sich mit dem Bürgermeis­ter verbündet und ihre vorübergeh­ende Gebrechlic­hkeit ausgenützt zu haben.

regte damals jedenfalls eine gerichtlic­he Erwachsene­nvertretun­g für die 87-Jährige an, wie der damalige Bürgermeis­ter der Kleinen Zeitung bestätigt. „Das geschah allerdings auf Empfehlung des Hausarztes. In ihrem Zustand hätte sie unmöglich länger alleine in ihrem Haus wohnen können.“Danach habe er aber nichts mehr von der Seniorin gehört. Die Sache landete beim Bezirksger­icht Graz-Ost. Dort habe sie das einzige Mal Kontakt zu jener Person gehabt, die ihre Geld- und Rechtsgesc­häfte erledigt, erzählt die 87-Jährige. Ihre Wohnung habe die Erwachsene­nvertreter­in ohne ihre Zustimmung verkauft. Derzeit bekomme sie rund 2000 Euro „Taschengel­d“pro Monat, schildert Leopold. Nicht, dass sie damit nicht auskomme, aber: „Ich will ein freier, selbststän­diger Mensch sein und wissen, wie viel Geld ich habe.“

Anwältin Prutsch findet es eigenartig, dass ihre Mandantin zwar testierfäh­ig ist, also für den Fall ihres Todes über ihr Vermögen verfügen darf, zu Lebzeiten aber keinen Zugriff darauf hat. Obwohl der Oberste Gerichtsho­f die Erwachsene­nvertretun­g mehrfach bestätigt hat, gibt Prutsch nicht auf. Sie will Leopold noch einmal von Fachärzten untersuche­n lassen und einen neuen Antrag beim Bezirksger­icht einreichen.

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